Rechtsprechung
| BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessvertreters des Klägers für ein in zwei Instanzen betriebenes Streitverfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UKlaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UKlaG § 4
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessvertreters des Klägers für ein in zwei Instanzen betriebenes Streitverfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz ( UKlaG ) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Reisekostenerstattung für den Prozessbevollmächtigten eines Verbraucherschutzverbandes
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verbraucherverband kann für auswärtiges Verfahren mit geklärtem Sachverhalt keine Reisekosten für den Anwalt des "Vertrauens" geltend machen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.04.2011 - 24 O 119/11
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 24 O 119/11
- OLG Frankfurt, 14.06.2012 - 18 W 98/12
- BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Das gilt allerdings nicht, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird (…Senatsbeschlüsse vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, VersR 2006, 1562 Rn. 8 und vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04, VersR 2006, 136 unter 2 b aa; jeweils m. w. N.).Insoweit hat der Bundesgerichtshof anerkannt, dass zu diesen Parteien, denen eine solche umfassende schriftliche Instruktion zur Prozessführung abzuverlangen ist, grundsätzlich Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03, NJW-RR 2004, 856 unter II 2) und Verbraucherschutzverbände gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 1 UKlaG (BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 96/07, VersR 2009, 374 Rn. 9; Senatsbeschluss vom 21. September 2005 aaO unter 2 b bb) zählen.
Er gehört zu der Gruppe von Verbraucherverbänden, von denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in typischen und durchschnittlich schwierigen Fällen grundsätzlich die schriftliche Information ihrer Bevollmächtigten zu fordern ist (BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 2008 aaO; Senatsbeschluss vom 21. September 2005 aaO).
Die zusätzlich herausgestellten Unterschiede in der Rechtsprechung der verschiedenen Gerichte und in dem Vorgehen des jeweiligen Prozessgegners vermögen schon wegen der tatsächlich nur auf eine Klausel beschränkten Wirksamkeitskontrolle die Notwendigkeit einer persönlichen Kontaktaufnahme zum Zeitpunkt der Beauftragung des Anwalts nicht zu stützen; erforderlich war dies nach der rechtlich nicht zu beanstandenden tatrichterlichen Würdigung nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2005 aaO unter 2 b cc).
(1) Dem Senatsbeschluss vom 21. September 2005 (aaO unter 2 b bb) zur fehlenden Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten bei klagenden Verbraucherverbänden ist nicht eine weitgehende Anerkennung von Reisekosten eines am Geschäftssitz der klagenden Partei ansässigen Rechtsanwalts zu entnehmen.
- BGH, 02.10.2008 - I ZB 96/07
Auswärtiger Rechtsanwalt VII
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Insoweit hat der Bundesgerichtshof anerkannt, dass zu diesen Parteien, denen eine solche umfassende schriftliche Instruktion zur Prozessführung abzuverlangen ist, grundsätzlich Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03, NJW-RR 2004, 856 unter II 2) und Verbraucherschutzverbände gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 1 UKlaG (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 96/07, VersR 2009, 374 Rn. 9;… Senatsbeschluss vom 21. September 2005 aaO unter 2 b bb) zählen.Er gehört zu der Gruppe von Verbraucherverbänden, von denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in typischen und durchschnittlich schwierigen Fällen grundsätzlich die schriftliche Information ihrer Bevollmächtigten zu fordern ist (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 aaO;… Senatsbeschluss vom 21. September 2005 aaO).
Auch das ist bereits höchstrichterlich anerkannt (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 96/07, VersR 2009, 374 Rn. 9).
- BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Das gilt allerdings nicht, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird (Senatsbeschlüsse vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, VersR 2006, 1562 Rn. 8 und vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04, VersR 2006, 136 unter 2 b aa; jeweils m. w. N.).Angesichts dessen hätte der mit Volljuristen besetzte Kläger auch durch schriftliche/fernmündl iche Instruierungen wechselnder Prozessvertreter am jeweiligen Gerichtsort (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juni 2006 aaO Rn. 11) für eine sachgerechte anwaltliche Interessenvertretung sorgen können, ohne die Beklagtenseite mit zusätzlichen Kosten zu belasten.
- OLG Köln, 17.04.2012 - 9 U 207/11
Die Kostenminderungspflicht in § 17 Abs. 5 c cc ARB 94 verstößt gegen das …
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Eine Kostenerstattung kann nicht davon abhängig gemacht werden, wie ein Verbraucherverband die Schwerpunkte bei der Erfüllung seiner Aufgaben setzt (vgl. OLG Köln VersR 2012, 1385, 1389 a. E.). - BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Auf dieser Grundlage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei entstehenden reisebedingten höheren Kosten eines Prozessvertreters im Allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 unter II 2 a; vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, NJW 2007, 2048 unter III 1 a und vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, VersR 2005, 93 unter II a; jeweils m. w. N.). - BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 106/11
Kostenausgleichsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Maßstab für die Ersta ttungsfähigkeit von Reisekosten nach § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; dabei trifft sie die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VIII ZB 106/11, MDR 2012, 1128 Rn. 8). - BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Auf dieser Grundlage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei entstehenden reisebedingten höheren Kosten eines Prozessvertreters im Allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 unter II 2 a; vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, NJW 2007, 2048 unter III 1 a und vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, VersR 2005, 93 unter II a; jeweils m. w. N.). - BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Auf dieser Grundlage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei entstehenden reisebedingten höheren Kosten eines Prozessvertreters im Allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 unter II 2 a; vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, NJW 2007, 2048 unter III 1 a und vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, VersR 2005, 93 unter II a; jeweils m. w. N.). - OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06
Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist …
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Sein Einwand, die von ihm beschäftigten Volljuristen seien mit anderen Tätigke iten als der Instruktion von Prozessvertretern ausgelastet gewesen, sei entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (VuR 2007, 78) unbeachtlich. - BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03
Auswärtiger Rechtsanwalt IV
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Insoweit hat der Bundesgerichtshof anerkannt, dass zu diesen Parteien, denen eine solche umfassende schriftliche Instruktion zur Prozessführung abzuverlangen ist, grundsätzlich Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03, NJW-RR 2004, 856 unter II 2) und Verbraucherschutzverbände gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 1 UKlaG (BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 96/07, VersR 2009, 374 Rn. 9;… Senatsbeschluss vom 21. September 2005 aaO unter 2 b bb) zählen.
- BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines …
Insoweit verweist der Senat auf die heute erlassenen Beschlüsse in den Sachen IV ZB 18/12 und IV ZB 24/12. - OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 3/13
Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen …
Diese Klausel ist, soweit sie den Versicherungsnehmer verpflichten will, eine unnötige Erhöhung der Kosten zu vermeiden, nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass hat, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2012 - IV ZB 24/12;… OLG Hamm, Urt. v. 10.08.2011 - I-20 U 31/11, Juris; weitere Nachweise bei Wendt, r+s 2012, 209, 213). - OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 222/12
Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen …
Diese Klausel ist, soweit sie den Versicherungsnehmer verpflichten will, eine unnötige Erhöhung der Kosten zu vermeiden, nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass hat, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2012 - IV ZB 24/12;… OLG Hamm, Urt. v. 10.08.2011 - I-20 U 31/11, Juris; weitere Nachweise bei Wendt, r+s 2012, 209, 213).
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