Rechtsprechung
| BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Betriebsaufspaltung - Personelle Verflechtung - Beherrschender Gesellschafter - Besitzunternehmen - Betriebsgesellschaft - Ausschluß vom Stimmrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 15 EStG
Einkommensteuer; Beherrschung der Betriebskapitalgesellschaft und Stimmverbot
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beherrschender Gesellschafter
- Sonstiger Anwendungsbereich
Papierfundstellen
- BFHE 156, 138
- BB 1989, 1049
- BB 1989, 1105
- DB 1989, 1115
- BStBl II 1989, 455
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (11)
- BFH, 01.06.1978 - IV R 152/73
Patentüberlassung - Betriebsaufspaltung - Kapitalgesellschaft - Lizenzeinnahmen - …
Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86
Dabei kann es sich auch um immaterielle Wirtschaftsgüter, insbesondere um Erfindungen, handeln, sofern die Produktion des Betriebsunternehmens in erheblichem Umfang auf ihnen basiert (BFH-Urteile vom 20. September 1973 IV R 41/69, BFHE 110, 368, BStBl II 1973, 869; vom 1. Juni 1978 IV R 152/73, BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545).Der Erfinder steht in diesem Fall nicht anders, als hätte er die Verwertung der Erfindung in seinem eigenen Gewerbebetrieb vorgenommen; auf diese Zusammenhänge ist der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545 ausführlich eingegangen.
- BFH, 26.06.1970 - VI R 193/67
Erfindervergütung - Alleinaktionär - Vorstandsvorsitzender einer AG - …
Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86
Das vom Kläger angeführte BFH-Urteil vom 26. Juni 1970 VI R 193/67 (BFHE 100, 25, BStBl II 1970, 824) ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar.Für die personelle Verflechtung ist nur erforderlich, daß diejenigen Personen, die das Besitzunternehmen beherrschen, auch in der Betriebsgesellschaft ihren Willen durchsetzen können (BFH in BFHE 100, 25, BStBl II 1970, 824); auf welchem gesellschaftsrechtlichen Wege dies geschieht, ist unerheblich.
- BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86
So wird im Handelsrecht eine im Mehrheitsbesitz eines anderen Unternehmens stehende GmbH als von dieser beherrscht und abhängig entsprechend § 17 Abs. 2 des Aktiengesetzes angesehen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. September 1985 II ZR 275/84, BGHZ 95, 330, 337); Stimmrechtsverboten für einzelne Geschäfte zwischen den Gesellschaften wird dabei keine Bedeutung beigelegt.
- BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71
Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung …
Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86
Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des BFH zur Betriebsaufspaltung (vgl. insbesondere Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63) dann, wenn die von einer Einzelperson, einer Gemeinschaft oder einer Personengesellschaft betriebene Vermietung und Verpachtung die Nutzungsüberlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage an eine Kapitalgesellschaft zum Gegenstand hat (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen zusammen sowohl das Besitzunternehmen als auch die Kapitalgesellschaft als Betriebsunternehmen in dem Sinn beherrschen, daß sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung). - BFH, 20.09.1973 - IV R 41/69
Einstellung der eigenen Produktion - Überlassen der Herstellung - Überlassen des …
Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86
Dabei kann es sich auch um immaterielle Wirtschaftsgüter, insbesondere um Erfindungen, handeln, sofern die Produktion des Betriebsunternehmens in erheblichem Umfang auf ihnen basiert (BFH-Urteile vom 20. September 1973 IV R 41/69, BFHE 110, 368, BStBl II 1973, 869; vom 1. Juni 1978 IV R 152/73, BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545). - BFH, 22.01.1988 - III B 9/87
Abgrenzung zwischen einer Veräußerung eines Patents und einer zeitlich begrenzten …
Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86
Nach diesen Feststellungen waren die Erfindungen der GmbH auch nicht auf Dauer überlassen, so daß nicht von ihrem wirtschaftlichen Eigentum und demgemäß von einer Veräußerung durch den Kläger ausgegangen werden müßte (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 22. Januar 1988 III B 9/87, BFHE 152, 539, BStBl II 1988, 537). - BFH, 19.01.1983 - I R 57/79
Wesentliche Betriebsgrundlage bei Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe
Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86
a) Wesentliche Grundlagen eines Betriebs sind Wirtschaftsgüter, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsführung haben (BFH-Urteil vom 19. Januar 1983 I R 57/79, BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312; vgl. auch Urteil vom 12. November 1985 VIII R 342/82, BFHE 145, 396, BStBl II 1986, 299). - BFH, 12.11.1985 - VIII R 342/82
