Rechtsprechung
| BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ein von einer Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen - Nachweistätigkeit oder Vermittlungstätigkeit und darauf beruhender Vertragsschluss mit einem Dritten - Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag - Entstehung des Anspruchs auf Maklerlohn - Besondere ...
- zimmermann-notar-rostock.de
Verpflichtung zur Offenlegung wirtschaftlicher Verflechtungen
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.10.1975 - IV ZR 13/75
Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag - Werbemaßnahmen für den Verkauf von …
Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Diese Urteile (wie auch die Senatsentscheidungen BGH LM a.a.O. Nr. 54 = WM 1975, 1208; BGH WM 1976, 1158; Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74; WM 1977, 317; Urteile vom 19. Januar 1977 - IV ZR 73/75 und IV ZR 8/76) betrafen Fälle, in denen der Makler nach dem erklärten Willen des Auftraggebers bestimmte, in § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Entstehung des Maklerlohnes vorausgesetzte Maklerdienste leisten sollte und diese Dienste aus Rechtsgründen nicht erbringen konnte, weil wegen besonderer persönlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher "Verflechtung" zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers dieser kein Dritter im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB war oder weil der Makler keine Maklertätigkeit (Vermittlungstätigkeit) für den Auftraggeber ausüben konnte, und sich sodann die Frage stellte, ob der Auftraggeber etwa ein von jener Vorschrift losgelöstes Provisionsversprechen abgegeben hatte, dessen Rechtswirksamkeit von den besonderen Bindungen und Verbindungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers nicht beeinflußt wurde.Dieses Gesetz betrifft, worauf schon das Landgericht hingewiesen hat, nur die Wohnungsvermietung und nicht auch den Wohnungsverkauf (vgl. hierzu BGH WM 1975, 1208; BGH WM 1976, 1194; Pfander/v. Stumm in Betrieb 1976, 32).
- BGH, 22.09.1976 - IV ZR 128/74
Anspruch auf Rückzahlung der Provision eines Maklers - Grundsatz der …
Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Diese Urteile (…wie auch die Senatsentscheidungen BGH LM a.a.O. Nr. 54 = WM 1975, 1208; BGH WM 1976, 1158; Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74; WM 1977, 317; Urteile vom 19. Januar 1977 - IV ZR 73/75 und IV ZR 8/76) betrafen Fälle, in denen der Makler nach dem erklärten Willen des Auftraggebers bestimmte, in § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Entstehung des Maklerlohnes vorausgesetzte Maklerdienste leisten sollte und diese Dienste aus Rechtsgründen nicht erbringen konnte, weil wegen besonderer persönlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher "Verflechtung" zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers dieser kein Dritter im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB war oder weil der Makler keine Maklertätigkeit (Vermittlungstätigkeit) für den Auftraggeber ausüben konnte, und sich sodann die Frage stellte, ob der Auftraggeber etwa ein von jener Vorschrift losgelöstes Provisionsversprechen abgegeben hatte, dessen Rechtswirksamkeit von den besonderen Bindungen und Verbindungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers nicht beeinflußt wurde.Da der mit der Zahlung der 5.827 DM bezweckte Erfolg eingetreten ist, ist ein Anspruch der Kläger aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Rückgewähr der geleisteten Zahlung nicht gegeben (vgl. hierzu Senatsurteil vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74).
- BGH, 19.01.1977 - IV ZR 8/76
Provisionsanpruch für Vermittlungstätigkeit bei Doppelstellung des Maklers als …
Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Diese Urteile (…wie auch die Senatsentscheidungen BGH LM a.a.O. Nr. 54 = WM 1975, 1208; BGH WM 1976, 1158; Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74; WM 1977, 317; Urteile vom 19. Januar 1977 - IV ZR 73/75 und IV ZR 8/76) betrafen Fälle, in denen der Makler nach dem erklärten Willen des Auftraggebers bestimmte, in § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Entstehung des Maklerlohnes vorausgesetzte Maklerdienste leisten sollte und diese Dienste aus Rechtsgründen nicht erbringen konnte, weil wegen besonderer persönlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher "Verflechtung" zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers dieser kein Dritter im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB war oder weil der Makler keine Maklertätigkeit (Vermittlungstätigkeit) für den Auftraggeber ausüben konnte, und sich sodann die Frage stellte, ob der Auftraggeber etwa ein von jener Vorschrift losgelöstes Provisionsversprechen abgegeben hatte, dessen Rechtswirksamkeit von den besonderen Bindungen und Verbindungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers nicht beeinflußt wurde.Haben aber die Kläger die Provision nach ihrem eigenen Vorbringen mit Rechtsgrund gezahlt, kommt es auf die in der Revisionserwiderung aufgeworfene Frage der Darlegungs- und Beweislast nicht an (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. Januar 1977 - IV ZR 8/76).
