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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,406
BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72 (https://dejure.org/1973,406)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1973 - IV ZR 21/72 (https://dejure.org/1973,406)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1973 - IV ZR 21/72 (https://dejure.org/1973,406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formvorschriften bei Verpflichtung zum Erwerb eines Grundstückes - Gesetzliches Leitbild des Maklervertrages - Erfolgsunabhängiges Provisionsversprechen im Maklervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 17
  • NJW 1973, 1458
  • NJW 1973, 1971 (Ls.)
  • MDR 1973, 838
  • DB 1973, 1449
  • JR 1973, 425
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72
    Der Doppel-Makler kann der übernommenen Aufgabe, die Interessen beider Auftraggeber zu wahren, nur dadurch gerecht werden, daß er sich beiden gegenüber strenger Unparteilichkeit befleißigt, um ihnen in fairer Weise zu dienen (BGHZ 48, 344, 348).
  • BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68

    Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72
    Wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat (BGHZ 57, 394), bedarf ein Vertrag, in dem sich der eine Teil nicht zur Übertragung des Eigentums, sondern nur der andere zum Erwerb verpflichtet, nicht der notariellen Beurkundung.
  • BGH, 30.10.1970 - IV ZR 1176/68

    Vorvertrag zum Grundstückskaufvertrag - Verpflichtung zur Leistung von Zahlungen …

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72
    Insbesondere wird die dem Erwerber auferlegte Provisionsschuld nicht auf den Veräußerer für den Fall überwälzt, daß dieser das Nichtzustandekommen des notariellen Vertrages zu vertreten hat, worin ein auf die Veräußerung gerichteter Druck und damit ein Grund für die Unwirksamkeit der formlosen Vereinbarung gesehen werden könnte (Senatsurteil vom 30. Oktober 1970 = LM BGB § 652 Nr. 38 = NJW 1971, 93).
  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht …

    Grundsätzlich ist dem Makler eine Doppeltätigkeit erlaubt (BGHZ 48, 344, 346 f; 61, 17, 21 f;… Urteil vom 31. Oktober 1991 aaO).
  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 318/02

    Doppeltätigkeit eines Maklers; Kenntnis der Vertragsparteien

    Der Bundesgerichtshof hält bei Immobiliengeschäften eine Tätigkeit des Maklers für beide Seiten nach "dem Inhalt des Vertrags" für grundsätzlich zulässig, sofern er für beide Teile als Nachweismakler oder für den einen als Vermittlungs- und für den anderen als Nachweismakler tätig geworden ist (BGHZ 48, 344, 346; 61, 17, 21 f.; Urteil vom 16. Januar 1970 - IV ZR 1162/68 - NJW 1970, 1075, 1076; Urteil vom 31. Oktober 1991 - IX ZR 303/90 - NJW 1992, 681, 682;… Senatsbeschluß vom 26. März 1998 aaO).
  • KG, 16.12.1985 - 10 U 2266/85

    Anspruch auf einen Maklerlohn; Vermittlung von Wohnungen im Auftrag des …

    Die Pflicht zur Unparteilichkeit hat er auch bei der Gestaltung der Verträge zu beachten, da er sonst in einen Interessenwiderstreit geraten würde (BGHZ 61, 17, 22).

    Entscheidend war für ihn allein das Hervorrufen des falschen Eindrucks einer Verpflichtung zum kauf des Grundstücks und zur Zahlung eines hohen Geldbetrages auch bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrages (vgl. so auch im Ergebnis BGHZ 61, 17 ff.).

    Als gewerblicher Maklerin hätte ihr aber die Bestimmung des § 313 BGB , die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bedeutung dieser Vorschrift für das Maklerrecht und vor allem auch der Grundsatz der uneingeschränkten Entschließungsfreiheit ihrer Kunden bis zum Abschluß des notariellen Vertrages sowie die Sittenwidrigkeit einer derartigen unangemessenen "Schadensersatzklausel" im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB (so schon BGHZ 61, 17/24) bekannt sein müssen.

    Zugleich hat sich die Beklagte damit ihres "an sich" verdienten Maklerlohnes als unwürdig erwiesen (vgl. BGHZ 61, 17/24).

