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Rechtsprechung
   BFH, 21.04.1988 - IV R 200/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5853
BFH, 21.04.1988 - IV R 200/85 (https://dejure.org/1988,5853)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1988 - IV R 200/85 (https://dejure.org/1988,5853)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1988 - IV R 200/85 (https://dejure.org/1988,5853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - IV R 200/85
    Die Berufung des Klägers auf den - auch in § 444 ZPO enthaltenen - allgemeinen Gedanken, daß eine Vereitelung der Beweisführung im Rahmen freier Beweiswürdigung für die Richtigkeit des gegnerischen Vorbringens gewertet werden kann (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1960 II C 68.58, BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]; Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 19. September 1979 17 U 159/75, Neue Juristische Wochenschrift 1980, 2758) kann der Revision nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BFH, 08.12.1976 - I R 240/74

    Zusammenveranlagung von Eheleuten - Rechtsbehelfsverfahren - Notwendige Beiladung …

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - IV R 200/85
    Die Einhaltung der Rechtsbehelfsfrist ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung, für die der Rechtsbehelfsführer die Beweislast trägt (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BFHE 121, 142, BStBl II 1977, 321; Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO, Tz. 17 f. a. E.).
  • BFH, 16.01.1986 - III B 71/84

    Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - IV R 200/85
    Darüber hinaus muß im einzelnen substantiiert dargelegt werden, wozu sich der Beteiligte nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409).
  • BFH, 17.10.1979 - I R 247/78

    Unsachliches Verhalten eines Richters - Mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - IV R 200/85
    Eine derartige Rechtsverletzung kann indessen im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn die Möglichkeit bestanden hatte, den Mangel bereits vor dem FG zu rügen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Oktober 1979 I R 247/78, BFHE 129, 524, BStBl II 1980, 299).
  • BFH, 14.03.1985 - IV R 216/84

    Wahrung der Einspruchsfrist bei einem Einspruch gegen einen …

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - IV R 200/85
    Umstritten ist dagegen, ob Eingangsstempel und -vermerke auch im Bereich des finanzgerichtlichen Verfahrens sowie des außergerichtlichen Vorverfahrens den vollen Beweis der bezeugten Tatsachen (Zeitpunkt des Eingangs) erbringen können (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. März 1985 IV R 216/84, BFH/NV 1987, 17;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 82 Tz. 40;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 55 FGO Tz. 6).
  • OLG Frankfurt, 19.09.1979 - 17 U 159/75
    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - IV R 200/85
    Die Berufung des Klägers auf den - auch in § 444 ZPO enthaltenen - allgemeinen Gedanken, daß eine Vereitelung der Beweisführung im Rahmen freier Beweiswürdigung für die Richtigkeit des gegnerischen Vorbringens gewertet werden kann (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1960 II C 68.58, BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]; Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 19. September 1979 17 U 159/75, Neue Juristische Wochenschrift 1980, 2758) kann der Revision nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BFH, 21.09.2005 - II R 49/04

    Einheitlicher Leistungsgegenstand bei Beteiligung mehrerer Personen auf der …

    Sollte dem FG eine volle Überzeugungsbildung über den Inhalt des ursprünglichen Angebots der GmbH nicht möglich sein, weil der Kläger dieses Angebot nicht vorlegt und auch aus sonstigen Beweismitteln keine sicheren Erkenntnisse zu erlangen sind, wird es prüfen müssen, ob insoweit die Grundsätze über die Herabsetzung der Anforderungen an die Überzeugungsbildung bei beweisvereitelndem Verhalten eines Beteiligten (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. April 1988 IV R 200/85, BFH/NV 1989, 172, unter 2.d, und vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462, unter 4.) anzuwenden sind.
  • BFH, 15.12.2004 - VIII B 181/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Lässt sich der Nachweis für die fristgerechte Einlegung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels nicht führen, so hat der Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelführer die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 21. April 1988 IV R 200/85, BFH/NV 1989, 172;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 96 FGO Tz. 86, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 83/96

    Beweiskraft des Eingangsstempels des FA

    Auch nach allgemeinen Beweisgrundsätzen müßte er im Zweifelsfall den rechtzeitigen Eingang eines Rechtsbehelfs voll beweisen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 172).
  • BFH, 30.07.2025 - V B 63/23

    Indizwirkung des mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeberichts bei der …

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass --lässt sich der Nachweis für die fristgerechte Klageerhebung nicht führen-- zwar die Klägerin hierfür grundsätzlich die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt (vgl. BFH-Urteile vom 24.09.1985 - IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; vom 21.04.1988 - IV R 200/85, BFH/NV 1989, 172;… BFH-Beschluss vom 08.07.2003 - VIII B 3/03, BFH/NV 2003, 1441), ihr diese jedoch nicht für Vorgänge aufgebürdet werden darf, die sich im gerichtsinternen Bereich abgespielt haben und deren Unaufklärbarkeit --was im Streitfall angesichts des Umstandes, dass sich das FG erst am 22.09.2023 und damit nahezu drei Jahre nach dem behaupteten Klageeingang zu einer "Nachfrage" bei seinem "Systemadministrator" veranlasst sah, in Betracht kommt-- allein in den Verantwortungsbereich des Gerichts fällt (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1987 - I R 12/84, BFHE 151, 315, BStBl II 1988, 111; s.a. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01.08.1996 - 1 BvR 121/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 759).
  • BFH, 08.07.2003 - VIII B 3/03

    Fristwahrung - Einwurf eines Schriftstücks in den Nachtbriefkasten des BFH

    Lässt sich der Nachweis für die fristgerechte Einlegung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels nicht führen, so hat der Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelführer die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 21. April 1988 IV R 200/85, BFH/NV 1989, 172;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 96 FGO Tz. 86, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2003 - VII B 3/03

    Darlegung des Verfahrensmangels bei übergangenem Beweisantrag

    Lässt sich der Nachweis für die fristgerechte Einlegung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels nicht führen, so hat der Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelführer die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 21. April 1988 IV R 200/85, BFH/NV 1989, 172;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 96 FGO Tz. 86, m.w.N.).
  • BFH, 06.02.1992 - V R 38/85

    Rüge der Verweigerung rechtlichen Gehörs - Rechtspflicht zur Aufhebung und …

    Zwar gehört zu dem gebotenen schlüssigen Geltendmachen einer solchen Rüge, daß u.a. substantiiert dargelegt wird, wozu sich der Beteiligte nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen haben würde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355; vom 23. Januar 1985 I R 292/81, unter II. A. 2., BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417; vom 21. April 1988 IV R 200/85, unter 1., BFH/NV 1989, 172;… vom 1. September 1988 V R 139/83, unter 1. a, BFH/NV 1989, 206).
  • BFH, 13.06.1997 - VII B 237/96

    Erbingung des Beweis für Zeit und ord des Eingangs eines Schreibens durch den …

    Auf eine Klärung der Rechtsfrage, aus welchen Rechtsgrundsätzen sich der Beweiswert eines Eingangsstempels ableiten läßt, kam es dem FG offensichtlich nicht an, da es den Vortrag des Klägers, es sei davon auszugehen, die Angestellte seiner Prozeßbevollmächtigten habe den Schriftsatz innerhalb der Klagefrist in den Briefkasten des FA eingeworfen, nicht als ausreichend angesehen hat, den Beweis für eine fristgemäße Klageerhebung zu erbringen (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 21. April 1988 IV R 200/85, BFH/NV 1989, 172).
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