Rechtsprechung
| BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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FamFG § 81 Abs. 1
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- bundesgerichtshof.de
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Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des Obsiegens oder Unterliegens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 Abs 1 FamFG
Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des Obsiegens oder Unterliegens - IWW
§ 81 Abs. 1 FamFG, § 81 Abs. 2 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 80 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 81 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, § 84 FamFG, § 81 Abs. 2 Nr. 2, §§ 91 ff. ZPO, § 81 FamFG, § 26 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Heranziehung sämtlicher in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren; Berücksichtigung das Obsiegens und Unterliegens neben anderen Umständen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 80; FamFG § 81 Abs. 1
Heranziehung sämtlicher in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren; Berücksichtigung das Obsiegens und Unterliegens neben anderen Umständen - datenbank.nwb.de
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Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren
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Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren bei Nebeneinander von Höfeordnung und bürgerlichem Erbrecht
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Wer trägt die Kosten im Erbscheinverfahren?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren bei Nebeneinander von Höfeordnung und bürgerlichem Erbrecht
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Kosten im Erbscheinsverfahren: Das Gericht kann (fast) machen, was es will.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wer trägt die Kosten des Erbscheinsverfahrens?
Verfahrensgang
- AG Meldorf, 23.09.2014 - 40 VI 110/14
- OLG Schleswig, 04.05.2015 - 3 Wx 106/14
- BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 200
- MDR 2016, 164
- FamRZ 2016, 218
- Rpfleger 2016, 157
Wird zitiert von ... (76) Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bei einem erfolgreichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft entschieden, bei der Ermessensausübung im Rahmen des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG könne nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis ausgegangen werden; es entspreche nicht billigem Ermessen, dem Kindesvater allein aufgrund seines Unterliegens die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft gehabt habe (Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 11-16).Die in § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG enthaltene Regel, dass in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte grundsätzlich seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, wurde aufgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 11 f.; BT-Drucks. 16/6308 S. 215).
Rn. 14 Das Maß des Obsiegens oder Unterliegens im Rahmen der Kostenentscheidung stellt lediglich einen von mehreren Gesichtspunkten dar, der in die Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG eingestellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 16).
Rn. 17 d) Ist die Kostenentscheidung in dieser Weise in das Ermessen des Tatrichters gestellt, kann dessen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 14).
Auch wenn für Streitverfahren, in denen sich die Beteiligten als Gegner gegenüberstehen, eine gewisse Ähnlichkeit zu einem Zivilprozess besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 16), sind doch die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Verfahrensarten, insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) und die fehlende Rechtskraft von Entscheidungen im Erbscheinverfahren, zu berücksichtigen.
- OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den …
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Rn. 9 bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.). - OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13
Anforderung an die Feststellung der Testierfähigkeit
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Rn. 9 bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.).
- OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12
Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein …
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Rn. 9 bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.). - OLG Frankfurt, 30.07.2014 - 21 W 47/14
Erhöhung des Erbteils nach § 1371 BGB trotz Anwendung ausländischen Rechts
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Rn. 9 bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.). - OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.). - OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11
Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines …
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.). - OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Rn. 9 bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.). - OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13
Erbscheinsverfahren: Kostenverteilung nach Rücknahme des Erbscheinsantrags
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.). - OLG Schleswig, 04.05.2015 - 3 Wx 106/14
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Rn. 4 1. Das Beschwerdegericht, dessen Beschluss in ErbR 2015, 445 (= ZEV 2015, 635 m. Anm. Kroiß) veröffentlicht ist, hat - soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Belang - ausgeführt, der Gesetzgeber habe sich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG bewusst dagegen entschieden, ausschließlich das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen zum Maßstab der Kostenverteilung zu machen. - KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11
Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile: Beendigung des …
- KG, 11.12.2017 - 9 W 63/16
Notarkosten für vorzeitig beendetes Beurkundungsverfahren: Kostenschuldnerschaft …
Rn. 24 Die Kostenentscheidung des Landgerichts gemäß § 81 FamFG kann der Senat zwar nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Landgericht die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder sein Ermessen sonst fehlerhaft ausgeübt hat ( BGH, Beschluss vom 18.11.2005 zu IV ZB 35/15 - juris, Rn. 17 Senat…, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42 - 46/14 -, Rn. 7, juris). - BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22
Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags bei Nichtangabe der gesetzlich geforderten …
Im Erbscheinsverfahren kann daher eine Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse verschuldet oder unverschuldet sein (vgl. dazu als Aspekt der Kostenentscheidung Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - IV ZB 35/15, FamRZ 2016, 218 Rn. 16). - OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein …
Hierzu zählen neben dem Maß des Obsiegens und Unterliegens u.a. etwa die Art der Verfahrensführung, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen dem Erblasser und den Verfahrensbeteiligten (BGH, NJW-RR 2016, 200).
