Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3462
BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16 (https://dejure.org/2017,3462)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2017 - IV S 8/16 (https://dejure.org/2017,3462)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - IV S 8/16 (https://dejure.org/2017,3462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die Rücknahme eines Rechtsmittels

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GKG § 21 Abs 1, GKG § 47 Abs 1, GKG § 52 Abs 1, GKG § 66 Abs 1, GKG § 66 Abs 6, GKG § 66 Abs 7, FGO § 69 Abs 3 S 1
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die Rücknahme eines Rechtsmittels

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die Rücknahme eines Rechtsmittels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 GKG, § 47 Abs 1 GKG, § 52 Abs 1 GKG, § 66 Abs 1 GKG, § 66 Abs 6 GKG
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die Rücknahme eines Rechtsmittels

  • IWW

    § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), § ... 238 der Abgabenordnung, § 66 Abs. 1 GKG, § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 7 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 1 GKG, § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 52 Abs. 1 GKG, § 34 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GKG, § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 8 GKG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 7 S. 1
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid - und der Streitwert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtbegründung eines Rechtsmittels - und seine Rücknahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerinnerung - und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.10.2011 - I S 7/11

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Ebenso wie eine AdV nach § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO wegen unbilliger Härte der Vollstreckung nicht in Betracht kommt, wenn an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide keine Zweifel bestehen (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 I S 7/11), ist demgemäß auch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung abzulehnen, wenn keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung bestehen.
  • BFH, 19.04.2012 - II E 3/12

    Bemessung des Streitwerts bei Steuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Rn. 18 Dass das FG, wie die Kostenschuldnerin vorträgt, für das erstinstanzliche Verfahren von einem niedrigeren Streitwert ausgegangen ist, bindet den BFH nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. April 2012 II E 3/12, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 12.11.2015 - IV E 8/15

    Streitwert bei Gewinnfeststellung für Verlustjahr

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Das Feststellungsverfahren soll von derartigen Ermittlungen freigehalten werden, so dass sie bei der Bemessung des Streitwerts erst recht nicht in Betracht kommen können (BFH-Beschluss vom 12. November 2015 IV E 8/15, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.1987 - II E 1/87

    Unrichtige Sachbehandlung bei einer Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Als unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht kommen nur erkennbare Versehen oder materielle Verstöße gegen eindeutige Rechtsnormen des materiellen oder formellen Rechts in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 1987 II E 1/87, BFH/NV 1988, 324, …und vom 18. November 1993 VIII E 7-8/93, BFH/NV 1994, 571, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.1993 - VIII E 7/93
    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Als unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht kommen nur erkennbare Versehen oder materielle Verstöße gegen eindeutige Rechtsnormen des materiellen oder formellen Rechts in Betracht (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 1987 II E 1/87, BFH/NV 1988, 324, und vom 18. November 1993 VIII E 7-8/93, BFH/NV 1994, 571, m.w.N.).
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 68/05

    Entscheidung über Passivierungsaufschub gemäß § 5 Abs. 2a EStG bei einem der …

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Die vom Beklagten (Finanzamt --FA--) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 9. Dezember 2004 2 K 896/04 eingelegte Revision führte zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Verfahrens an das FG (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 2007 IV R 68/05, BFHE 219, 7, BStBl II 2008, 483).
  • BFH, 14.04.2016 - IV E 1/16

    Streitwert der gesonderten und einheitlichen Feststellung negativer Einkünfte …

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Sind Verluste einer Fondsgesellschaft streitig, deren Geschäftsmodell die Verlusterzielung ausdrücklich vorsieht, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Verlustanteile der Gesellschafter bei deren Einkommensteuerfestsetzung hohe andere Einkünfte ausgleichen und sich deshalb mit dem Spitzensteuersatz einkommensteuermindernd auswirken (BFH-Beschluss vom 14. April 2016 IV E 1/16, m.w.N.).
  • BFH, 20.02.2013 - X E 8/12

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung im Entschädigungsklageverfahren - …

