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Rechtsprechung
   BFH, 27.01.1977 - IV R 173/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,552
BFH, 27.01.1977 - IV R 173/75 (https://dejure.org/1977,552)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1977 - IV R 173/75 (https://dejure.org/1977,552)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1977 - IV R 173/75 (https://dejure.org/1977,552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtungsklage - Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Anwendbarkeit der Verpflichtungsklage - Sprungklage - Unzulässigkeit - Behandlung als Einspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 229 Nr. 3; FGO § 44, § 45

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 5
  • NJW 1977, 1848
  • BStBl II 1977, 510
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.03.1970 - IV 7/65

    Gegen die Vornahme einer einheitlichen Gewinnfeststellung gerichtete …

    Auszug aus BFH, 27.01.1977 - IV R 173/75
    Soweit daneben eine Aufhebung des Verwaltungsaktes beantragt wird, mit dem das FA die Durchführung einer einheitlichen Gewinnfeststellung ablehnte, liegt zwar auch eine Anfechtungsklage vor; diese wird aber im Hinblick auf das eigentliche Ziel des Rechtsschutzbegehrens durch die Verpflichtungsklage absorbiert, so daß nur die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Verpflichtungsklage anzuwenden sind (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1970 IV 7/65, BFHE 99, 172, BStBl II 1970, 625).
  • BFH, 19.05.1972 - III R 138/68

    Klageänderung - Sachliche Entscheidung - NeuerBescheid - Vorverfahren - …

    Auszug aus BFH, 27.01.1977 - IV R 173/75
    Der III. Senat des BFH hat ausgeführt, es sei nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber das sich aus einer solchen Regelung ergebende Rechtsproblem (unterschiedliches verfahrensrechtliches Schicksal der Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, wenn es an einem Vorverfahren mangelt) übersehen oder nicht richtig erkannt hätte und daß nicht festgestellt werden könne, die vom Gesetzgeber angeordnete Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf Anfechtungsklagen sei gänzlich widersinnig und unverständlich; er hat daraus gefolgert, daß eine Auslegung gegen den Wortlaut oder eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 45 FGO auf Verpflichtungsklagen nicht möglich sei (vgl. Urteil vom 19. Mai 1972 III R 138/68, BFHE 106, 8, BStBl II 1972, 703).
  • BFH, 28.07.1976 - II R 94/73

    Bescheid - Anfechtungsklage - Anspruch auf Erstattung von Wechselsteuer - …

    Auszug aus BFH, 27.01.1977 - IV R 173/75
    Dieser Auffassung hat sich der II. Senat des BFH angeschlossen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1976 II R 94/73, BFHE 120, 112, BStBl II 1977, 40).
  • BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69

    Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs - Antragsgründe - Sachliche …

    Auszug aus BFH, 27.01.1977 - IV R 173/75
    Danach war die Vorentscheidung aufzuheben und auszusprechen, daß die Klage als Einspruch zu behandeln ist (BFH-Beschluß vom 10. Juli 1970 VI B 2/69, BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686).
  • BFH, 28.11.1985 - IV R 178/83

    Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Auslegung des Verwaltungsakts - …

    Es würde sich in diesem Fall um einen positiven Feststellungsbescheid handeln, dessen Änderung im Wege der Anfechtungsklage gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erreicht werden kann, während gegenüber einer negativen Gewinnfeststellung Verpflichtungsklage mit dem Ziel erhoben wird, dem FA die Feststellung von Gewinnen oder Verlusten in bestimmter Höhe aufzugeben (BFH-Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 173/75, BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510).
  • BFH, 21.07.1983 - V R 3/77

    Statthaftigkeit der Sprungklage - Verpflichtungsbegehren - Vorlage an den Großen …

    Er sieht sich hieran jedoch durch die Urteile des I. Senats vom 21. März 1979 I R 156/75, des II. Senats vom 23. September 1981 II R 181/79, des III. Senats vom 28. April 1972 III R 119/70 (BFHE 106, 116, BStBl II 1972, 711) und vom 19. Mai 1972 III R 138/68 (BFHE 106, 8, BStBl II 1972, 703), des IV. Senats vom 27. Januar 1977 IV R 173/75 (BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510) und durch den Beschluß des VI. Senats vom 21. Januar 1983 VI B 98/82 gehindert.

    Das Unbehagen an der Unstatthaftigkeit einer Verpflichtungsklage ohne Vorverfahren mag den IV. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 173/75 (BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510) bewogen haben, wenn schon nicht § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO, so doch Satz 2 dieser Vorschrift anzuwenden und die für unzulässig erachtete Verpflichtungsklage als Einspruch zu behandeln.

