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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3340
BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05 (https://dejure.org/2006,3340)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2006 - IV ZB 19/05 (https://dejure.org/2006,3340)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2006 - IV ZB 19/05 (https://dejure.org/2006,3340)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; RVG § 2; ; RVG VV Nr. 2400; ; BRAGO § 118

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz ; Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2193 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 791
  • VersR 2006, 716
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05
    Sie ist nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO zulässig, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts den Kläger in seinem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BGHZ 151, 221, 226 ff.).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05
    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass ein auf die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers gerichteter Feststellungsantrag die Angelegenheit bestimmt und im Einzelnen zu bezeichnen hat, für die Rechtsschutz gewährt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 197/98 - VersR 1999, 706 unter 2 b;… Bauer, aaO Rdn. 21).
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das …

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05
    b) Der Senat gibt vorsorglich die folgenden Hinweise: Da der Wert des Beschwerdegegenstandes von Amts wegen festzusetzen und hierfür der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels maßgebend ist, kann neues Vorbringen dazu nicht nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04 - NJW-RR 2005, 219 unter II 2 a;… MünchKomm-ZPO/Aktualisierungsband-Rimmelspacher, § 511 Rdn. 56 f.).
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05
    Für die Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels maßgebend (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - IV ZB 3/01 - NJW-RR 2001, 1571 unter II 2;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 4 Rdn. 4 und Gummer/Heßler, aaO § 511 Rdn. 19).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten …

    Außerdem sind anderweitig rechtshängige Leistungsansprüche aus dem Versicherungsverhältnis bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen (vgl. insoweit auch Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 IV ZR 141/10 und vom 8. März 2006 IV ZB 19/05, VersR 2006, 716 f. jeweils zum Streitwert bei einer Feststellungsklage aus einer Rechtssch utzversicherung), und zwar wegen des ungewissen Ausgangs der Leistungsklage ebenfalls mit 50%.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17

    Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz; …

    Rn. 161 Zutreffend gehen die Kläger davon aus, dass sich der Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr für die Erstellung des Stichentscheids nach den voraussichtlichen durch die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in der zweiten Instanz entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer er erstrebt, abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20 Prozent bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. März 2006 - IV ZB 19/05 -, Rn. 5, juris; BGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10 -, Rn. 4, juris).

    Hinsichtlich der von den Kläger zu 1) bis zu 9) gestellten und auf Freistellung gerichteten Anträge in Höhe von insgesamt 75.842,56 Euro ist ein Feststellungsabschlag in Höhe von 20 Prozent vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 08. März 2006 - IV ZB 19/05 -, juris), so dass sich ein Wert in Höhe von 60.674,05 Euro errechnet.

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10

    Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer …

    Der Streitwert einer Klage auf Feststellung der Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung richtet sich gemäß § 3 ZPO grundsätzlich nach den voraussichtlichen durch die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entstehenden Kosten, deren Übernahme durch den Versicherer er erstrebt, ebenfalls abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% (Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - IV ZB 19/05, VersR 2006, 716 Rn. 5).

    Davon weicht der IV. Zivilsenat entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht mit den Senatsentscheidungen vom 8. März 2006 (IV ZB 19/05, VersR 2006, 716) und vom 23. Juni 2004 (IV ZR 186/03, VersR 2004, 1197) ab.

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