Rechtsprechung
| BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Interesse eines Geschädigten an einer Feststellung eines zu gewährenden Deckungsschutzes eines Versicherers gegenüber dem Schädiger (Sozialbindung einer Haftpflichtversicherung)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 256 Abs. 1; VVG § 149; VVG § 154 Abs. 1
Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann Geschädigter Deckungsanspruch gegen Versicherer gerichtlich feststellen lassen? (IBR 2010, 62)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.05.2005 - 35 O 169/04
- LG Düsseldorf, 13.12.2005 - 35 O 169/04
- OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - 18 U 17/06
- BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06
Papierfundstellen
- VersR 2009, 1485
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03
Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter …
Auszug aus BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06
Es ist auch dann gegeben, wenn der Versicherer auf Anfrage des Geschädigten, ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gibt oder die Auskunft verweigert (…Späte, Haftpflichtversicherung § 1 Rdn. 199;… BK/Baumann, § 149 VVG Rdn. 149; zur Pflicht des Versicherers, sich gegenüber dem Versicherungsnehmer unmissverständlich über seine Leistungspflicht zu erklären vgl. BGHZ 171, 56, 62 ff.). - BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99
Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß
Auszug aus BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06
In der Haftpflichtversicherung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und einhelliger Meinung in der Literatur auch der Geschädigte ein eigenes, aus der Sozialbindung der Haftpflichtversicherung folgendes rechtliches Interesse i.S. von § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung haben, dass der Versicherer dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren habe (Senatsurteil vom 15. November 2000 - IV ZR 223/99 - VersR 2001, 90 unter 2 m.w.N.). - BGH, 12.12.1963 - II ZR 38/61
Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen eines …
Auszug aus BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06
Aus der Gewährung von Rechtsschutz kann nicht auf ihren Willen geschlossen werden, auch die Freistellungsverpflichtung nach § 154 Abs. 1 VVG a.F. zu erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1963 - II ZR 38/61 -VersR 1964, 156 unter III 2).
- BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs …
Rn. 24 In der Haftpflichtversicherung ist es allgemein anerkannt, dass der am Versicherungsvertrag nicht beteiligte, geschädigte Dritte ein eigenes rechtliches Interesse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung haben kann, dass der Versicherer dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren habe (Senatsurteil vom 15. November 2000 - IV ZR 223/99, VersR 2001, 90 unter 2 b; Senatsbeschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 265/06, VersR 2009, 1485 Rn. 2;… Langheid in Langheid/Rixecker, 5. Aufl. § 100 Rn. 54;… Lücke in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 100 Rn. 21; Armbrüster, r+s 2010, 441, 447; Felsch, r+s 2010, 265, 275; R. Johannsen, r+s 1997, 309, 313;… Piontek, Haftpflichtversicherung 2016 § 1 Rn. 15 und § 3 Rn. 47). - OLG München, 18.12.2015 - 25 U 1668/15
Feststellungsinteresse für eigene Deckungsklage des Geschädigten gegen den …
Es ist auch dann gegeben, wenn der Versicherer auf Anfrage des Geschädigten, ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gibt oder die Auskunft verweigert (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06; VersR 2009, 1485). - OLG Köln, 21.05.2015 - 9 U 46/15
Zulässigkeit einer vorweg genommenen Deckungsklage des Geschädigten gegen den …
Rn. 7 Ebenso wie das Landgericht geht der Senat davon aus, dass in der Haftpflichtversicherung, auch der Privathaftpflichtversicherung, der Geschädigte ein eigenes, aus der Sozialbindung der Haftpflichtversicherung folgendes rechtliches Interesse im Sinne von § 256 I ZPO an der Feststellung haben kann, dass der Versicherer dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren habe (BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - IV ZR 265/06 - VersR 2009, 1485 in juris Rn. 2;… BGH, Urt. v. 15.11.2000 - IV ZR 223/99 - VersR 2001, 90 in juris Rn. 9;… OLG Köln, Urt. v. 19.02.2013 - 9 U 155/12 - in juris Rn. 39 m.w.N.).Ausdrücklich anerkannt ist die Zulässigkeit dieser vorweggenommenen Deckungsklage in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn die Verjährung des Deckungsanspruchs droht oder der Versicherer die Leistung ablehnt und der Versicherungsnehmer nichts unternimmt (…BGH, Urt. v. 15.11.2000 - IV ZR 223/99 - VersR 2001, 90 in juris Rn. 9) oder der Versicherer auf Anfrage des Geschädigten, ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gebe oder die Auskunft verweigere (BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - IV ZR 265/06 - VersR 2009, 1485 in juris Rn. 2).