    Der V. Senat sieht sich an einer solchen Entscheidung durch das Urteil des IV. Senats (BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510) gehindert, so daß auch insoweit gemäß § 11 Abs. 3 FGO die Entscheidung des Großen Senats herbeizuführen war.

  • FG Hamburg, 04.09.2020 - 6 K 150/18

    Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft

    Auch die in dem Begehren enthaltene Aufhebung des negativen Bescheides wird im Hinblick auf das eigentliche Ziel des Rechtsschutzbegehrens - das dem Organträger zuzurechnende Einkommen festzustellen - durch die Verpflichtungsklage absorbiert (vgl. auch BFH, Urteil vom 27. Januar 1977, IV R 173/75, BStBl. II, 1977, S. 510, juris, Rn. 12).
  • BFH, 21.01.1985 - GrS 1/83

    Festsetzuung der negativen Umsatzsteuerschuld in Höhe des Vorsteuerbetrages

    Er sieht sich hieran durch Entscheidungen des I., II., III., IV. und VI. Senats des BFH gehindert, die den Standpunkt vertreten, eine Klage auf Verpflichtung des FA zum Erlaß eines abgelehnten Verwaltungsaktes könne nicht in dieser Weise erhoben werden (Urteile vom 21. März 1979 I R 156/75, nicht veröffentlicht - n. v. - vom 23. September 1981 II R 181/79, n. v.; vom 28. April 1972 III R 119/70, BFHE 106, 116, BStBl II 1972, 711; vom 19. Mai 1972 III R 138/68, BFHE 106, 8, BStBl II 1972, 703; vom 27. Januar 1977 IV R 173/75, BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510; Beschluß vom 21. Januar 1983 VI B 98/82, n. v.).

    Er sieht hierin eine Abweichung von dem angeführten Urteil des IV. Senats in BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510, das in einem solchen Fall § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO angewendet und die Klage als Einspruch behandelt hat.

  • BFH, 10.11.1977 - IV B 33/76

    Zur Frage der Aussetzung der Vollziehung oder einstweiligen Anordnung gegen …

    Wie der Senat mit Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 173/75 (BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510) entschieden hat, muß eine Klage, deren Ziel die Vornahme einer bisher nicht durchgeführten oder vom FA abgelehnten einheitlichen Gewinnfeststellung ist, verfahrensrechtlich als Verpflichtungsklage i. S. des § 40 Abs. 1 FGO beurteilt werden, denn es wird eine Verurteilung "zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes" begehrt.
  • BFH, 10.08.1978 - IV B 41/77

    Aussetzung - Verlustfeststellungsbescheid - Personengesellschaft - Einstweilige …

    Für das Hauptverfahren wird das FG zu beachten haben, daß eine Verpflichtungsklage in der Form einer Sprungklage nicht zulässig ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 173/75, BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510).
  • BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82

    Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit …

    Mangels Zustimmung des FA zum unterbliebenen Vorverfahren war die Klage, soweit sie sich gegen den Pauschalierungsbescheid richtete, nach der zwingenden Vorschrift des § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO als Einspruch zu behandeln (BFH-Beschluß vom 10. Juli 1970 VI B 2/69, BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686; Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 173/75, BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510).
  • BFH, 10.07.1979 - VIII B 84/78

    Feststellung eines höheren Verlustes - Feststellungsbescheid - Anfechtungsklage - …

    Das hätte z. B. zur Folge, daß gegen den Feststellungsbescheid, soweit er einen Verlust feststellt, die Sprungklage statthaft wäre (§ 45 FGO; BFH-Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 173/75, BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510), gegen den Bescheid, mit dem der Ausspruch eines höheren Verlustes abgelehnt wird, hingegen nicht.
  • BFH, 03.05.1979 - IV R 153/78

    Zur Frage der Mitunternehmerschaft bei unentgeltich begründeten …

    Auf die Revision der Kläger hob der erkennende Senat mit Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 173/75 (BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510) das Urteil des FG auf und stellte fest, daß die Sprungklage als Einspruch gegen den negativen Gewinnfeststellungsbescheid vom 1. April 1975 zu behandeln sei, weil die Klage eine Verpflichtungsklage, diese aber in der Form der Sprungklage unzulässig und eine unzulässige Sprungklage als Einspruch zu behandeln sei.
  • BFH, 17.10.1979 - I S 9/78

    Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Mitunternehmerschaft - …

    Dabei ist dem Umstand entscheidende Bedeutung beigemessen worden, daß im Hauptverfahren Rechtsschutz nur durch Verpflichtungsklage begehrt werden könnte (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 173/75, BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510).
  • FG Niedersachsen, 13.02.1997 - IX 251/96

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Wohnmobilen; …

  • BFH, 08.10.1981 - IV R 222/79
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