- BGH, 29.01.2025 - IV ZB 2/24
Auslegung einer Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren hinsichtlich der …
Mit der Regelung des § 81 Abs. 1 FamFG hat der Gesetzgeber dem Gericht ein weites Ermessen eingeräumt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - IV ZB 35/15, ZEV 2016, 95 Rn. 11).Zwar wurde die in § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG enthaltene Regel, dass in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte grundsätzlich seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, aufgegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2015 aaO m.w.N.).
Anders als für die Gerichtskosten, deren Schuldner ohne eine Entscheidung des Gerichts hierzu nach § 22 Abs. 1 GNotKG nur der Antragsteller bleibt (vgl. BTDrucks. 16/6308 S. 215 noch zur KostO), bedürfte es, sollte der Antragsteller auch die Kosten weiterer Beteiligter zu tragen haben, insoweit einer diese Kostentragung rechtfertigenden (Billigkeits-)Entscheidung des Gerichts (vgl. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 29. Juli 2014- I-15 W 273/14, juris Rn. 20 f.; OLG Jena…, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 6 W 549/13, juris Rn. 23;… OLG München FGPrax 2010, 307 [juris Rn. 22];… Feskorn in Prütting/Helms, FamFG 6. Aufl. § 81 Rn. 9), in welche das Gericht sämtliche in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2015 aaO Rn. 16).
- KG, 16.08.2018 - 9 W 91/16
Notarkosten: Gebühr für die vollständige Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs
Rn. 19 Die Kostenentscheidung des Landgerichts gemäß § 81 FamFG kann der Senat zwar nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Landgericht die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder sein Ermessen sonst fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 18.11.2005 zu IV ZB 35/15 -, Rn. 17, juris; Senat…, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42 - 46/14 -, Rn. 7, juris). - OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen …
Denn der Gedanke der Kostenhaftung des Unterlegenen stellt im Rahmen des billigen Ermessens nach § 81 FamFG nur einen möglichen und zulässigen, aber keinen zwingenden oder allein den Ausschlag gebenden Gesichtspunkt dar, sondern es kommt auf eine umfassende Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls an (vgl. BGH NJW-RR 2016, 200, juris, Rn. 14). - OLG Düsseldorf, 11.05.2020 - 3 Wx 135/19
Wegfall Bindungswirkung notarieller Erbvertrag bei Vorversterben der Schlusserbin
Bei der Ausübung dieses Ermessens sind im Erbscheinsverfahren sämtliche in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls ohne Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses heranzuziehen (BGH, NJW-RR 2016, 200 ff). - KG, 08.12.2017 - 9 W 63/16
Begriff des Kostenschuldners i.S. von § 29 Nr. 1 GNotKG
Die Kostenentscheidung des Landgerichts gemäß § 81 FamFG kann der Senat zwar nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Landgericht die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder sein Ermessen sonst fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 18.11.2005 zu IV ZB 35/15 - juris, Rn. 17 Senat…, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42 - 46/14 -, Rn. 7, juris). - OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der …
Im Übrigen bleibt es bei der umfassenden Abwägung im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG (BGH, Beschl. v. 18.11.2015 - IV ZB 35/15). - OLG Bamberg, 10.01.2022 - 2 W 30/21
Kostentragung im Erbscheinserteilungsverfahren bei Bestreiten der Urheberschaft …
Rn. 15 a) Insbesondere für den Fall eines streitig geführten Erbscheinsverfahrens mit widerstreitenden Erbscheinsanträgen war umstritten, ob dem Maß des Obsiegens und Unterliegens im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gemäß § 81 Abs. 1 FamFG ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. zum Meinungsstand BGH, Beschluss v. 18.11.2015, Az. IV ZB 35/15 m.w.N.).Insbesondere lässt sich weder dem Wortlaut des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG noch der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 411) ein Regel-Ausnahme-Verhältnis des Inhalts entnehmen, dass die Kostenverteilung regelmäßig nach dem Maß des Obsiegens und Unterliegens zu erfolgen hätte, noch umgekehrt, dass, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, es auf den Erfolg nicht ankommt (BGH, Beschluss v. 18.11.2015, Az. IV ZB 35/15).