Rn. 12 Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte darauf, die vom Landgericht vertretene Rechtsauffassung sei im Hinblick darauf zu eng, dass der BGH den in seinem Urteil vom 15.11.2000 - IV ZR 223/99 - (VersR 2001, 90) anerkannten Ausnahmefall nur als beispielhaft bezeichnet habe und damit nicht abschließend aufgeführt sei, unter welchen Voraussetzungen ein Feststellungsinteresse des Geschädigten angenommen werden könne (BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - IV ZR 265/06 - VersR 2009, 1485 in juris Rn. 2).
- OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
Privathaftpflichtversicherung: Feststellungsinteresse des geschädigten Dritten …
Für einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Pflichtversicherer des Schädigers fehlt es regelmäßig an einem rechtlichen Interesse; etwas Anderes kann allenfalls bei der Gefahr des Verlustes des Deckungsanspruchs (Vergleiche BGH, 15. November 2000, IV ZR 223/99, VersR 2001, 90) bzw. bei einer dem Verlust gleichstehenden Ungewissheit (in Abgrenzung zu BGH, 22. Juli 2009, IV ZR 265/06, VersR 2009, 1485) gelten.Rn. 36 2. Der Bundesgerichtshof hat in einer weiteren Entscheidung angenommen, dass der Geschädigte ein eigenes rechtliches Interesse i.S. von § 256 ZPO an der Feststellung, dass der Versicherer dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren habe, auch dann haben kann, wenn der Versicherer auf seine Anfrage, ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gibt oder die Auskunft verweigert (vgl. BGH, Beschluss v. 22.07.2009, IV ZR 265/06, VersR 2009, 1485 - in juris Tz. 2).
- KG, 01.08.2022 - 20 U 176/21
Grobe Fahrlässigkeit bei einem Transport mit zwei Hubwagen
Rn. 420 Ein Feststellungsinteresse kann grundsätzlich befürwortet werden, weil in der Haftpflichtversicherung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Geschädigte ein eigenes, ein aus der Sozialbindung der Haftpflichtversicherung folgendes rechtliches Interesse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung haben kann, dass der Versicherer dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06 - juris Rn. 2).Rn. 421 Ein Feststellungsinteresse wird im Einzelfall unter anderem dann bejaht, wenn der Versicherer auf Anfrage des Geschädigten (Dritten), ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gibt oder die Auskunft verweigert (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06 - juris Rn. 2).
- OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung eines Versicherers auf fehlende …
In besonderen Fallkonstellationen kann der Dritte aber gegen den Versicherer Klage, und zwar Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO, erheben, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht aus dem Vertrag ablehnt und außerdem der Versicherungsnehmer untätig bleibt (BGH, VersR 2001, 90, 91; VersR 2009 1485). - OLG Karlsruhe, 06.03.2025 - 12 U 75/24
Vorweggenommener Deckungsprozess in der Haftpflichtversicherung
Die Beklagte ist zwar im Haftpflichtprozess auf Seiten des Sohnes der Klägerin beigetreten, negiert aber gleichzeitig - auch durch die vorliegende Berufung - ihre Einstandspflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06). - OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
Umfang der Leistungspflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung bei noch nicht …
Im Rahmen des - hier in Betracht kommenden - Rechtsschutzanspruchs hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer Rechtsschutz gegenüber begründeten und unbegründeten Ansprüchen zu gewähren, wobei eine entsprechende Zusage noch keine Befreiungspflicht begründet (…Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 9; BGH VersR 2009, 1485). - OLG Frankfurt, 28.03.2025 - 18 W 133/24
Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits i.R.d. Feststellung von …
Ausdrücklich anerkannt ist die Zulässigkeit dieser vorweggenommenen Deckungsklage in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, wenn die Verjährung des Deckungsanspruchs droht oder der Versicherer die Leistung ablehnt und der Versicherungsnehmer nichts unternimmt - wenn also die Gefahr besteht, dass dem Haftpflichtgläubiger der Deckungsanspruch als Befriedigungsobjekt verloren geht - (BGH…, Urteil vom 15.11.2000 - IV ZR 223/99, Rn. 10), oder wenn der Versicherer auf Anfrage des Geschädigten, ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gibt oder die Auskunft verweigert (BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06 -, Rn. 2; vgl. auch OLG Köln…, Beschluss vom 21.05.2015 - I-9 U 46/15, Rn. 5;… OLG Naumburg. Urteil vom 25.07.2013 - 2 U 23/23 -, Rn. 35 f.).Der Versicherer ist verpflichtet, sich gegenüber dem Geschädigten unmissverständlich über seine Leistungspflicht zu erklären (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06 -, Rn. 2 i.V.m. BGH…, Urteil vom 07.02.2007 - IV ZR 149/03 -, Rn. 17).
