Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 1070
- DNotZ 1955, 426
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.12.1952 - IV ZB 96/52
Umstellungsvorrecht für Ansprüche gegen Schwiegereltern
Auszug aus BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55
An dem in BGHZ 8, 265 ausgesprochenen Grundsatz, dass Verbindlichkeiten zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern nur unter bestimmten, in der Entscheidung dargelegten Voraussetzungen umstellungsbevorrechtigt sind, wird festgehalten.Es sieht sich an dieser Entscheidung jedoch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1952 - IV ZB 96/52 (BGHZ 8, 265) - gehindert und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung gemäss § 28 Abs. 2 FGG vorgelegt.
Auch nach erneuter Prüfung sieht sich der erkennende Senat nicht veranlasst, von dem Standpunkt abzugehen, den er in der in BGHZ 8, 265 abgedruckten Entscheidung zur Frage der Umstellung von Verbindlichkeiten zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern eingenommen hat.
Wird diese Erwartung enttäuscht - so lag der Fall, der dem Beschluss vom 22. Dezember 1952 - IV ZB 96/52 - zugrunde lag -, so haftet deswegen der Ehegatte dem Darlehensgeber nicht mit seinem eigenen Vermögen, dieser kann sich wegen seiner Forderung nur an den Nachlass der Schwiegereltern oder das ihm verpfändete Grundstück halten.
- BGH, 11.11.1953 - IV ZB 82/53
Auseinandersetzungsforderung bei Vorerbschaft
Auszug aus BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung, insbesondere aber in seinem Beschluss vom 11. November 1953 (BGHZ 11, 74) entschieden hat, sind für die Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG nicht nur die Beziehungen der Beteiligten maßgebend, wie sie bei der Begründung des Schuldverhältnisses bestanden haben, sondern sind auch diejenigen zu berücksichtigen, die am Tage des Inkrafttretens der Währungsreform am 21. Juni 1948 bestanden. - BGH, 08.03.1952 - IV ZB 10/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55
Dies muss aber vermieden werden, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 8. März 1952 - IV ZB 10/52 (LM Nr. 11 zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG) ausgesprochen hat.
- BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, die an sich zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen müßte, das Gericht der weiteren Beschwerde an die Stelle des Beschwerdegerichts tritt und deshalb unter Berücksichtigung der neuen Tatsache in der Sache selbst entscheiden kann (…vgl. Güthe/Triebel, GBO 5. Aufl. § 78 Anm. 8;… Henke/Mönch/Horber, GBO 6. Aufl. § 78 Anm. 3 Ac;… Hesse/Saage/Fischer, GBO 4. Aufl. § 78 Bem. II;… Thieme, GBO 4. Aufl. § 78 Anm. 3;… vgl. auch zu der dem § 78 GBO entsprechenden Vorschrift des § 27 FGG: Keidel, FGG 7. Aufl., § 27 Bem. 5 g; Schlegelberger, FGG 60 Aufl, § 27 Anm, 19; BGH Beschl. v. 27. April 1955, IV ZB 33/55, NJW 1955, 1070). - OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern
Der Senat kann über den Antrag der Antragsteller vom 4. Juni 1996 selbst entscheiden, weil - wie oben ausgeführt worden ist - der Sachvortrag dafür hinreichend geklärt ist ( vgl. BGH, NJW 1955, 1070 ). - BayObLG, 26.07.1978 - BReg. 2 Z 44/77
Rechte eines Teileigentümers in einer Wohnanlage; Erhöhung von Wohngeld für Läden …
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann indes in solchen Fällen von einer Zurückverweisung absehen und unter Berücksichtigung auch neuer Tatsachen, die ohne Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden, wenn diese ohne weitere Ermittlungen entscheidungsreif ist; es darf dabei eine selbständige, von der bisherigen abweichende, Tatsachenwürdigung vornehmen (BGH NJW 1955, 1070, BGHZ 35 135/142 f.; BayObLGZ 1970, 105/108 m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 4.11.1977 BReg. 2 Z 63/77; Jansen RdNr. 45, Keidel/Winkler RdNr. 59, je zu § 27).
- OLG Köln, 22.01.1997 - 16 Wx 238/96 Der Senat kann über den Gegenantrag selbst entscheiden, weil der Sachvortrag dafür hinreichend geklärt ist ( vgl. BGH, NJW 1955, 1070 ).
- OLG Köln, 07.06.1995 - 16 Wx 78/95
Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung eines Balkons bei …
Das Rechtsbeschwerdegericht darf, wenn das Verfahren wie hier im übrigen entscheidungsreif ist, diese Feststellungen selbst treffen und in der Sache entscheiden ( vgl. BGH NJW 1955, 1070 ). - OLG Hamm, 22.06.1989 - 15 W 209/89
Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung eines …
Erweist sich dann die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ergebnis als richtig, bleibt die weitere Beschwerde insoweit ohne Erfolg (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135, 142 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] ; … - BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82
Wohnungserbbauberechtigung; Wohnungseigentum; Umbau; Zustimmung; Terrasse; …
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann indes, wenn das Verfahren - wie hier - entscheidungsreif ist, hiervon absehen und unter entsprechender Feststellung von Tatsachen, soweit diese ohne weitere Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142 f.; … - BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des …
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann indes, wenn das Verfahren - wie hier - entscheidungsreif ist, hiervon absehen und unter entsprechender Feststellung von Tatsachen, soweit diese ohne weitere Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135/142 f.; … - BayObLG, 19.05.2003 - 3Z BR 79/03
Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der …
- BayObLG, 01.03.1982 - BReg. 3 Z 1/82
Zur Kostenbewertung von Bauherrenmodellen
Zur Annahme eines einheitlichen und damit insgesamt beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts ist es nicht erforderlich, daß Jedes demselben rechtlichen Geschäftstypus angehört oder daß an den - auch wesensungleichen Rechtsgeschäften durchweg dieselben Personen beteiligt sind (BGH Betrieb 1955, 508 - DNotZ 1955, 426 ; MDR 1966, 749; DNotZ 1976, 683, 684; in jüngster Zeit: BGHZ 76, 43, 49 DNotZ 1980, 409 und 78, 346.349 = DNotZ 1981, 115 ). - BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
- BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85
Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener …
- BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
Zuteilung der elterlichen Gewalt nach Aufgabe des Vorrechts des an der Scheidung …
- BayObLG, 17.11.1981 - BReg. 2 Z 83/80
Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens als Verfahrensfehler; …
- BayObLG, 08.08.1985 - BReg. 2 Z 21/85
Zerstörung des erforderlichen Vertrauensverhältnis als wichtiger Grund für die …
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