- VerfGH Bayern, 16.06.2026 - 56-VI-21
Verfassungsbeschwerde, rechtliches Gehör, Willkürverbot, Aufwendungsersatz, …
- OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 3 Wx 63/16
Wirksamkeit der Streichung der Passage über die Berufung des einzigen …
- OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17
Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
- BVerfG, 30.07.2025 - 2 BvR 1867/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG in …
- KG, 19.09.2018 - 9 W 46/18
Notarkosten bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens nach …
- OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem …
- KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament
- OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - 3 Wx 65/17
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 3 Wx 315/15
Anforderungen an die Wirksamkeit der Unterschrift unter einem notariellen …
- AG Bamberg, 30.12.2021 - 55 VI 248/21
Ergänzende Testamentsauslegung zugunsten des Abkömmlings der als Erbin …
- KG, 14.09.2018 - 9 W 46/18
Notargebühren bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens nach …
- OLG Schleswig, 11.01.2016 - 3 Wx 95/15
Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit
- OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - 3 Wx 214/16
Anwendbares Recht auf den Erbfall eines in China lebenden, sich aber regelmäßig …
- OLG Hamburg, 10.12.2018 - 2 W 97/18
Notarkostenverfahren: Kostengrundentscheidung und Kostenerstattungsanspruch
- OLG Brandenburg, 25.10.2022 - 3 W 80/22
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Beschwerde gegen einen Kostenausspruch …
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 3 Wx 42/16
- OLG Düsseldorf, 07.12.2016 - 3 Wx 285/15
Anforderungen an die Feststellung einer letztwilligen Verfügung der das Testament …
- OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Abstammungsverfahren: Verfahrenskostenlast bei Vaterschaftsanfechtung
- OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19
Beeinträchtigung Schlusserbeneinsetzung durch Austausch Testamentsvollstrecker
- OLG Saarbrücken, 13.05.2026 - 5 W 22/26
Kostenverteilung nach Rücknahme eines von mehreren Erbscheinsanträgen
- OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im …
- OLG Celle, 09.01.2025 - 6 W 156/24
Kostentragung; Erbscheinsverfahren; Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei …
- OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 13 WF 23/21
Sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach …
- OLG Hamburg, 22.01.2020 - 12 UF 178/19
Auswechselung des Jugendamtes als Ergänzungspfleger durch einen berufsmäßigen …
- OLG Karlsruhe, 16.06.2026 - 20 UF 135/23
Zur Auferlegung von Übersetzungskosten für einen der deutschen Sprache nicht …
- OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
- OLG Bamberg, 14.05.2020 - 2 WF 90/20
Überprüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlichen …
- OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 21 W 54/20
Kostenentscheidung gemäß § 81 FamFG nach billigem Ermessen
- KG, 11.01.2019 - 9 W 42/17
Bestimmung des Kostenschuldners einer notariellen Beurkundung
- OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 23/17
Zum Antragsrecht desjenigen, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung …
- KG, 14.01.2019 - 9 W 42/17
Notarkosten: Kostenschuldnerschaft wegen Veranlassung notarieller Amtstätigkeit …
- AG Amberg, 30.12.2021 - 55 VI 248/21
Ergänzende Testamentsauslegung zugunsten Abkömmling der als Erbin eingesetzten …
- OLG Düsseldorf, 17.01.2024 - 3 Wx 191/23
Erbrecht - Kotenerstattungsanspruch für die Rechtsanwaltskosten bei …