- BGH, 12.05.1971 - IV ZR 82/70
Identität von Käufer und Verkäufer bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise - …
Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Zur Unterstützung seiner Meinung, daß ein von den Voraussetzungen des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB unabhängiges Provisionsversprechen der Kläger nicht vorliege, hat das Berufungsgericht auf drei Entscheidungen des erkennenden Senats verwiesen (BGH LM BGB § 652 Nr. 41 = NJW 1971, 1839; Nr. 50 = NJW 1974, 1130; Nr. 53 = NJW 1975, 1215). - BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74
Entstehung eines Provisionsanspruches eines Maklers - Enge wirtschaftliche …
Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Zur Unterstützung seiner Meinung, daß ein von den Voraussetzungen des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB unabhängiges Provisionsversprechen der Kläger nicht vorliege, hat das Berufungsgericht auf drei Entscheidungen des erkennenden Senats verwiesen (BGH LM BGB § 652 Nr. 41 = NJW 1971, 1839; Nr. 50 = NJW 1974, 1130; Nr. 53 = NJW 1975, 1215). - BGH, 13.03.1974 - IV ZR 53/73
Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vermittlung eines Vertrages mit …
Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Zur Unterstützung seiner Meinung, daß ein von den Voraussetzungen des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB unabhängiges Provisionsversprechen der Kläger nicht vorliege, hat das Berufungsgericht auf drei Entscheidungen des erkennenden Senats verwiesen (BGH LM BGB § 652 Nr. 41 = NJW 1971, 1839; Nr. 50 = NJW 1974, 1130; Nr. 53 = NJW 1975, 1215). - BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76
Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision - Voraussetzungen des Anspruchs …
Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Ihre Vereinbarung stellt einen atypischen Vertrag (§ 305 BGB) dar, in dem sich die Kläger allein für den Fall des Kaufs der Eigentumswohnung zur Erbringung einer "Maklerprovision" genannten Leistung verpflichteten (vgl. BGH NJW 1977, 582 - WM 1977, 341 sowie BGH WM 1977, 415 jeweils bei ähnlicher Sachlage). - BGH, 30.06.1976 - IV ZR 207/74
Bestehen eines Provisionsanspruchs eines Maklers bei wirtschaftlicher …
Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Diese Urteile (…wie auch die Senatsentscheidungen BGH LM a.a.O. Nr. 54 = WM 1975, 1208; BGH WM 1976, 1158; Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74; WM 1977, 317; Urteile vom 19. Januar 1977 - IV ZR 73/75 und IV ZR 8/76) betrafen Fälle, in denen der Makler nach dem erklärten Willen des Auftraggebers bestimmte, in § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Entstehung des Maklerlohnes vorausgesetzte Maklerdienste leisten sollte und diese Dienste aus Rechtsgründen nicht erbringen konnte, weil wegen besonderer persönlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher "Verflechtung" zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers dieser kein Dritter im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB war oder weil der Makler keine Maklertätigkeit (Vermittlungstätigkeit) für den Auftraggeber ausüben konnte, und sich sodann die Frage stellte, ob der Auftraggeber etwa ein von jener Vorschrift losgelöstes Provisionsversprechen abgegeben hatte, dessen Rechtswirksamkeit von den besonderen Bindungen und Verbindungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers nicht beeinflußt wurde. - BGH, 19.01.1977 - IV ZR 73/75
Auswirkungen der Gewinnbeteiligung eines Maklers an einer Vertragsgegner des …
Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Diese Urteile (…wie auch die Senatsentscheidungen BGH LM a.a.O. Nr. 54 = WM 1975, 1208; BGH WM 1976, 1158; Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74; WM 1977, 317; Urteile vom 19. Januar 1977 - IV ZR 73/75 und IV ZR 8/76) betrafen Fälle, in denen der Makler nach dem erklärten Willen des Auftraggebers bestimmte, in § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Entstehung des Maklerlohnes vorausgesetzte Maklerdienste leisten sollte und diese Dienste aus Rechtsgründen nicht erbringen konnte, weil wegen besonderer persönlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher "Verflechtung" zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers dieser kein Dritter im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB war oder weil der Makler keine Maklertätigkeit (Vermittlungstätigkeit) für den Auftraggeber ausüben konnte, und sich sodann die Frage stellte, ob der Auftraggeber etwa ein von jener Vorschrift losgelöstes Provisionsversprechen abgegeben hatte, dessen Rechtswirksamkeit von den besonderen Bindungen und Verbindungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers nicht beeinflußt wurde.
- BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89
Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Anspruch auf Provision allerdings auch in Verflechtungsfällen auf Grund eines von den Voraussetzungen des § 652 BGB unabhängigen Provisionsversprechens gegeben sein (BGH, Urteile vom 7.12.1977 - IV ZR 2/77 - und vom 15.4.1987 - IVa ZR 53/86 - WM 1978, 247 und 1987, 1140). - BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 10/82
Anfechtung einer Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Makler über die …
Diesen Zweck hat er mit seiner als Leistung gegebenen Zusage erreicht, so daß ein Anspruch aus § 812 nicht gegeben ist (BGH Urteil vom 7.12.1977 - IV ZR 2/77 - WM 1978, 247, 248). - BGH, 14.11.1990 - IV ZR 36/90
Unvereinbarkeit von WEG -Verwalter- und Maklertätigkeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Anspruch auf Provision allerdings auch in Verflechtungsfällen auf Grund eines von den Voraussetzungen des § 652 BGB unabhängigen Provisionsversprechens gegeben sein (BGH, Urteile vom 7.12.1977 - IV ZR 2/77 - und vom 15.4.1987 - IVa ZR 53/86 - WM 1978, 247 und 1987, 1140). - BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …
Nach dem das Schuldrecht des BGB beherrschenden Grundsatz der Vertragsfreiheit kann eine Provisionsverpflichtung auch für solche Fälle begründet werden, in denen die Voraussetzungen des § 652 BGB nicht begründet sind, in denen also der Provisionsberechtigte weder eine Nachweis- noch eine Vermittlungstätigkeit entfaltet hat (BGH WM 1977, 341; 1977, 415; 1978, 708; Urteile vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74 - vom 7. Dezember 1977 - IV ZR 2/77 - vom 22. März 1978 - IV ZR 175/76 - WM 1979, 58 Urteil vom 3. Oktober 1979 - IV ZR 89/77 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".