Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2023 - IV ZR 177/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Auslandsinsolvenzverfahren: Streitwert und Aufnahme eines inländischen Passivprozesses auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses durch den Insolvenzverwalter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 179 InsO, § 180 InsO, § 182 InsO, § 352 Abs 1 S 1 InsO, § 352 Abs 1 S 2 InsO
Auslandsinsolvenzverfahren: Streitwert und Aufnahme eines inländischen Passivprozesses auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses durch den Insolvenzverwalter - IWW
§ 182 InsO, §§ 343 ff. InsO, §§ 179, 180 InsO, § 352 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 352 Abs. 1 Satz 2 InsO
- Wolters Kluwer
Zurückweisunmg der Gegenvorstellung; Festsetzung des Streitwertes für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf die Gebührenstufe bis 20.450.000 EUR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 179 ; InsO § 180
Zurückweisunmg der Gegenvorstellung; Festsetzung des Streitwertes für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf die Gebührenstufe bis 20.450.000 EUR - datenbank.nwb.de
Auslandsinsolvenzverfahren: Streitwert und Aufnahme eines inländischen Passivprozesses auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses durch den Insolvenzverwalter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 03.04.2020 - 2 O 177/19
- OLG Koblenz, 19.05.2021 - 10 U 530/20
- BGH, 11.01.2023 - IV ZR 177/21
- BGH, 14.02.2023 - IV ZR 177/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.09.2019 - IV ZR 40/19
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewertbemessung im Streit über das Bestehen …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - IV ZR 177/21
Davon ist der bei positiven Feststellungsklagen übliche Abschlag von 20 % vorzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. September 2019 - IV ZR 40/19, VersR 2019, 1523 Rn. 2 m.w.N.).Rn. 6 Daneben sind geltend gemachte oder angekündigte, jedoch noch nicht rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers mit Blick auf ihre noch ausstehende Klärung zu 50 % in die Wertfestsetzung einzustellen (Senatsbeschluss vom 4. September 2019 aaO).
- BGH, 11.10.2000 - IV ZR 177/00
Feststzung der Beschwer bei streitigem Versicherungsverhältnis
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - IV ZR 177/21
Rn. 5 aa) Der Wert eines solchen Feststellungsstreits wird, wenn die Höhe der Versicherungsleistung nicht summenmäßig feststeht, durch die Höhe der Versicherungsprämie bestimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 177/00, VersR 2001, 492 unter 1 [juris Rn. 6]).Dabei ist die 3, 5fache Jahresprämie oder der ggf. kürzere Zeitraum bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit maßgebend (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2000 aaO).
- BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93
Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - IV ZR 177/21
Aufgrund der gesetzlichen Grenzen für die Aufnahme von Passivrechtsstreiten, in denen über die Pflicht zu einer Leistung gestritten wird, die aus der Masse zu leisten ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZR 221/04, ZInsO 2005, 534 unter II 1 [juris Rn. 9]), kann ein Passivprozess, in dem gegen die beklagte Insolvenzschuldnerin die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll, nicht vom Insolvenzverwalter aufgenommen werden (vgl. für die Vorgängerregelungen in der Konkursordnung BGH, Urteil vom 27. März 1995 - II ZR 140/93, NJW 1995, 1750 unter I 1 [juris Rn. 6]).
- BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06
Schnellverschlusskappe
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - IV ZR 177/21
Das bedeutet, dass sowohl hinsichtlich des für die Aufnahme des Rechtsstreits in Betracht kommenden Personenkreises als auch für alle Voraussetzungen für die Aufnahme eines inländischen Rechtsstreits die lex fori concursus anzuwenden ist; lediglich die Form der Aufnahme richtet sich nach deutschem Recht (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 26). - BGH, 28.05.2015 - III ZR 260/14
Insolvenzfeststellungsklage: Bemessung des Streitwerts
- BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - IV ZR 177/21
Danach kann aber ein gerichtliches Verfahren über massezugehöriges Vermögen des Schuldners nur von oder gegen den Verwalter begonnen oder fortgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - V ZB 3/08, NZI 2008, 613 Rn. 8). - BGH, 14.04.2005 - IX ZR 221/04
Wann liegt Aktivprozeß der Masse vor?
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - IV ZR 177/21
Aufgrund der gesetzlichen Grenzen für die Aufnahme von Passivrechtsstreiten, in denen über die Pflicht zu einer Leistung gestritten wird, die aus der Masse zu leisten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZR 221/04, ZInsO 2005, 534 unter II 1 [juris Rn. 9]), kann ein Passivprozess, in dem gegen die beklagte Insolvenzschuldnerin die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll, nicht vom Insolvenzverwalter aufgenommen werden (vgl. für die Vorgängerregelungen in der Konkursordnung BGH…, Urteil vom 27. März 1995 - II ZR 140/93, NJW 1995, 1750 unter I 1 [juris Rn. 6]).
- LG Ellwangen/Jagst, 08.01.2026 - 6 O 56/24
Bemessung der Ansprüche auf Hinterbliebenengeld bzw. Schmerzensgeld im Fall der …
Da es sich um einen auf eine positive Feststellung gerichteten Klageantrag handelt, ist jedoch ein Abschlag von der zugrunde gelegten Summe von 20 % vorzunehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 04. Mai 2022 - IV ZR 37/21, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - IV ZR 177/21, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 01. März 2023 - IV ZR 84/22, Rn. 6, jew. zit. nach juris).
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Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 03.04.2020 - 2 O 177/19
- OLG Koblenz, 19.05.2021 - 10 U 530/20
- BGH, 11.01.2023 - IV ZR 177/21
- BGH, 14.02.2023 - IV ZR 177/21
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