Betriebsaufspaltung - Sachliche Verflechtung - Wesentliche Betriebsgrundlage - …
Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86
a) Wesentliche Grundlagen eines Betriebs sind Wirtschaftsgüter, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsführung haben (BFH-Urteil vom 19. Januar 1983 I R 57/79, BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312; vgl. auch Urteil vom 12. November 1985 VIII R 342/82, BFHE 145, 396, BStBl II 1986, 299). - BFH, 09.07.1970 - IV R 16/69
Erfindung - Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH - Verwertung durch fremden …
Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86
Dem steht auch nicht entgegen, daß persönliche Dienstleistungen allein die Betriebsaufspaltung nicht begründen können und daß Einkünfte hieraus nicht zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen (BFH-Urteil vom 9. Juli 1970 IV R 16/69, BFHE 99, 533, BStBl II 1970, 722). - BFH, 28.01.1982 - IV R 100/78
Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung im Falle mittelbarer Beteiligung
Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86
Im Streitfall war sichergestellt, daß sich in der GmbH auf Dauer nur ein geschäftlicher Betätigungswille entfalten konnte, der vom Vertrauen des Klägers getragen wurde und damit auch seine Interessen als Inhaber der Erfindungen und Gebrauchsmuster berücksichtigte; das macht den Inhalt der personellen Verflechtung im Rahmen der Betriebsaufspaltung aus (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1982 IV R 100/78, BFHE 135, 330, BStBl II 1982, 479). - BFH, 18.06.1980 - I R 77/77
Betriebsaufspaltung - Verpachtung von Wirtschaftsgütern - GmbH - Einkünfte aus …
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 13/95
1. Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vor § 15 Abs. 1 Nr. 2 …
Beide Gesellschaften sind damit durch eine echte Betriebsaufspaltung sachlich und personell verflochten (zu diesen Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vgl. z. B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1989 IV R 151/86 BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455; vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl II 1994, 23;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 15 Rz. 808 f., m. w. N.). - BFH, 21.08.1996 - X R 25/93
Zur Bedeutung des gesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitserfordernisses bei der …
Das Stimmverbot des § 47 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) steht einer personellen Verflechtung nicht entgegen (BFH-Urteil vom 26. Januar 1989 IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455, unter 3.).Im übrigen brauchte für die meisten der in Betracht kommenden Rechtshandlungen ein Gesellschafterbeschluß nicht herbeigeführt zu werden, da sie zur laufenden Geschäftsführung der GmbH (§§ 35, 37 GmbHG) gehörten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455, unter 3.).
Es war also sichergestellt, daß sich in der GmbH auf Dauer nur ein geschäftlicher Betätigungswille entfalten konnte, der vom Vertrauen des Klägers getragen wurde und der auch seine Interessen als Grundstückseigentümer berücksichtigte; dies macht den Inhalt der personellen Verflechtung im Rahmen der Betriebsaufspaltung aus (vgl. Urteil in BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455, unter 3.).
- BFH, 14.04.2021 - X R 5/19
Betriebsaufspaltung und minderjährige Kinder
Rn. 28 b) Das Besitzunternehmen kann auch das Einzelunternehmen einer natürlichen Person sein, die an der Betriebsgesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.1989 - IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455, unter 1.).
- BFH, 30.11.2005 - X R 56/04
Betriebsaufspaltung bei Vermietung eines Ladengeschäfts an Betriebs-GmbH durch …
Bezüglich der Geschäfte des täglichen Lebens ist es auch unerheblich, dass ein Gesellschafter gemäß § 47 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) bei Beschlüssen kein Stimmrecht hat, welche die Vornahme eines solchen Rechtsgeschäfts gegenüber diesem Gesellschafter betreffen (BFH-Urteil vom 26. Januar 1989 IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455).Aus diesem Grund hat es die Rechtsprechung auch abgelehnt, Folgerungen aus dem Umstand zu ziehen, dass der Gesellschafter der Betriebsgesellschaft bei Beschlüssen über solche Geschäfte mit dem ihm zustehenden Besitzunternehmen vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (BFH-Urteil in BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455, unter 3. der Urteilsgründe).
Auch sind die vom Betriebsunternehmen in Bezug auf diese Betriebsgrundlage zu treffenden Entscheidungen der laufenden Geschäftsführung zuzurechnen (BFH-Urteil in BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455, unter 3.).
- BFH, 01.07.2003 - VIII R 24/01
Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsabrede
cc) Der BFH hat diese Frage bisher noch nicht entschieden (zur Bedeutung der Geschäftsführungsbefugnis für die Beherrschung einer Betriebs-GmbH vgl. BFH-Urteile vom 26. Januar 1989 IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455;… vom 21. August 1996 X R 25/93, BFHE 181, 284, BStBl II 1997, 44, unter 4.b und c der Gründe, für die Beherrschung einer Besitz-GbR in der Form einer Schein-KG BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 50, 51/96, BFH/NV 2000, 601; zur persönlichen Verflechtung bei Gesamtgeschäftsführung mit einem "Nur-Besitzgesellschafter" in einer GbR das BFH-Urteil vom 15. März 2000 VIII R 82/98, BFHE 191, 390, BStBl II 2002, 774, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2000, 1136, mit Anm. HG). - BFH, 20.07.2005 - X R 22/02
Verdeckte Einlage einer 100%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus …
Diese Rechtsqualität können auch immaterielle Wirtschaftsgüter, insbesondere Erfindungen, haben, sofern die Produktion des Betriebsunternehmens in erheblichem Umfang auf ihnen basiert (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 1973 IV R 41/69, BFHE 110, 368, BStBl II 1973, 869; vom 1. Juni 1978 IV R 152/73, BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545; vom 26. Januar 1989 IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455;… vom 11. Juli 1989 VIII R 151/85, BFH/NV 1990, 99; vom 6. November 1991 XI R 12/87, BFHE 166, 206, BStBl II 1992, 415). - BFH, 22.10.2013 - X R 14/11
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und …
Die entsprechenden Voraussetzungen (hierzu allgemein z.B. BFH-Urteil vom 26. Januar 1989 IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455;… Schmidt/ Wacker, EStG, 32. Aufl., § 15 Rz 808 ff., m.w.N.) in Gestalt personeller und sachlicher Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebsgesellschaft, waren im Streitjahr bis zum 15. Dezember 1997 gegeben. - BFH, 28.11.2001 - X R 50/97
GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; AO 1977 § 42
Der für eine gewerbliche Vermietung vorauszusetzende einheitliche Betätigungswille besteht auch dann, wenn sich im Besitzunternehmen und in der Betriebsgesellschaft auf Dauer nur ein geschäftlicher Betätigungswille entfalten konnte, der vom Vertrauen des Besitzunternehmers G.H. getragen war und der auch seine Interessen als Inhaber des Betriebsunternehmens berücksichtigte; dies macht den Inhalt der personellen Verflechtung im Rahmen der Betriebsaufspaltung aus (vgl. BFH-Urteile in BFHE 135, 330, BStBl II 1982, 479; vom 26. Januar 1989 IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455, unter 3.). - BFH, 24.08.2006 - IX R 52/04
Personelle Verflechtung auch dann, wenn Gesellschafter-Geschäftsführer der …
Indes kommt es --worauf der BFH schon in seiner Entscheidung vom 26. Januar 1989 IV R 151/86 (BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455) hingewiesen hat-- nicht darauf an, auf welchem gesellschaftsrechtlichen Wege G.B. in beiden Gesellschaften seinen Willen durchsetzen konnte.Darauf kommt es nämlich nicht an (so BFH-Urteil in BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455, unter 3.), und zwar schon deshalb nicht, weil nach § 41 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) auch zivilrechtlich unwirksame Rechtsgeschäfte für die Besteuerung erheblich sind, wenn die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis eintreten und bestehen lassen.