- OLG Jena, 27.05.2021 - 2 W 172/21
- VerfG Brandenburg, 22.01.2021 - VfGBbg 22/20
- OLG Hamm, 20.08.2021 - 10 W 49/21
Erbschaft; Ausschlagung; Genehmigung des Familiengerichts; Kostenentscheidung
- OLG Düsseldorf, 21.11.2025 - 3 W 78/25
Aufhebung der Bindungswirkung im Testament: Wann Erben ihr Recht verlieren
- OLG Hamm, 19.10.2021 - 13 WF 148/21
Anspruch auf Kindesunterhalt Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und …
- OLG Schleswig, 08.10.2025 - 9 W 95/25
Auslegung der Kostenentscheidung bei pauschaler Auferlegung im …
- OLG Brandenburg, 24.09.2025 - 3 W 149/24
Regelung der Erbfolge im Falle des Versterbens eines im Testament benannten Erben …
- OLG Karlsruhe, 07.05.2024 - 16 WF 1/24
Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Eltern bei Kostenentscheidung im …
- AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 54 VI 2253/21
Anschein für Widerruf des Testaments durch Erblasser bei Auffinden der …
- AG Bad Berleburg, 18.04.2019 - 2 Lw 3/17
Testamentsauslegung - Vorliegen einer adeligen Ehe als Sukzessionsvoraussetzung
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments …
- OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - 3 Wx 199/18
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung
- OLG Köln, 08.03.2021 - 2 Wx 93/21
Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Widerruf der Anordnung einer …
- OLG Schleswig, 13.03.2026 - 2x W 51/25
Anforderungen an den Verdachtsgrad für die Durchsuchung von Drittwohnungen zur …
- OLG München, 05.09.2025 - 33 Wx 332/24
Kostenentscheidung, Einziehung des Erbscheins, Erteilung des Erbscheins, …
- OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 237/18
Testamentsauslegung hinsichtlich der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft
- OLG Düsseldorf, 05.09.2025 - 3 W 104/25
Ergänzende Testamentsauslegung; Erbeinsetzung eines nicht mehr existenten …
- AG Bamberg, 02.08.2022 - RV 56 VI 1518/21
Abweichung der Schreibweise im Testament von üblicher Ausdrucksweise der …
- OLG Frankfurt, 08.03.2019 - 21 W 123/18
Zur Dauer der Anordnung der Nachlasspflegschaft
- OLG Braunschweig, 14.02.2025 - 10 W 20/25
Beschwerde gegen die isolierte Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren
- AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Zur tatsächliche Vermutung für den Errichtungszeitpunkt eines Testaments bei …
- OLG Nürnberg, 10.06.2024 - 15 Wx 462/24
Entlassung des Testamentsvollstreckers, Kostenentscheidung, Außergerichtliche …
- OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 124/17
Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren bei Abhilfe durch das Grundbuchamt
- OLG Düsseldorf, 31.01.2023 - 3 Wx 25/22
Kostenentscheidung nach Zurückweisung eines Antrags auf Entlassung des …
- OLG Brandenburg, 30.10.2020 - 9 WF 224/20
Erfordernis einer Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren
- OLG Düsseldorf, 30.05.2023 - 3 Wx 52/23
Auferlegen der Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz …
- AG Nördlingen, 30.10.2023 - VI 999/21
Prüfung der Testierfähigkeit im Erbscheinsverfahren
- AG Düsseldorf, 24.02.2020 - 93a VI 341/17
- OLG Köln, 28.10.2019 - 2 Wx 312/19
Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in einem …
- OLG Brandenburg, 10.04.2025 - 9 WF 107/25
- AG Marburg, 07.10.2024 - 60 VI 97/23
Kosten Gutachten der Testierfähigkeit: Erbe trägt Kosten trotz legitimer Zweifel.
- OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 9 WF 224/20
- AG Hameln, 14.09.2021 - 19 VI 546/20
Kostenverteilung Erbschein; Erbscheinsverfahren; Erstattung außergerichtlicher …
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