Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 GG, § 398 ZPO, § 402 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO
Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht - IWW
§ 544 Abs. 7 ZPO, § 286 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 529 Abs. 1 Nr. 1, §§ 398, 402 ZPO
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; aufgrund einer krankhaften Überempfindlichkeit gegenüber diversen, insbesondere in Büroluft vorhandenen Chemikalien
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; aufgrund einer krankhaften Überempfindlichkeit gegenüber diversen, insbeson...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB § 1 Abs. 1; AVB § 2 Abs. 1
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; aufgrund einer krankhaften Überempfindlichkeit gegenüber diversen, insbesondere in Büroluft vorhandenen Chemikalien - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berufungsgericht will Gutachten anders würdigen: Sachverständiger ist erneut anzuhören!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.01.2015 - 26 O 378/05
- LG Köln, 12.01.2015 - 26 O 378/06
- OLG Köln, 20.04.2018 - 20 U 10/15
- BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 665
- VersR 2019, 506
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.2010 - IV ZR 122/09
Deckungsprozess gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung nach behauptetem …
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18
Insoweit kann nichts anderes gelten als bei der abweichenden Beurteilung von Zeugenaussagen erster Instanz (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. März 2018 - IV ZR 248/17, VersR 2018, 1023 Rn. 10; vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, VersR 2011, 369 Rn. 6). - BGH, 18.07.2018 - VII ZR 30/16
Sachverständigenbeweis: Erfordernis der erneuten Anhörung des Sachverständigen in …
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18
Rn. 7 a) Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, bedarf es dann einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16, NJW-RR 2018, 1173 Rn. 17;… vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095 unter II 1 b [juris Rn. 8];… Urteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, VersR 1993, 1110 unter II 2 a [juris Rn. 17]). - BGH, 21.03.2018 - IV ZR 248/17
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18
Insoweit kann nichts anderes gelten als bei der abweichenden Beurteilung von Zeugenaussagen erster Instanz (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. März 2018 - IV ZR 248/17, VersR 2018, 1023 Rn. 10;… vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, VersR 2011, 369 Rn. 6). - BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 270/09
Berufungsverfahren: Erneute Anhörung des Sachverständigen bei Abweichung von der …
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18
Rn. 7 a) Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, bedarf es dann einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16, NJW-RR 2018, 1173 Rn. 17; vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095 unter II 1 b [juris Rn. 8];… Urteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, VersR 1993, 1110 unter II 2 a [juris Rn. 17]). - BGH, 08.06.1993 - VI ZR 192/92
Anhörung eines Sachverständigen durch Berufungsgericht bei abweichender …
Auszug aus BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18
Rn. 7 a) Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, bedarf es dann einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16, NJW-RR 2018, 1173 Rn. 17;… vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095 unter II 1 b [juris Rn. 8]; Urteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, VersR 1993, 1110 unter II 2 a [juris Rn. 17]).
- BGH, 14.07.2020 - VI ZR 468/19
Stehen der Wiederholung einer im ersten Rechtszug durchgeführten Beweisaufnahme …
Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, kann von einer erneuten mündlichen Anhörung des Sachverständigen jedenfalls dann nicht abgesehen werden, wenn das Berufungsgericht dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will (Festhaltung an BGH, Urteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92; Anschluss an BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18).Rn. 6 a) Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, bedarf es dann einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (…vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, VersR 1993, 1110, juris Rn. 17; BGH, Beschlüsse vom 06. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506;… vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16, NJW-RR 2018, 1173 Rn. 17;… vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095, juris Rn. 8).
- OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20
Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit eines sich Berufens auf eine fehlende …
Denn die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil gründen sich insoweit allein auf das vom Landgericht eingeholte rechtsmedizinische Gutachten, das diesen Schluss zwar für sich genommen rechtfertigt, was auch der Senat gar nicht anders verstehen oder in Zweifel ziehen will (zur fehlenden Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Sachverständigen in diesen Fällen BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506; Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, VRR 2010, 242); sie sind aber lückenhaft, weil weitere, maßgebliche und durch Beiziehung der Akten der beiden Vorprozesse ordnungsgemäß in den Rechtsstreit eingeführte Umstände ausgeblendet werden, die, weil der Versicherer das Fehlen des Rechtsgrundes voll beweisen muss und bloße Zweifel dafür nicht ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - IV ZR 179/92, BGHZ 123, 217;… Schauer, in: Berliner Kommentar zum VVG, § 55 Rn. 47), bei der gebotenen Gesamtwürdigung diesen Schluss nicht rechtfertigen. - BGH, 18.07.2023 - VI ZR 126/21
Erforderlichkeit der erneuten Anhörung eines Sachverständigen in Berufungsinstanz
Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, kann von einer erneuten mündlichen Anhörung des Sachverständigen jedenfalls dann nicht abgesehen werden, wenn das Berufungsgericht dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will (Festhaltung an BGH, Urteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92; Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506 Rn. 7;… vom 14. Juli 2020 - VI ZR 468/19, VersR 2021, 398 Rn. 6).Rn. 6 a) Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, bedarf es dann einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (…vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, VersR 1993, 1110, juris Rn. 17;… Senatsbeschluss vom 14. Juli 2020 - VI ZR 468/19, VersR 2021, 398 Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506;… vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16, NJW-RR 2018, 1173 Rn. 17;… vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095, juris Rn. 8).
- OLG Saarbrücken, 31.07.2024 - 5 U 102/23
Leistungsfreiheit der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung wegen vorsätzlicher …
Zwar scheint die darin formulierte abschließende Einschätzung diesen Schluss - für sich genommen - zu rechtfertigen, was auch der Senat nicht anders verstehen oder gar in Zweifel ziehen will (zur fehlenden Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Sachverständigen in diesen Fällen BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506; Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, VRR 2010, 242; Senat, Urteil vom 16. Juni 2021 - 5 U 57/20, VersR 2021, 1223). - BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19
Erneute Anhörung des Sachverständigen im Berufungsverfahren
Dadurch hat es den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, NJW-RR 2019, 665 Rn. 5 f.).Hierzu bedarf es bei einem Sachverständigenbeweis einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht immer dann, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (Senat…, Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 102/09, NJW-RR 2011, 633 Rn. 22 mwN; BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, NJW-RR 2019, 665 Rn. 7).
- OLG Saarbrücken, 08.04.2022 - 5 U 47/21
Leistungsanspruch aus privatem Krankenversicherungsvertrag bezüglich der …
Der Senat meint deshalb, dass die Angaben der Sachverständigen, die er insoweit auch gar nicht anders verstehen oder gar in Zweifel ziehen will (zur fehlenden Notwendigkeit einer erneuten Anhörung in diesen Fällen BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506; Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, VRR 2010, 242), den vom Landgericht gezogenen Schluss auf die Erstattungsfähigkeit einzelner Gebührenziffern ohne eindeutige bejahende Aussage zur medizinischen Notwendigkeit der zugrunde liegenden Heilbehandlung nicht rechtfertigen. - OLG Hamm, 29.03.2019 - 20 U 19/19
Übernahme von Heilbehandlungskosten
Rn. 27 Eine erneute Anhörung des Sachverständigen ist mangels abweichender Würdigung (BGH Beschl. v. 6.3.2019 - IV ZR 128/18, BeckRS 2019, 3521 Rn. 7) und mangels konkreter neuer Angriffe des Klägers gegen die Ausführungen des Gerichtssachverständigen nicht erforderlich.
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