    Die gleiche Auffassung hat der Bundesgerichtshof im übrigen bereits in einer Entscheidung vom 18. Mai 1973 (BGHZ 61, 17/24) vertreten.

    Der Umstand, daß der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung in NJW 1981, 2293 die mögliche Verwirkung des Maklerlohnanspruchs wegen einer vom Makler veranlaßten Kaufverpflichtung mit dem Versprechen eines Schadensersatzanspruchs für den Fall des Nichtabschlusses des Vertrages in Höhe der vollen Erfolgsprovision nicht geprüft hat, stellt keine Aufgabe des zuvor in den Entscheidungen in NJW 1981, 280 und in BGHZ 61, 17/24 vertretenen Standpunktes dar.

  • BGH, 31.10.1991 - IX ZR 303/90

    Anspruch des unentgeltlich für den Mandanten tätigen Rechtsanwalts; Zahlung einer …

    Der Gefahr von Interessenkollisionen hat er gegebenenfalls als "ehrlicher Makler" durch strenge Unparteilichkeit entgegenzuwirken (vgl. BGHZ 48, 344, 347 f; BGH, Urt. v. 18. Mai 1973 - IV ZR 21/72, NJW 1973, 1458, 1459;… BGB-RGRK/Dehner, 12. Aufl. § 654 Rdn. 2;… Palandt/Thomas aaO. § 654 Rdn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14

    Maklerlohnanspruch des Immobilienmaklers: Verwirkung bei Doppeltätigkeit des …

    Solange indes keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wird, ist eine Doppeltätigkeit grundsätzlich erlaubt (BGHZ 48, 344, 346; 61, 17, 21; BGH NJW-RR 1998, 992, 993; D. Fischer NJW 2012, 3410, 3414).
  • OLG Koblenz, 07.01.2014 - 3 U 539/13

    Maklervertrag: Anforderungen an die vom Nachweismakler zu erbringende …

    Der Kläger hat zu einer erlaubten Doppelmaklertätigkeit (vgl. BGH, Urteil vom Urteil vom 25.10.1967 - VIII ZR 215/66 - BGHZ 48, 344, 346 f.; Urteil vom 18.05.1973 - IV ZR 21/72 - BGHZ 61, 17 = WM 1973, 867 f.;… Palandt-Sprau, BGB, 73. Auflage 2014, § 654 Rn. 4 a;… Staudinger/Reuter, BGB, 2010, § 653 Rn. 225 f.) nichts vorgetragen.
  • BGH, 29.10.1975 - IV ZR 44/74

    Wirksamkeit des Versprechens einer erfolgsunabhängigen Maklerprovision - …

    Etwas anderes gelte, wie der Bundesgerichtshof in NJW 1973, 1458 (= BGHZ 61, 17) entschieden habe, nur für den Doppelmakler; der Kläger sei jedoch nur von den Beklagten als Kaufinteressenten beauftragt gewesen.

    Im übrigen hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 57, 394; 61, 17, 20) zutreffend dargelegt, daß eine reine Erwerbsverpflichtung vor der Änderung des § 313 BGB durch das Gesetz vom 30. Mai 1973 (BGBl 1, 501) nicht der notariellen Beurkundung bedurfte; ein Kaufangebot oder ein Kaufvertrag lag in der Vereinbarung vom 23. Juli 1972 noch nicht.

    Gesetzesverdrängende Vereinbarungen der Parteien sind insoweit jedenfalls dann grundsätzlich möglich, wenn sie einzeln ausgehandelt werden; dem steht gleich, wenn sie in einem kurzen, übersichtlich gestalteten Vordruck niedergelegt sind und dieser die einzugehende Verpflichtung so deutlich zum Ausdruck bringt, daß sie dem Kaufinteressenten auch ohne besondere Aufmerksamkeit nicht entgehen kann (BGHZ 61, 17, 21).

  • FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08

    Abzug von Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern

    Grundsätzlich ist eine Doppeltätigkeit, solange keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen wurden, erlaubt (BGH-Urteil vom 18. Mai 1973 IV ZR 21/72, BFHZ 61, 17; BGH-Beschluss vom 26. März 1998 III ZR 206/97, NJW-RR 1998, 992).
  • BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80

    Abgrenzung eines Maklervertrags von einem Geschäftsbesorgungsvertrag - Wirkungen …

    Dient eine solche Abweichung einseitig nur den Interessen des Maklers, ohne gleichzeitig auch die dem entgegengesetzten Interessen des Kunden angemessen zu berücksichtigen, dann kann ein solcher Vertrag nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Makler und seinem Kunden zustande kommen (vgl. BGHZ 61, 17, 21; BGH LM BGB § 652 Nr. 52 = NJW 1975, 647 [BGH 18.12.1974 - IV ZR 89/73]), und zwar auch dann, wenn der Makler - wie etwa beim Alleinauftrag - zur Vornahme vorbereitender Dienste besonders verpflichtet ist (vgl. BGHZ 60, 377, 381).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß es der hier grundsätzlich erforderlichen Individualvereinbarung in Fällen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber gleich stehen, wenn der Makler dem Kunden die einzugehende regelwidrig erweiterte Provisionsverpflichtung mit Hilfe eines kurzen, übersichtlich gestalteten Vordrucks so deutlich vor Augen führt, daß sie dem Kunden auch ohne besondere Aufmerksamkeit schlechterdings nicht entgehen kann (BGHZ 61, 17, 21; WM 1970, 392 ff).

  • OLG Hamburg, 23.08.1984 - 6 U 46/84

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklercourtage ; Bereicherungsansprüche bei …

    Eine andere Bewertung folgt auch nicht aus der vom Kläger hinzugezogenen Entscheidung des BGH in BGHZ 61, 17 ff. Aus ihr wird zwar vereinzelt gefolgert, daß eine Kombination von erfolgsunabhängigem Maklerlohn und alleiniger Zahlungspflicht einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht darstelle (…Palandt-Thomas BGB, 43. Aufl. 1984, Anm. 9 A b zu § 652).

    Angesichts der völligen Entscheidungsfreiheit des Verkäufers und der gleichzeitigen Belastung des Käufers mit der gesamten Provision hatte der Makler nach Auffassung des Bundesgerichtshofes die eigenen Interessen und die Interessen des Verkäufers "bis zur äußersten Grenze auf Kosten des Käufers" wahrgenommen (BGHZ 61 a.a.O. = BGH NJW 1973, 1458, 1460) [BGH 18.05.1973 - IV ZR 21/72] .

  • OLG Frankfurt, 14.03.2003 - 19 U 205/02

    Maklerlohnanspruch: Einwand der unechten Verflechtung des Maklers mit der …

  • OLG Hamm, 05.07.1993 - 18 U 258/92

    Maklerlohn; Doppelmakler

  • LG Mönchengladbach, 01.10.2014 - 6 O 18/13

    Schiedsvereinbarung bei einem Fifa-Vermittlungsvertrag unwirksam

  • BGH, 26.02.1981 - IVa ZR 99/80

    Makler-Alleinvertrag mit Verpflichtung zu regelmäßigen Dienstleistungen - …

  • OLG Koblenz, 03.07.2001 - 3 U 941/00

    Abtretung von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts

  • OLG Koblenz, 13.01.2014 - 3 U 539/13

    Anforderungen an den Nachweis der Nachweistätigkeit eines Maklers

  • BGH, 05.11.1975 - IV ZR 174/74

    Anspruch auf einen erfolgsunabhängigen Provisionsanspruch - Verdienst der …

  • OLG Zweibrücken, 15.07.1994 - 5 U 42/93

    Provisionsanspruch eines Maklers

  • LG München I, 06.04.2023 - 29 O 12269/22

    Reservierungsvereinbarung, Notarieller Kaufvertrag, Doppeltätigkeit, notarielle …

  • BGH, 05.04.1978 - IV ZR 160/75

    Anforderungen an die Auslegung eines Maklervertrages - Zahlung der Provision an …

  • LG Duisburg, 23.10.2002 - 2 O 6/00

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Immobilienmaklervertrags; Ausgestaltung der …

  • OLG München, 15.12.1997 - 30 U 496/97
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