Rechtsprechung
| BFH, 01.07.1982 - IV R 211/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.12.1978 - VIII R 10/76
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Feststellungsbescheid - …
Auszug aus BFH, 01.07.1982 - IV R 211/81
An die frühere Feststellung in dem in vollem Umfang vorläufigen Bescheid ist es nicht gebunden (vgl. BFH-Urteile vom 12.12.1978 VIII R 10/76 und vom 28.11.1978 VIII R 146/76). - BFH, 29.03.1973 - IV R 238/69
Verlustentstehungsjahr - Einheitliches Gewinnfeststellungsverfahren - …
Auszug aus BFH, 01.07.1982 - IV R 211/81
NVS: Wird im Gewinnfeststellungsverfahren nicht nur über die betragsmäßige Höhe der Einkünfte, sondern zusätzlich über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gestritten, so muß das Interesse des Rechtsbehelfsführers an der nichtbetragsmäßigen Feststellung in den Streitwert einbezogen werden, weil diese mit bindender Wirkung für in den Folgejahren von der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung abhängige Steuervergünstigungen ergeht (vgl. BFH-Urteil vom 29.3.1973 IV R 238/69).2. - BFH, 28.11.1978 - VIII R 146/76
Buchführung - Zeitraum zwischen Anfangs- und Schlußbilanz
Auszug aus BFH, 01.07.1982 - IV R 211/81
An die frühere Feststellung in dem in vollem Umfang vorläufigen Bescheid ist es nicht gebunden (vgl. BFH-Urteile vom 12.12.1978 VIII R 10/76 und vom 28.11.1978 VIII R 146/76).
- BFH, 31.10.1989 - VIII R 323/83
Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Die in den Gewinnfeststellungsbescheiden (§§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO 1977; §§ 213, 215 Abs. 2 AO) nach den Feststellungen des FG unterbliebene Aussage zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung konnte in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Dezember 1978 VIII R 10/76, BFHE 127, 119, BStBl II 1979, 440; vom 1. Juli 1982 IV R 211/81, nicht veröffentlicht - NV -), denn die Gewinnfeststellungsbescheide waren insoweit lückenhaft.
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