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Rn. 9 1. Über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG entscheidet, wie über die Erinnerung selbst, der Berichterstatter als Einzelrichter (§ 66 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 Satz 2 GKG; vgl. BFH-Beschluss vom 20. Februar 2013 X E 8/12, Rz 7).
  • FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04

    Begriff der "Einnahmen" i.S.d. § 5 Abs. 2a EStG ; Beteiligung eines erst …

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Die vom Beklagten (Finanzamt --FA--) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 9. Dezember 2004 2 K 896/04 eingelegte Revision führte zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Verfahrens an das FG (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 2007 IV R 68/05, BFHE 219, 7, BStBl II 2008, 483).
  • FG Sachsen, 21.04.2010 - 3 Ko 531/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung bei ernstlichen Zweifeln an …

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
    Im Verfahren vor Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit kann insoweit jedoch an die Grundsätze angeknüpft werden, die für die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entwickelt worden sind (ebenso Beschluss des Sächsischen FG vom 21. April 2010 3 Ko 531/10, unter II.2.).
  • BFH, 21.10.2024 - VIII E 4/24

    Streitwert bei ersatzloser Aufhebung einer gesonderten Gewinnfeststellung

    Dies gilt auch für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung (§ 66 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 Satz 2 GKG; vgl. BFH-Beschluss vom 18.01.2017 - IV S 8/16, BFH/NV 2017, 479, Rz 9).

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken; die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe müssen dabei nicht überwiegen (BFH-Beschluss vom 18.01.2017 - IV S 8/16, BFH/NV 2017, 479, Rz 11).

    Ebenso wie eine AdV nach § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO wegen unbilliger Härte der Vollstreckung nicht in Betracht kommt, wenn an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide keine Zweifel bestehen (BFH-Beschluss vom 18.01.2017 - IV S 8/16, BFH/NV 2017, 479, Rz 22), ist demgemäß auch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenrechnung abzulehnen, wenn keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung bestehen.

  • BFH, 19.10.2017 - X E 1/17

    Fälligkeit der Gerichtsgebühren bei finanzgerichtlichen Klagen

    Bei unverändertem Streitgegenstand ist der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens mit dem Streitwert des ersten Rechtszugs identisch (BFH-Beschluss vom 18. Januar 2017 IV S 8/16, BFH/NV 2017, 479, Rz 14).
  • BGH, 23.03.2026 - II ZR 113/23

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der …

    Die aufschiebende Wirkung zugunsten des Kostenschuldners ist in Anlehnung an den Maßstab in § 80 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 3 VwGO bzw. § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO anzuordnen, wenn bei summarischer Prüfung die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist oder bei offener Rechtslage, wenn die Vollstreckung für den Antragsteller eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH, Beschluss vom 18. Januar 2017 - IV S 8/16, BeckRS 2017, 94268 Rn. 10).
  • BGH, 26.10.2022 - I ZR 62/22

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Erinnerung gegen Gerichtskostenansatz

    Es kann insoweit jedoch an die Grundsätze angeknüpft werden, die für den Entfall der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 3 VwGO sowie die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entwickelt worden sind (vgl. BFH, Beschluss vom 18. Januar 2017 - IV S 8/16, BeckRS 2017, 94268;… BeckOK.Kostenrecht/Laube, 38. Edition, [Stand 1.7.2022], § 66 Rn. 169, jeweils mwN).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 1 KO 145/23

    Gerichtskassenwesen in Sachsen-Anhalt: Sachliche Unzuständigkeit des als …

    Die aufschiebende Wirkung kann nicht nur angeordnet werden, sie ist in Anlehnung an den Maßstab des § 69 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 2 Sätzen 2 und 3 FGO anzuordnen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (…FG Münster Beschluss vom 07. Januar 2011 9 Ko 3643/20, juris, Rz. 15; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2017 IV S 8/16, BFH/NV 2017, 479, Rz. 11;… Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 684;… vgl. Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 66 GKG, Rz. 122, m.w.N.), d.h., es ernstlich zweifelhaft ist, dass der Antragsteller durch ihn nicht in ihren Rechten verletzt ist, oder aber bei offener Rechtslage, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige (…vgl. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, juris, Rz. 1) oder unzumutbare Härte zur Folge hätte (…vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht