Rechtsprechung
| BFH, 08.10.1970 - IV R 69/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Veräußerungsgewinn - Antrag auf Ermäßigung - Erlaß der Einkommensteuer - Entrichtete Erbschaftsteuer - Einkommensteuerliches Veranlagungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 100, 305
- DB 1971, 125
- BStBl II 1971, 16
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.05.1958 - II 14/58 U
Erlaß der Kraftfahrzeugsteuer für Körperbehinderte
Auszug aus BFH, 08.10.1970 - IV R 69/70
Das habe der BFH im Urteil II 14/58 U vom 7. Mai 1958, BFH 67, 172, BStBl III 1958, 337, für den ähnlich liegenden Fall des § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG entschieden, wonach Schwerbeschädigten unter bestimmten Voraussetzungen die Steuer "erlassen" werden könne. - BFH, 15.05.1968 - I 197/65
Berechnung des Ermäßigungsbetrages - Stille Reserven - Betriebsveräußerung - …
Auszug aus BFH, 08.10.1970 - IV R 69/70
Denn wie der BFH im Urteil I 197/65 vom 15. Mai 1968, BFH 92, 482, BStBl II 1968, 606, das sich mit einigen der zahlreichen und schwierigen Auslegungsfragen dieser in ihrem Inhalt sehr unbestimmten Vorschrift des § 16 Abs. 5 EStG befaßt, ausführt, muß die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuer um die Erbschaftsteuer ermäßigt werden, die für stille Reserven gezahlt ist, die durch den Veräußerungsvorgang aufgelöst und der Einkommensteuer unterworfen werden. - BFH, 07.12.1962 - VI 83/61 S
Entscheidung über die Anrechnung ausländischer Einkommensteuer auf die deutsche …
Auszug aus BFH, 08.10.1970 - IV R 69/70
Das hat der BFH für § 34c EStG im Urteil VI 83/61 S vom 7. Dezember 1962, BFH 76, 338, BStBl III 1963, 123, u. a. damit begründet, daß die Anrechnung nicht in den die Entrichtung der Einkommensteuer (§§ 35 ff. EStG), sondern die Tarifgestaltung (§§ 32 ff. EStG) betreffenden Vorschriften geregelt ist und damit zum sachlichen Steuerrecht gehört.
- BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten, …
Eine solche Aufteilung käme nach den Beschlüssen des Großen Senats des BFH in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 16 und in BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21 nur in Betracht, wenn objektive Merkmale und Unterlagen vorhanden sind, die eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen. - BFH, 07.12.1990 - X R 72/89
Steuerermäßigung des § 35 EStG nur für Einkünfte, die beim Erblasser noch nicht …
Obwohl sie nicht mehr die Anordnung des § 31 EStG 1925 enthielt, daß lediglich die Erbschaftsteuer auf den Unterschiedsbetrag zwischen Erbschaftsteuerwert und Buchwert anzurechnen sei (dazu Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 17. Februar 1943 VI 185/42, RStBl 1943, 294;… vgl. ferner den "klarstellenden" Formulierungsvorschlag der Einkommensteuerkommission, Bericht 1964, Schriftenreihe des BMF, Heft 7, S. 182 f.), wurde sie allgemein so verstanden, daß begünstigt lediglich die aufgedeckten, mit Erbschaftsteuer belasteten stillen Reserven waren (BFH-Urteile in BFHE 92, 482, BStBl II 1968, 606; vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, BFHE 100, 305, 308, BStBl II 1971, 16; vom 29. Oktober 1974 I R 126/73, BFHE 114, 76, BStBl II 1975, 110; vom 31. März 1977 IV R 179/73, BFHE 122, 90, 92 f., BStBl II 1977, 609; Abschn. 139 Abs. 8 EStR 1972). - FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 8/00
Berücksichtigungsfähigkeit des Antrags auf Ermäßigung des …
Nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, ist der Erbschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid im Sinne des § 180 Abs. 1 AO für die Einkommensteuerfestsetzung (Urteil des BFH vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, BStBl II 1971, 16;… Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 35 Randnummer 12; Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , Randziffer 24; anderer Ansicht Wendt in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz , § 35 EStG Randnummer 20).Den von den Klägern angesprochenen Schwierigkeiten bei verzögerter Festsetzung der Erbschaftsteuer kann dadurch begegnet werden, dass der Antrag nach § 35 EStG auch bei Nichtvorliegen des Erbschaftsteuerbescheids gestellt und die Einkommensteuer insoweit vorläufig festgesetzt wird (Urteil des BFH vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, a.a.O.).
- BFH, 29.10.1974 - I R 126/73
Ermäßigung der Einkommensteuer - Veräußerungsgewinn - Zahlung im Ausland - …
Auf die Ermäßigung besteht im gegebenen Falle ein Rechtsanspruch; sie ist bei Durchführung der Veranlagung zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, BFHE 100, 305, BStBl II 1971, 16).c) Nach den BFH-Urteilen I 197/65 und IV R 69/70 trägt die Vorschrift des § 16 Abs. 5 EStG trotz der Zugehörigkeit der in ihr getroffenen Regelung zum sachlichen Steuerrecht Züge eines echten Härteausgleichs, wenn auch nicht einer Billigkeitsregelung i. S. von § 131 AO.
- BFH, 19.08.1976 - V R 76/73
Ermittlung des Verlustes - Gewinnermittlungsvorschrift - Einkommensteuer
Diese Eingleisigkeit des Rechtsbehelfsverfahrens folgt daraus, daß der Unternehmer bei Vorliegen der in § 9 Abs. 3 AbsichG aufgeführten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Nichtanwendung der Besteuerungsvorschrift des § 2 AbsichG hat, und daß die Entscheidung des FA über die Anwendung des § 9 Abs. 3 AbsichG der vollen Nachprüfung durch die Gerichte unterliegt (vgl. zu den ähnlich liegenden Fällen des § 16 Abs. 5 EStG 1974 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG Urteile des BFH vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, BFHE 100, 305, BStBl II 1971, 16, und vom 7. Mai 1958 II 14/58 U, BFHE 67, 172, BStBl III 1958, 337). - BFH, 19.08.1976 - V R 77/73
Bestehender Vertrag - Auslegung des Begriffes
Diese Eingleisigkeit des Rechtsbehelfsverfahrens folgt daraus, daß der Unternehmer bei Vorliegen der in § 9 Abs. 3 AbsichG aufgeführten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Nichtanwendung der Besteuerungsvorschrift des § 2 AbsichG hat, und daß die Entscheidung des FA über die Anwendung des § 9 Abs. 3 AbsichG der vollen Nachprüfung durch die Gerichte unterliegt (vgl. zu den ähnlich liegenden Fällen des § 16 Abs. 5 EStG 1974 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG Urteile des BFH vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, BFHE 100, 305, BStBl II 1971, 16, und vom 7. Mai 1958 II 14/58 U, BFHE 67, 172, BStBl III 1958, 337).
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