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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2009 - IV ZB 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12652
BGH, 15.07.2009 - IV ZB 17/09 (https://dejure.org/2009,12652)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2009 - IV ZB 17/09 (https://dejure.org/2009,12652)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - IV ZB 17/09 (https://dejure.org/2009,12652)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht mangels Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde oder eines anderen Rechtsbehelfs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus BGH, 15.07.2009 - IV ZB 17/09
    Eine Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO); gleiches gilt für ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof (BGHZ 150, 133).
  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Verschulden des Anwalts in einem …

    Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 ZPO sind nicht erfüllt, weil die Versäumung der hier maßgebenden Notfrist von zwei Wochen entsprechend § 321a 11, 2 ZPO (für eine sog. Gegenvorstellung vgl. BGHZ 150, 133 und zuletzt BGH, Beschluss vom 15.07.2009 - IV ZB 17/09 -) auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Klägerin beruht, dass nach § 85 II ZPO einem eigenen Verschulden der Partei gleichsteht.
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