Rechtsprechung
| BGH, 18.12.2024 - IV ZR 162/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
Art. 15 DSGVO, Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679, Richtlinie 95/46/EG, § 561 ZPO, § 3 Abs. 3 VVG, § 7 Abs. 4 VVG, § 242 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DSGVO Art. 15 ; BGB § 242
Auskunftsanspruch eines Versicherten über Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 19.04.2022 - 5 O 307/21
- OLG Celle, 20.07.2023 - 8 U 204/22
- BGH, 18.12.2024 - IV ZR 162/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22
Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten …
Auszug aus BGH, 18.12.2024 - IV ZR 162/23
Die Umdeutung der zunächst erhobenen Stufenklage in eine von der Stufung unabhängige objektive Klagehäufung, die ein - zumindest für die Rechtsschutzgewährung ausreichendes - berechtigtes Interesse des Klägers voraussetzt (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 26 m.w.N.), begegnet keinen Bedenken.Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden und im Einzelnen begründet hat (Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 45 ff.), folgt ein Anspruch auf eine Abschrift der gesamten Begründungsschreiben zur Beitragsanpassung sowie der Nachträge zum Versicherungsschein nicht aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO).
Rn. 10 a) Wie der Senat mit Urteil vom 27. September 2023 (IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 42) entschieden und im Einzelnen begründet hat, kann er insbesondere nicht auf § 3 Abs. 3 VVG gestützt werden.
Nach § 242 BGB trifft den Schuldner im Rahmen einer Rechtsbeziehung ausnahmsweise eine Auskunftspflicht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 30).
Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2023 (aaO Rn. 31) entschieden und im Einzelnen begründet hat, kommt ein solcher Anspruch grundsätzlich in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung Auskunft über vergangene Beitragserhöhungen verlangt.
Erst die Darlegung der Gründe des Verlusts durch den Versicherungsnehmer ermöglicht die Beurteilung, ob dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise ein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB zusteht (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 aaO Rn. 40 m.w.N.).
- BGH, 21.02.2024 - IV ZR 311/22
Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des …
Auszug aus BGH, 18.12.2024 - IV ZR 162/23
Der Senat hat außerdem mit Urteil vom 21. Februar 2024 (IV ZR 311/22, r+s 2024, 314 Rn. 18) entschieden und im Einzelnen begründet, dass sich ein Anspruch auf Übermittlung der Begründungsschreiben oder früherer Nachträge zum Versicherungsschein auch nicht aus § 7 Abs. 4 VVG ergibt.Die allgemeine Annahme, dass ein Versicherungsnehmer Schreiben des Versicherers nicht für aufbewahrungswürdig halten muss, reicht insoweit nicht aus (Senatsurteil vom 21. Februar 2024 - IV ZR 311/22, r+s 2024, 314 Rn. 14).
- OLG Köln, 13.06.2025 - 20 U 176/24
Beitragsanpassung; Prämienanpassung; Krankenversicherung; personenbezogene Daten; …
Die allgemeine Annahme des Versicherungsnehmers, dass er Schreiben des Versicherers nicht für aufbewahrungswürdig halten muss, reicht nicht aus, um davon auszugehen, dass er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist (BGH…, Urteil vom 19.03.2025, IV ZR 204/23 - juris-Rz. 15; BGH, Urteil vom 18.12.2024, IV ZR 162/23 - juris-Rz. 11; BGH…, Urteil vom 21.02.2024, IV ZR 311/22 - juris-Rz. 14).
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