Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2009 - IV ZB 17/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht mangels Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde oder eines anderen Rechtsbehelfs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.12.2006 - 26 O 720/05
- OLG Köln, 25.07.2007 - 5 U 19/07
- BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07
- OLG Köln, 25.05.2009 - 20 U 206/08
- BGH, 15.07.2009 - IV ZB 17/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 15.07.2009 - IV ZB 17/09
Eine Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO); gleiches gilt für ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof (BGHZ 150, 133).
- OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Verschulden des Anwalts in einem …
Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 ZPO sind nicht erfüllt, weil die Versäumung der hier maßgebenden Notfrist von zwei Wochen entsprechend § 321a 11, 2 ZPO (für eine sog. Gegenvorstellung vgl. BGHZ 150, 133 und zuletzt BGH, Beschluss vom 15.07.2009 - IV ZB 17/09 -) auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Klägerin beruht, dass nach § 85 II ZPO einem eigenen Verschulden der Partei gleichsteht.
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