Rechtsprechung
| BFH, 17.05.1984 - IV R 75/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GWB § 38; ; OWiG § 30; ; FGO § 11 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 11 Abs. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 227
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82
Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe
Auszug aus BFH, 17.05.1984 - IV R 75/80
Inzwischen hat nämlich der Große Senat des BFH durch Beschluß vom 21.November 1983 GrS 2/82 (BFHE 140, 50, BStBl II 1984, 160) entschieden, daß Geldbußen ganz allgemein als Betriebsausgaben abzugsfähig seien, wenn sie aufgrund von Zuwiderhandlungen verhängt werden, die im Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb stehen. - BFH, 18.01.1971 - GrS 4/70
Entscheidung des Großen Senats - Abweichung eines Senats - Zulässige Vorlage - …
Auszug aus BFH, 17.05.1984 - IV R 75/80
Der Große Senat hat jedoch auch entschieden, daß eine solche erneute Vorlage nur zulässig ist, wenn in der Zwischenzeit neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten sind, die bei der ursprünglichen Entscheidung des Großen Senats nicht berücksichtigt werden konnten, und/oder neue Rechtserkenntnisse eine andere Beurteilung der entschiedenen Rechtsfrage rechtfertigen können (Beschluß vom 18.Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207).
- BFH, 29.11.2006 - VI R 14/06
Keine Aussetzung des Verfahrens wegen möglicher Gesetzesänderung - Veranlagung …
Eine künftige mit Rückwirkung versehene Gesetzesänderung ist kein Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen für die Entscheidung des Rechtsstreits vorgreiflich ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Mai 1984 IV R 75/80, juris).Im Übrigen ist die Möglichkeit einer Rechtsänderung kein Rechtsverhältnis i.S. des § 74 FGO, dessen Bestehen oder Nichtbestehen für die Entscheidung des Rechtsstreits vorgreiflich ist (BFH-Urteil vom 17. Mai 1984 IV R 75/80, juris, m.w.N.).
- FG München, 25.04.2016 - 14 K 336/16
Erstattung von Antidumpinzoll nach Ungültigerklärung einer Verordnung durch den …
Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anerkannt, dass eine (wie hier beabsichtigte) künftige mit Rückwirkung versehene Gesetzesänderung kein Rechtsverhältnis ist, dessen Bestehen oder Nichtbestehen für die Entscheidung des Rechtsstreits vorgreiflich ist (BFH-Urteile vom 29. November 2006 VI R 14/06, BStBl II 2007, 129; vom 17. Mai 1984 IV R 75/80, nicht veröffentlicht). - FG Bremen, 21.12.2000 - 100116K 1
Qualifikation der Gewinne einer Reederei als solche "aus dem Betrieb von …
Gemäß § 34 c Abs. 4 Satz 3 EStG (a. F.) gehören hierzu auch die Vercharterung von Handelsschiffen für die bezeichneten Zwecke, wenn die Handelsschiffe vom Vercharterer ausgerüstet worden sind, sowie die mit dem Betrieb und der Vercharterung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Neben- und Hilfsgeschäfte (BFH-Urteil vom 24. November 1983 IV R 75/80, BFHE 139, 569 , BStBl. II 1984, 155).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".