Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2008 - IV ZR 138/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Lebenserfahrungssatzes bezüglich der Authentizität einer Unterschrift des Erblassers neben der Unterschrift des Ehepartners unter einem gemeinschaftlichen Testament; Erbunwürdigkeit aufgrund der Begehung einer Straftat aus anerkennenswerten Motiven
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286; BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 4
Begriff der Erbunwürdigkeit - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Testament: Erbunwürdigkeit durch Gebrauch einer unechten Urkunde
- IWW (Kurzinformation)
Testament - Testamentsfälschung führt zur Erbunwürdigkeit
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 30.11.2004 - 10 O 308/03
- OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 24 U 6/05
- BGH, 27.02.2008 - IV ZR 138/07
- BGH, 28.05.2008 - IV ZR 138/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
Streitwertbestimmung bei Erbunwürdigkeitsklage eines Miterben - …
Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 138/07
Im Übrigen hält der Senat daran fest, dass jede unter Nr. 4 des § 2339 Abs. 1 BGB fallende Handlung zur Erbunwürdigkeit führt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Täter aus anerkennenswerten Motiven gehandelt hat oder nicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 - NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187 mit Hinweis auf die Nichtannahme der Revision S. 188). - OLG Stuttgart, 26.03.1998 - 19 U 239/97
Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments ; Fragliche Fälschung der …
Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 138/07
Im Übrigen hält der Senat daran fest, dass jede unter Nr. 4 des § 2339 Abs. 1 BGB fallende Handlung zur Erbunwürdigkeit führt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Täter aus anerkennenswerten Motiven gehandelt hat oder nicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 - NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187 mit Hinweis auf die Nichtannahme der Revision S. 188).
- BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14
Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung …
Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass es auf die Motive des Erbunwürdigen nicht ankommt, er den Tatbestand des § 2339 Abs. 1 BGB mithin selbst dann erfüllt, wenn er aus anerkennenswerten Motiven gehandelt hat (so Senatsbeschluss vom 27. Februar 2008 - IV ZR 138/07, ZEV 2008, 193 für § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB;… Muscheler, Erbrecht II 2010 Rn. 3137, 3161; ders. ZEV 2009, 58, 59; ders. 101, 102;… MünchKomm-BGB/Helms, 6. Aufl. § 2339 Rn. 13;… Soergel/Damrau, BGB 13. Aufl. § 2339 Rn. 2;… Staudinger/Olshausen, BGB (2015) § 2339 Rn. 31, 23;… Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2339 Rn. 3).Daher entspricht es der überwiegenden Auffassung zum Erbunwürdigkeitsgrund des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB, dass es nicht darauf ankommt, ob der Erbunwürdige mit der Fälschung des Testaments möglicherweise nur den tatsächlichen oder vermuteten Willen des Erblassers durchsetzen wollte (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2008 - IV ZR 138/07, ZEV 2008, 193; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67, NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187, 188;… Muscheler, Erbrecht II 2010 Rn. 3161;… Staudinger/Olshausen, BGB (2015) § 2339 Rn. 23;… Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2339 Rn. 7;… kritisch hierzu MünchKomm-BGB/Helms, 6. Aufl. § 2339 Rn. 13).
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Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2008 - IV ZR 138/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wertung der Äußerung des Erblassers "das haben wir gemacht" bei der Fälschung seiner Unterschrift als Verzeihung im Sinne des § 2343 BGB; Erbunwürdigkeit bei einer gefälschten Unterschrift im Rahmen eines Ehegattentestamentes
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 2343 § 2339 Abs. 1 Nr. 4
Erbunwürdigkeit wegen Verwendung eines unechten Testaments - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Erbunwürdig" - Witwe legt dem Nachlassgericht "unechtes Testament" vor
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 30.11.2004 - 10 O 308/03
- OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 24 U 6/05
- BGH, 27.02.2008 - IV ZR 138/07
- BGH, 28.05.2008 - IV ZR 138/07
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