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| BGH, 29.01.1951 - IV ZR 156/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 13.04.1949 - 7 U 353/48
- BGH, 29.01.1951 - IV ZR 156/50
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Das würde - soweit sich etwa wegen Vermengung (§§ 948, 947 BGB) nicht feststellen läßt, welche einzelnen Stücke der Sammlung sich im Besitz des Vaters einerseits und der Klägerin andererseits befanden - bei einer Anwendung von § 1006 BGB grundsätzlich eine Vermutung für Miteigentum nach Bruchteilen begründen (vgl. BGH, Urt. v. 29. Januar 1951 - IV ZR 156/50, LM BGB § 985 Nr. 1;… BGB-RGRK/Pikart aaO § 1006 Rdn. 10; Koller JZ 1972, 646, 649;… MünchKomm/Medicus aaO § 1006 Rdn. 12;… Palandt/Bassenge aaO § 1006 Rdn. 1;… Soergel/Mühl aaO § 1006 Rdn. 14;… Staudinger/Gursky, BGB 12. Aufl. § 1006 Rdn. 10). - BGH, 25.01.1984 - VIII ZR 270/82
Reichweite und Widerlegung der Eigentumsvermutung
- BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52
Rechtsmittel
Er ist nicht genötigt, zu behaupten und zu beweisen, dass auch jeder andere sonst denkbare oder mögliche Eigentumserwerbsgrund des Besitzers nicht besteht (Palandt § 1006 Bem. 3 c; Urteil des Senats vom 29. Januar 1951 IV ZR 156/50 bei Lindenmaier-Möhring Nr. 1 zu § 985 BGB).
- BGH, 25.10.1957 - IV ZR 141/57
Rechtsmittel
Wenn auch grundsätzlich eidesstattliche Versicherungen nicht als Ersatz für die Vernehmung der die Erklärung Abgebenden als Zeugen verwertet werden dürfen (Urteil des BGH vom 29. Januar 1951 IV ZR 156/50 bei LM Nr. 1 zu § 985 BGB), so kann jedoch keine Partei die Verwertung solcher Erklärungen als Verstoß gegen verfahrensrechtliche Vorschriften rügen, wenn sie selbst mit der Verwendung einverstanden ist und sich den Inhalt dieser Erklärungen zu eigen macht. - BGH, 12.11.1954 - I ZR 198/52
Rechtsmittel
Die Rechtsnachfolge der Bundesrepublik Deutschland in das ihrer Herrschaft zugängliche Reichsvermögen folge aus Art. 134 GrundG (BGHZ 3, 308 sowie BGH vom 28.2.1952 - IV ZR 156/50 -). - ArbG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 23 Ga 4/22 Trägt der Kläger diese Tatsachen im gerichtlichen Verfahren nicht oder unzureichend vor, ist sein Anspruch nicht genügend bestimmt und somit unschlüssig (…Kroiß/Teichmann u. a., FormularBibliothek Zivilprozess - Erbrecht/Sachenrecht, Teil 1 Rn. 78; BGH, 29.1.1951 - IV ZR 156/50 - BeckRS 1951, 31397663).
- BGH, 12.11.1954 - I ZR 213/52
Rechtsmittel
Die Rechtsnachfolge der Bundesrepublik Deutschland in das ihrer Herrschaft zugängliche Reichsvermögen folge aus Art. 134 GrundG (BGHZ 3, 308 sowie BGH vom 28.2.1952 - IV ZR 156/50 -).
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