Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Fall 1; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Fall 2; ; GVG § 13
- Wolters Kluwer
Erteilung einer Rentenstartgutschrift durch eine nicht rechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtung; Rechtsnatur einer Streitigkeit aus dem Rechtsverhältnis zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes und ihrem Versicherten beziehungsweise ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 13 § 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit. b
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes und ihren Versicherten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sozialrecht - Rechtsweg bei Streit um Rentenstartgutschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 07.09.2004 - 4 O 840/04
- OLG Oldenburg, 25.10.2004 - 6 W 114/04
- BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
- BGH, 13.09.2006 - IV ZB 55/04
Papierfundstellen
- VersR 2006, 534
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64
Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
Dass es sich bei einer Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes und ihrem Versicherten bzw. Versorgungsempfänger um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 13 GVG handelt, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 48, 35, 40 ff.; 142, 103; BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 - VersR 2003, 719 unter 2 a, jeweils für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Nachweise zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bei Stürmer, NJW 2004, 2480, 2481).Er hat dabei maßgeblich auf das Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses durch privatrechtlichen Vertrag und die satzungsgemäße Zuweisung von Streitigkeiten aus diesem Versicherungsverhältnis an die ordentlichen Gerichte abgestellt sowie darauf, dass eine gesetzliche Ermächtigung zur einseitigen Auferlegung von Pflichten regelmäßig nicht besteht (BGHZ 48, 35, 38 f.).
- BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
aa) Gemeinsame Einrichtungen im Sinne der genannten Vorschrift sind von den Tarifvertragsparteien geschaffene und von ihnen abhängige Organisationen, deren Zweck und Organisationsstruktur durch Tarifvertrag festgelegt wird (BVerfGE 55, 7, 9; BAGE 61, 29, 34;… vgl. auch Staudinger/Richardi, BGB [1999] Vorbem. zu §§ 611 ff. Rdn. 671).In Fortführung dieser Entscheidung hat es in seinem Urteil vom 25. Januar 1989 maßgeblich auf den Gesichtspunkt einer kraft Satzung festgelegten paritätischen Aufsicht und Kontrolle über die jeweilige Einrichtung abgestellt (BAGE 61, 29, 36 f.;… vgl. auch ErfK/Schaub, § 4 TVG 5. Aufl. Rdn. 40 f.;… Hensche in Däubler [Hrsg.], TVG § 1 Rdn. 938.).
- BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04
Rechtsweg - Versorgungseinrichtung
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
Parteien des Rechtsstreits im vorliegenden Fall sind der Kläger als Versicherter sowie der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Eigenschaft als Träger der ZVK, der demnach nicht in der Funktion eines Arbeitgebers auftritt (BAG ZTR 2004, 603; vgl. auch BVerfG DÖD 1999, 135, 136).Für die im vorliegenden Fall zu beurteilende Zusatzversorgungseinrichtung des Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mangels unmittelbarer Kontroll- und Weisungsrechte der Tarifvertragsparteien deren Eigenschaft als Einrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Fall 1 ArbGG verneint; solche Einwirkungsmöglichkeiten seien für die Annahme einer gemeinsamen Einrichtung konstituierend (BAG ZTR 2004, 603).
- BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 255/80
Gerichte für Arbeitssachen - Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen - …
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
Darauf, dass das Rechtsverhältnis der ZVK mit dem Kläger als Versichertem privatrechtlich ausgestaltet ist, kommt es nicht an (BAGE 35, 221, 225;… vgl. auch Matthes in Germelmann/Matthes/Müller-Glöge/Prütting, ArbGG 5. Aufl. § 2 Rdn. 93).In seinem Urteil vom 28. April 1981 (BAGE 35, 221) hat das Bundesarbeitsgericht als Kriterien für eine gemeinsame Einrichtung einerseits die Kontrollbefugnisse der Tarifvertragsparteien herangezogen, insbesondere deren Möglichkeit, der jeweiligen Einrichtung rechtlich bindende Weisungen zu erteilen, andererseits die paritätische Organisation, Verwaltung und Besetzung der Organe der Einrichtung.
- BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
Dass es sich bei einer Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes und ihrem Versicherten bzw. Versorgungsempfänger um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 13 GVG handelt, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 48, 35, 40 ff.; 142, 103; BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 - VersR 2003, 719 unter 2 a, jeweils für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Nachweise zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bei Stürmer, NJW 2004, 2480, 2481). - BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74
Allgemeinverbindlicherklärung II
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
aa) Gemeinsame Einrichtungen im Sinne der genannten Vorschrift sind von den Tarifvertragsparteien geschaffene und von ihnen abhängige Organisationen, deren Zweck und Organisationsstruktur durch Tarifvertrag festgelegt wird (BVerfGE 55, 7, 9; BAGE 61, 29, 34;… vgl. auch Staudinger/Richardi, BGB [1999] Vorbem. zu §§ 611 ff. Rdn. 671). - BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02
Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
Dass es sich bei einer Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes und ihrem Versicherten bzw. Versorgungsempfänger um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 13 GVG handelt, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 48, 35, 40 ff.; 142, 103; BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 56/02 - VersR 2003, 719 unter 2 a, jeweils für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Nachweise zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bei Stürmer, NJW 2004, 2480, 2481). - BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96
Betriebliche Altersversorgung: Rechtsschutz für Arbeitnehmer, die bei der VBL …
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
Parteien des Rechtsstreits im vorliegenden Fall sind der Kläger als Versicherter sowie der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Eigenschaft als Träger der ZVK, der demnach nicht in der Funktion eines Arbeitgebers auftritt (BAG ZTR 2004, 603; vgl. auch BVerfG DÖD 1999, 135, 136). - BVerwG, 21.02.1958 - VI C 352.57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
Mit entsprechender Begründung haben auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 200 für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie BVerwG DVBl 1960, 70 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Hessen) sowie das Bundessozialgericht (BSGE 21, 5 für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost) die bürgerlich-rechtliche Natur des Versicherungsverhältnisses mit einer Zusatzversorgungsanstalt bejaht. - BSG, 10.04.1964 - 1 RA 171/62
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der Versorgungsanstalt der Deutschen …
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
Mit entsprechender Begründung haben auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 200 für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie BVerwG DVBl 1960, 70 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Hessen) sowie das Bundessozialgericht (BSGE 21, 5 für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost) die bürgerlich-rechtliche Natur des Versicherungsverhältnisses mit einer Zusatzversorgungsanstalt bejaht.
- BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06
Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst
Für das vorliegende Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe).a) Entgegen der Ansicht der Klägerin handelt es sich bei den Leistungsbestimmungen im EZVKS um privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (vgl. zum EZVKS: BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II 1 und 2 b der Gründe; 14. Dezember 2005 - IV ZB 45/04 - NZA-RR 2006, 430, zu II 1 und 2 b der Gründe; zur Satzung der VBL (VBLS): BGH 20. September 2006 - IV ZR 304/04 - BGHZ 169, 122, zu II 1 a der Gründe mwN; BVerfG 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 - AP BetrAVG § 18 Nr. 27 = EzA GG Art. 3 Nr. 83, zu II 2 c der Gründe).
- BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung
Auch im vorliegenden Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe).Dementsprechend handelt es sich bei den Leistungsvorschriften im EZVKS um privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (vgl. ua. BVerfG 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 - AP BetrAVG § 18 Nr. 27 = EzA GG Art. 3 Nr. 83, zu II 2 c der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II 1 und 2 b der Gründe;… BAG 27. März 2007 - 3 AZR 65/06 - Rn. 25 und - 3 AZR 299/06 - Rn. 26, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 68).
- BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06
Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst
Für das vorliegende Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe).a) Entgegen der Ansicht der Klägerin handelt es sich bei den Leistungsbestimmungen im EZVKS um privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (vgl. zum EZVKS: BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II 1 und 2 b der Gründe; 14. Dezember 2005 - IV ZB 45/04 - NZA-RR 2006, 430, zu II 1 und 2 b der Gründe; zur Satzung der VBL (VBLS): BGH 20. September 2006 - IV ZR 304/04 - BGHZ 169, 122, zu II 1 a der Gründe mwN; BVerfG 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 - AP BetrAVG § 18 Nr. 27 = EzA GG Art. 3 Nr. 83, zu II 2 c der Gründe).
- LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08
Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Wirksamkeit der Sanierungsgeldregelung der …
Rn. 93 Bei der Beklagten handelt es sich um keine Einrichtung in diesem Sinne, weil die Tarifvertragsparteien nach der Satzung keine Befugnis haben, die Beklagte zu kontrollieren oder ihr bindende Weisungen zu erteilen (vgl. BAGE 35, 221), noch die Beklagte in hinreichendem Maße paritätisch besetzt ist (vgl. hierzu BGH VersR 2006, 534).
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| BGH, 13.09.2006 - IV ZB 55/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Berichtigung eines Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit
- ra.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 07.09.2004 - 4 O 840/04
- OLG Oldenburg, 25.10.2004 - 6 W 114/04
- BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04
- BGH, 13.09.2006 - IV ZB 55/04
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