- BFH, 29.11.1995 - X B 328/94
Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten …
Die Beteiligten gehen übereinstimmend davon aus, daß bis zur Übertragung der Anteile durch den Erblasser auf A und dessen Mutter am 12. August 1977 das Einzelunternehmen des Erblassers als Besitzunternehmen und die GmbH als Betriebsgesellschaft durch eine echte Betriebsaufspaltung sachlich und personell verflochten waren (zu den Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung z. B. BFH-Urteil vom 26. Januar 1989 IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 15 Rz. 800 ff. m. w. Nachw.) und mit der Übertragung der Anteile die personelle Verflechtung durch Entschluß des Besitzunternehmens weggefallen ist. - BFH, 11.07.1989 - VIII R 151/85
Voraussetzungen für die faktische Beherrschung einer GmbH - Besonderheiten bei …
- BFH, 25.08.1993 - XI R 6/93
Entfällt infolge der Veräußerung der Anteile an der Betriebsgesellschaft die …
- BFH, 23.09.1998 - XI R 72/97
Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
- BFH, 30.01.2013 - III R 72/11
Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts und Rücklagenbildung nach § 6b oder § 6c …
- BFH, 01.06.1994 - X R 81/90
Betriebsaufspaltung bei Überlassung von Verwertungsrechten
- BFH, 06.11.1991 - XI R 12/87
1. Nutzungsrecht an ungeschützter Erfindung als wesentliche Betriebsgrundlage - …
- BFH, 01.10.1996 - VIII R 44/95
Einnahmen der zu 50 % an einer Grundstücks-GbR beteiligten Gesellschafter aus der …
- BFH, 23.04.2003 - IX R 57/99
Zeitlich begrenzte Überlassung; Erfindung
- FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06
Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens
- FG Düsseldorf, 02.12.2002 - 7 K 2922/02
Betriebsaufspaltung; Personelle Verflechtung; Einstimmigkeitsabrede; …
- BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
Betriebsaufspaltung; personelle Verflechtung; zwischengeschaltete GmbH
- BFH, 27.02.1991 - XI R 25/88
Bestehen oder Nichtbestehen einer Betriebsaufspaltung
- BFH, 14.09.1989 - IV R 142/88
Vorliegen eines Gewerbebetriebs bei Vermietung und Verpachtung von …
- FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 124/08
Einkommensteuer: Betriebsaufspaltung zwischen einer AG und ihrem …
- FG Düsseldorf, 26.10.2006 - 11 K 3205/05
Zulässigkeit der Erfassung von Mieterlösen einer Grundstücks-GbR bei den …
- BFH, 27.10.1998 - X B 115/97
Divergenz; Verfahrensmängel
- BFH, 10.07.1996 - I R 132/94
Zur Frage des Gegenstands einer (Teil-)Betriebsverpachtung i. S. des § 8 Nr. 7 …
- BFH, 26.08.1993 - I R 86/92
Zur einheitlichen Zuordnung eines ungeschützten Erfinderrechts zum gewerblichen …
- FG Düsseldorf, 12.04.1996 - 14 K 5291/92
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Anforderungen an die …
- BFH, 29.08.2001 - VIII B 15/01
Verwirkung des Steueranspruchs - Beherrschung einer Kapitalgesellschaft - …
- FG München, 31.03.1998 - 16 K 154/95
Zustehen der Investitionszulage bei Durchführung der Investition durch eine …
- FG Düsseldorf, 19.02.2025 - 5 K 814/22
Gewerbesteuer: Keine Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Überlassung von …
- BFH, 12.05.1993 - XI R 58/92
Stille Reserven - Betriebsaufspaltung
- FG Köln, 24.09.2008 - 7 K 1431/07
Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Abschreibungsbeträgen nach § 7g …
- FG Düsseldorf, 11.08.2003 - 7 K 1200/02
Übertragung; Betriebliche Wirtschaftsgüter; Beteiligungsidentische GmbH; …
- FG Baden-Württemberg, 06.09.2000 - 2 K 78/98
Zurechnung der Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens auf das …
- FG Köln, 23.11.2016 - 4 K 3688/12
Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Übertragung der …
- BFH, 01.02.1990 - IV R 91/89
Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsaufspaltung
- FG Hamburg, 14.12.1992 - I 211/88
Einkommensteuer; Ausschluß der personellen Verflechtung durch …
- FG Düsseldorf, 02.04.2004 - 11 K 3126/01
Doppelte Betriebsaufspaltung; Produktions-KG; Vertriebs-GmbH; …
- FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
Einkommensteuer; Betriebsaufspaltung bei Veräußerung eines Reisebüros ohne …
- FG Brandenburg, 21.05.1996 - 3 K 374/95
Festsetzung einer Investitionszulage ; Investitionszulagenanspruch bei …
- FG Düsseldorf, 16.12.2009 - 9 K 3626/06
Betriebsaufspaltung; Personelle Beherrschung durch Beherrschung der Geschäfte des …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 2 K 1883/02
Überprüfung des Vorliegens einer Betriebsaufspaltung; Betrachtung der …
- FG Düsseldorf, 20.01.2004 - 16 K 5157/98
Investitionszulage; Verbleibensvoraussetzung; Beendigung einer …
- FG Hamburg, 20.05.1999 - II 361/99
Berücksichtigung einer eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nachträglich …
- FG Münster, 17.09.1997 - 7 K 5492/94
- FG Münster, 18.09.2001 - 1 K 8568/98
Entnahme von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens durch Einbringung zu …
- FG Münster, 08.09.2001 - 1 K 8568/98
Rechtmäßigkeit eines durch das Finanzamt geänderten Gewinnfeststellungsbescheids; …
- FG Baden-Württemberg, 25.06.1997 - 2 V 2/97
Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens bei einer Betriebsaufspaltung, wenn …
- FG Münster, 05.12.1995 - 6 K 663/92
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".