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| BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52 |
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- BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50
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Auszug aus BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52
Es ist anerkannten Rechts, daß die Einholung eines Sachverständigengutachtens im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts steht, und daß dieses sich in der Regel bei der Anwendung von Erfahrungssätzen auf seine eigene Sachkunde, falls es sie für ausreichend hält, verlassen darf (BGH NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50] [482]). - RG, 22.02.1882 - IVa 113/81
Ausschließlich aus dem Verfügungsrecht des Schuldners stammende Einreden des …
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52
Entgegen der Ansicht von Jaeger (§ 2, 33-46), Böhle-Stamschräder (§ 2, VI 2) und Bley (JW 1938, 2266 [2267]) ist an der von dem Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung festzuhalten, daß der Anfechtungsgegner gegenüber Erkenntnissen, durch die der Schuldner des Anfechtungsgläubigers zu einer Leistung rechtskräftig verurteilt wurde, keine Einwendungen geltend machen kann, auf die sich der Schuldner selbst in dem zwischen ihm und dem Anfechtungsgläubiger anhängig gewesenen oder noch anhängigen Rechtsstreit hätte berufen können (RGZ 7, 188; 68, 138; … - RG, 09.11.1893 - VI 168/93
I. Anfechtung einer Rechtshandlung des Schuldners wegen Simulation. 1. Ist der …
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52
Ein Arrestbefehl ist als ein solcher Titel nicht anzusehen (RGZ 32, 230 [233]; Jaeger § 2, 18).
- RG, 27.04.1937 - VII 331/36
1. Wie weit kann der Prozeßrichter im Anfechtungsstreit nachprüfen, ob ein …
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52
Darüber hinaus können auch einem vorläufig vollstreckbaren Schuldtitel von dem Anfechtungsgegner Einwendungen nicht entgegengesetzt werden, wie das das Reichsgericht gleichfalls wiederholt ausgesprochen hat (RGZ 96, 335 [338]; 155, 42 [46]). - RG, 17.03.1908 - VII 296/07
Anfechtung außerhalb des Konkurses
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52
Entgegen der Ansicht von Jaeger (§ 2, 33-46), Böhle-Stamschräder (§ 2, VI 2) und Bley (JW 1938, 2266 [2267]) ist an der von dem Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung festzuhalten, daß der Anfechtungsgegner gegenüber Erkenntnissen, durch die der Schuldner des Anfechtungsgläubigers zu einer Leistung rechtskräftig verurteilt wurde, keine Einwendungen geltend machen kann, auf die sich der Schuldner selbst in dem zwischen ihm und dem Anfechtungsgläubiger anhängig gewesenen oder noch anhängigen Rechtsstreit hätte berufen können (RGZ 7, 188; 68, 138; … - RG, 01.06.1934 - VII 92/34
Zur Anwendung des § 448 ZPO. in der Fassung der Bekanntmachung des …
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52
Die Vernehmung kam jedoch im vorliegenden Fall nicht in Betracht, weil das Gericht, wie seine Feststellungen ergeben, bereits ohne sie von dem Gegenteil dessen, was die Beklagte durch sie bewiesen haben wollte, nämlich davon, daß K. die Benachteiligungsabsicht des Wo. gekannt habe, überzeugt war (RGZ 144, 321 [324]). - RG, 14.10.1919 - VII 92/19
Gläubigeranfechtung; Einrede
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52
Darüber hinaus können auch einem vorläufig vollstreckbaren Schuldtitel von dem Anfechtungsgegner Einwendungen nicht entgegengesetzt werden, wie das das Reichsgericht gleichfalls wiederholt ausgesprochen hat (RGZ 96, 335 [338]; 155, 42 [46]). - RG, 16.10.1906 - VII 516/05
Anfechtung außerh. d. Konkurses; Benachteiligung; Benachteiligungsabsicht
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52
Es ist bestritten, ob dieser Umstand das Anfechtungsrecht des später auftretenden Gläubigers ausschließt (bejahend: RGZ 64, 339 [342]; verneinend: Warneyer Anfechtungsgesetz § 7, IV S. 155). - RG, 07.10.1889 - VI 147/89
Anfechtungsgesetz vom 21. Juli 1879 §§. 1. 7.
