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Rechtsprechung
   BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2659
BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04 (https://dejure.org/2004,2659)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2004 - IV S 7/04 (https://dejure.org/2004,2659)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2004 - IV S 7/04 (https://dejure.org/2004,2659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § ... 69 Abs. 4; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 59; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 4; ; AO 1977 § 181 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 a; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 b; ; ZPO § 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Abgabe einer teilweise unrichtigen Steuererklärung; Aussetzung von Folgebescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewinnerfassung aus der Veräußerung von Grundstücksflächen bei Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit; Lauf der Festsetzungsfrist; Abgabe einer unrichtigen Erklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
    Die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182; seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 22.01.1997 - II B 40/96

    Berichtigungsanzeige nach § 153 Abs. 1 AO löst keine Anlaufhemmung nach § 170 …

    Auszug aus BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
    Die Klägerin zu 1 hat zu Recht geltend gemacht, dass das FG von dem BFH-Beschluss vom 22. Januar 1997 II B 40/96 (BFHE 181, 571, BStBl II 1997, 266) abgewichen ist.
  • BFH, 18.09.2002 - IV S 3/02

    AdV, unmittelbarer Antrag beim BFH; KiSt, Nachzahlungs- und Säumniszinsen

    Auszug aus BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
    Diese Frage bejaht der Senat nach der im Aussetzungsverfahren gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. insoweit z.B. den Senatsbeschluss vom 18. September 2002 IV S 3/02, BFH/NV 2003, 187).
  • BFH, 06.11.1969 - IV 249/64

    Vorliegen einer Steuererklärung im Sinne des § 168 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) …

    Auszug aus BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
    Da aber die Finanzverwaltung sogar bei Abgabe einer unrichtigen oder mangelhaften Erklärung imstande ist, ein ordnungsgemäßes Veranlagungsverfahren in Gang zu setzen (Senatsurteil vom 6. November 1969 IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168;… BFH-Beschluss vom 7. Mai 1992 V B 161/89, BFH/NV 1993, 141), muss --jedenfalls bei summarischer Prüfung-- auch eine solche Erklärung den Beginn der Festsetzungsverjährung auslösen, zumal das FA im vorliegenden Fall unter derselben Steuernummer bereits um Übersendung der Veräußerungsverträge für die strittigen Grundstücke gebeten hatte.
  • BFH, 25.04.1977 - IV S 3/77

    Aussetzung der Vollziehung - Ablehnung des Antrages - Sachliche Prüfung - Fehlen …

    Auszug aus BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
    Die als förmliche Anträge unzulässigen Begehren der Kläger, auch die Vollziehung der aufgrund des FG-Urteils vom 16. Dezember 2003 ergangenen Einkommensteuerbescheide auszusetzen (s. z.B. den Senatsbeschluss vom 25. April 1977 IV S 3/77, BFHE 122, 18, BStBl II 1977, 612), versteht der Senat lediglich als Hinweis auf § 69 Abs. 2 Satz 4 FGO.
  • BFH, 07.05.1992 - V B 161/89

    Gleichstehen der Einreichung einer inhaltlich unrichtigen Steuererklärung …

    Auszug aus BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
    Da aber die Finanzverwaltung sogar bei Abgabe einer unrichtigen oder mangelhaften Erklärung imstande ist, ein ordnungsgemäßes Veranlagungsverfahren in Gang zu setzen (Senatsurteil vom 6. November 1969 IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168; BFH-Beschluss vom 7. Mai 1992 V B 161/89, BFH/NV 1993, 141), muss --jedenfalls bei summarischer Prüfung-- auch eine solche Erklärung den Beginn der Festsetzungsverjährung auslösen, zumal das FA im vorliegenden Fall unter derselben Steuernummer bereits um Übersendung der Veräußerungsverträge für die strittigen Grundstücke gebeten hatte.
  • BFH, 12.01.1978 - IV S 13/77
    Auszug aus BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
    Da das FG den angefochtenen Bescheid in seinem Urteil (noch einmal) geändert hat, ist die Vollziehung des Feststellungsbescheides 1991 in der Fassung auszusetzen, die er im Urteil des FG vom 16. Dezember 2003 gefunden hat (vgl. auch den Senatsbeschluss vom 12. Januar 1978 IV S 12-13/77, BFHE 124, 147, BStBl II 1978, 227).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15

    Ein Steuerberater ist nach §§ 147 Abs. 6, 97, 104 Abs. 2 AO zur Überlassung eines …

    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (…BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV BFH/R 1997, 462 und vom 23. August 2004, IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).
  • FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20

    Aussetzung der Vollziehung: Haftung für Tabaksteuern

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung der angefochtenen Bescheide neben für ihre Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. nur Beschluss vom 26. August 2004, V B 243/03; Beschluss vom 23. August 2004, IV S 7/04, jeweils in: juris).

    Sie kann vielmehr sogar dann zu gewähren sein, wenn die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide später im Hauptverfahren bestätigt werden sollte (BFH, Beschluss vom 23. August 2004, IV S 7/04, in: juris).

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung der angefochtenen Bescheide neben für ihre Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. nur Beschluss vom 26. August 2004, V B 243/03; Beschluss vom 23. August 2004, IV S 7/04, jeweils in: juris).

    Sie kann vielmehr sogar dann zu gewähren sein, wenn die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide später im Hauptverfahren bestätigt werden sollte (BFH, Beschluss vom 23. August 2004, IV S 7/04, in: juris).

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - 4 V 4265/15

    Aussetzung der Vollziehung: Zulässigkeit einer Quantilschätzung

    Die "ernsthafte Möglichkeit" verlangt nicht, dass die für den Erfolg in der Hauptsache sprechenden Gründe überwiegen; die Aussetzung kann sogar dann zu gewähren sein, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides später im Hauptverfahren bestätigt werden sollte (BFH-Beschluss vom 23. August 2004 IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).
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