Daraus folgt, dass sie ihrem Versicherungsnehmer gegenüber noch keine abschließende Entscheidung über ihre Deckungspflicht getroffen hatte und sich eine Ablehnung noch vorbehielt (so auch BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06 -, Rn, 3), Unerheblich ist dabei, dass die Beklagte versicherungsrechtliche Einwände nicht vorgebracht hat.
- OLG Karlsruhe, 02.12.2025 - 12 U 47/25
Feststellungsinteresse des geschädigten Dritten bei drohender Verjährung des …
Eine solche Ausnahme liegt etwa dann vor, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht aus dem Vertrag ablehnt und außerdem der Versicherungsnehmer untätig bleibt (BGH…, Urteil vom 15.11.2000 - IV ZR 223/99, juris Rn. 10), wenn der Versicherer auf Anfrage des Geschädigten, ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gibt oder die Auskunft verweigert (BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06, juris Rn. 2) oder wenn Verjährung des Deckungsanspruchs droht (OLG Köln…, Beschluss vom 21.052015 - I-9 U 46/15, juris Rn. 5), weil durch eine solche Feststellungsklage die Verjährung des Freistellungsanspruchs des Versicherungsnehmers gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt wird (…Koch in Bruck/Möller, VVG, 10. Aufl. 2025, Ziff. 5 LAHB Rn. 100;… Wandt, in MüKo-VVG, 3. Aufl. 2024, § 108 VVG Rn. 26).Aus der darin liegenden Gewährung von Abwehrdeckung kann regelmäßig nicht auf den Willen geschlossen werden, auch die Verpflichtung zur Freistellung des Versicherungsnehmers zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06, juris Rn. 3), weshalb in der Führung des Haftpflichtprozesses einerseits und in der anschließenden Erhebung versicherungsrechtlicher Einwände kein widersprüchliches Verhalten liegt, das eine Beschränkung der Verjährungseinrede nach § 242 BGB rechtfertigen könnte.
- OLG Köln, 19.02.2013 - 9 U 155/12
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer …
- OLG München, 27.10.2016 - 23 U 1596/16
Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einer Gesellschaft
- OLG Köln, 19.02.2013 - 9 U 158/12
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer …
- OLG München, 11.06.2019 - 24 U 2049/18
Gesamtschuldnerausgleich aufgrund eines Geburtsschadensfalles
- OLG Köln, 03.06.2015 - 9 U 176/14
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer …
- OLG Hamm, 11.11.2022 - 20 U 213/22
Ansprüche des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers in …
- OLG München, 21.11.2016 - 28 U 1618/16
Deckungsklage gegen den Haftpflichtversicherer eines insolventen …
- LG Hannover, 17.11.2011 - 8 O 221/10
Errichtung eines Fertighauses auf einer fehlerhaft erstellten Sohlplatte als ein …
- LG Wiesbaden, 06.09.2013 - 1 O 209/12
Wenn die Betriebsbeschreibung in der Haftpflichtversicherung nicht passt
- KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20
Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
- OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
- OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21
- LG Hamburg, 22.01.2008 - 324 O 1051/07
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