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52
Das wäre nur der Fall, soweit die Beklagte bereits den auf dem gleichen Anfechtungsgrund beruhenden Rückgewähranspruch eines anderen Anfechtungsgläubigers erfüllt hätte (RGZ 24, 92 [98]; Jaeger § 7, 37).
- BGH, 19.11.1998 - IX ZR 116/97
Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners durch den Anfechtungsgegner im …
Ist der Vollstreckungstitel ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil, sind dem Anfechtungsgegner im Anfechtungsprozeß - vom Vorwurf der Kollusion zwischen Gläubiger und Schuldner abgesehen - in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO nur solche Einwendungen erlaubt, die nach der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Vorprozeß des Gläubigers gegen den Schuldner entstanden sind und die der Schuldner selbst noch vorbringen könnte (BGHZ 55, 20, 28; 90, 207, 210; BGH, Urt. v. 5. Februar 1953 - IV ZR 173/52, LM § 2 AnfG Nr. 1; v. 26. April 1961 - VIII ZR 165/60, NJW 1961, 1463;… Nichtannahmebeschl. v. 10. Oktober 1996 - IX ZR 273/95, BGHR AnfG § 2 - Schuldtitel 4).Steht diesem noch das Recht zu, die Zwangsvollstreckung durch die Erhebung von Einwendungen zu verhindern, muß auch dem Anfechtungsgegner diese Verteidigungsmöglichkeit erhalten bleiben (BGH, Urt. v. 5. Februar 1953 aaO;… Kilger/Huber, AnfG 8. Aufl. § 2 Anm. VI 2;… Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht 11. Aufl. § 35 VI 3 a bb, S. 564).
- BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99
Anspruch des Anfechtungsgegners nach Klagerücknahme wegen der Hauptschuld
Andererseits sollen auch Einwendungen und Einreden des Anfechtungsgegners dagegen grundsätzlich nicht den Anfechtungsprozeß belasten (BGHZ 55, 20, 28; 90, 207, 210; BGH, Urt. v. 5. Februar 1953 - IV ZR 173/52, LM § 2 AnfG Nr. 1; v. 26. April 1961 - VIII ZR 165/60, NJW 1961, 1463; v. 11. Dezember 1963 - VIII ZR 168/62, NJW 1964, 1277; v. 19. November 1998 - IX ZR 116/97, WM 1999, 33, 34; RGZ 7, 188, 189; 68, 138, 139 m.w.N.; 96, 335, 337 f; 155, 42, 45 f;… Kilger/Huber aaO § 2 Anm. VI 2;… Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht 6. Aufl. Rdnr. 265;… Gaul, aaO S. 130;… Jauernig, Zwangsvollstreckungsrecht 21. Aufl., § 31 IV 3, S. 141;… a.A. Jaeger aaO § 2 Rdnr. 34 ff; G. Paulus AcP 155, 277, 354 ff; Gerhardt, ZIP 1984, 397, 398). - BGH, 28.10.1958 - VI ZR 209/57 Im Anschluß an eine erste Anfechtungsklage (2 a O 162/50 LG Wiesbaden = 3 U 83/51 OLG Frankfurt/M. = IV ZR 173/52 BGH) die sie im Sommer 1950 gegen die ... wegen titulierter Unterhaltsansprüche gegen ... erhoben hatte und mit der sie in allen Instanzen durchdrang, nahm die Klägerin die ... mit Anfechtungsklage vom 16. Mai 1952 auch wegen ihres Anspruchs gegen ... auf 80.000 DM Gewinn nebst Zinsen und 2.513,89 DM festgesetzter Kosten in Anspruch und erzielte am 16. November 1953 ein obsiegendes Urteil auf Zahlung dieser Beträge (2 a O 176/52 LG Wiesbaden).
Wie der IV. Zivilsenat in dem ersten Anfechtungsprozeß der Klägerin gegen die ... 2 a O 162/50 entschieden hat, konnte schon die ... als Anfechtungsgegnerin mit Einwendungen gegen den Bestand der materiellen Ansprüche nicht gehört werden, die den Vollstreckungstiteln der Klägerin gegen ihren Schuldner ... zugrunde lagen (Urteil vom 5. Februar 1953 IV ZR 173/52 LM Nr. 1 zu § 2 AnfG).
