Rechtsprechung
| BGH, 20.09.2006 - IV ZR 142/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 321a; ; ZPO § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 321a Abs. 2 Satz 5 Halbs. 2; ; ZPO § 321a Abs. 4 Satz 5; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2.
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; An die Berücksichtigung des Parteivorbringens durch das Gericht zu stellende Anforderungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 03.04.2001 - 1 O 1264/99
- OLG Nürnberg, 23.05.2005 - 8 U 1565/01
- BGH, 20.09.2006 - IV ZR 142/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 20.09.2006 - IV ZR 142/05
Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 89/04 - WuM 2005, 475). - BGH, 10.05.2005 - VI ZR 89/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Auszug aus BGH, 20.09.2006 - IV ZR 142/05
Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 89/04 - WuM 2005, 475). - BGH, 16.11.2005 - IV ZR 7/05
Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge
- BGH, 24.04.2007 - IV ZR 259/06
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- OLG München, 24.04.2007 - 17 U 4599/06 Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG nur verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 96, 205, 216ff, BGH Beschlüsse vom 24.02.2005, Az. III ZR 263/04, vom 28.07.2006, Az. IV ZR 6/04 und vom 20.09.2006, Az. IV ZR 142/05 ).
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