- BGH, 26.04.1961 - VIII ZR 165/60 Von diesem Standpunkt aus ist auch die Ansicht begründet, der Anfechtungsbeklagte könne nur Einwendungen erheben, die nach dem Schluß der letzten Tatsachenverhandlung entstanden seien (BGS 74, 316,317; BGH Urt. v, 5. Februar 1953 - IV ZR 173/52 - IM AnfG § 2 Hr.l).
Der in § 10 AnfG vorgeschriebene Vorbehalt, daß die Vollstreckung von der Rechtskraft der gegen den Schuldner ergangenen Entscheidung abhängt, bezieht sich auch auf die im Anfechtungsurteil enthaltene Verurteilung Äur Kostentragung (BGH Urt. v. 5«. Februar 1953 - IV ZR 173/52 - insoweit in LM AnfG § 2 Nr.l nicht abgedruckt; Jaeger, Gläubigeranfechtung, 2.Aufl. § 10 Anm.5; Warneyer/Bohnenberg, Anfechtungsgesetz, 4"Aufl" § 10 So220; Böhle/Stamschräder, Anfechtungsgesetz § 10 Anm.5; vgl" RG JW 1891, 310)" Das gilt, wie schon das vorstehend angeführte Urteil des Bundesgerichtshofes angenommen hat, auch für die Kostenentscheidungen in den Rechtsmittelzügen, selbst wenn das Rechtsmittel vom Anfechtungsbeklagten eingelegt worden ist" Der Grundsatz, daß der unterliegende Rechtsmittelkläger die Gefahr der Verfolgung eines Rechtsmittels trägt, tritt hinter den mit § 10 AnfG verfolgten Zweck zurück, den Anfechtungsbeklagten vor den Gefahren zu schützen, die sich daraus ergeben, daß er verurteilt werden kann, obgleich die angeblich zu befriedigende Forderung des Gläubigers in Wahrheit nicht besteht" Für eine Anwendung des § 10 AnfG auf alle Kostenentscheidungen spricht insbesondere die Erwägung, daß ein gegen den Anfechtungsbeklagten ergangenes rechtskräftiges Urteil im Wege der Restitutionsklage nach § 380 Nr. 6 ZPO aufgehoben und die Anfechtungsklage abgewiesen werden kann, wenn das dem Urteil zugrunde liegende, den Schuldner vorläufig vollstreckbar verurteilende Urteil rechtskräftig auf gehoben worden ist (…Jaeger aaO § 10 Anm.ll S.310;… Böhle/Stamschräder aaO § 10 Anm"9;… Warneyer/Bohnenberg aaO § 10 S.221).
- BGH, 15.11.1962 - VII ZR 95/62
Streitwert bei Antrag nach § 717 ZPO
Für den Fall der Widerklage liegt nur eine Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 5. Februar 1953 - IV ZR 173/52 - vor; dort war der Beklagte zur Zahlung von 3.980,85 DM nebst Zinsen verurteilt worden, und der Kläger hatte hiervon 3.801,70 DM beigetrieben. - FG Hessen, 19.12.2000 - 6 K 1821/95
Duldungsbescheid; Zwangsvollstreckung; Bankkonto; Anfechtung; Gläubiger; …
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urteil vom 5.2.1953 (IV ZR 173/52, Betriebsberater - BB - 1953, 542) die nachträgliche Ergänzung der Vollstreckungsklausel zugelassen. - BGH, 10.10.1996 - IX ZR 273/95
Anfechtung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen sowie der Übereignung von …
630/09|RG; 01.11.1910; VII 630/09">RGZ 74, 316, 317 f; 96, 335, 337 f; 110, 354 ff; 155, 42, 46; BGH, Urt. v. 5. Februar 1953 - IV ZR 173/52, LM § 2 AnfG Nr. 1; v. 26. April 1961 - VIII ZR 165/60, NJW 1961, 1463, 1464). - BGH, 03.03.1976 - VIII ZR 197/74
Steuervorauszahlung und Säumniszuschlag im Anfechtungsprozeß
Auch einstweilige Verfügungen auf Zahlung von Unterhalt, die eine vorläufige Befriedigung des Anspruchs gewähren, sind von der Rechtsprechung im Falle der Anfechtung vorläufigen Schuldtiteln nach § 10 AnfG gleichgestellt worden (vgl. BGH Urteil vom 5. Februar 1953 - IV ZR 173/52 = LM AnfG § 2 Nr. 1).
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