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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9695
BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12 (https://dejure.org/2014,9695)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2014 - IV ZR 288/12 (https://dejure.org/2014,9695)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - IV ZR 288/12 (https://dejure.org/2014,9695)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AVB Luftfahrt-Haftpflichtversicherung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Allgemeine Bedingungen für die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung: Rechtliche Einordnung eines Leistungausschlusses bei Schadensfall eines Piloten ohne Befähigungsnachweis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 S 1 Nr 12 LuftVG, § 33 LuftVG, § 43 Abs 2 S 1 LuftVG, § 102 Abs 1 LuftVZO, EGV 785/2004
    Allgemeine Bedingungen für die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung: Rechtliche Einordnung eines Leistungausschlusses bei Schadensfall eines Piloten ohne Befähigungsnachweis

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Versicherungsschutzes bzgl. einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung im Falle des Fehlens der notwendigen Erlaubnisse beim Führer des Luftfahrzeuges

  • rabüro.de

    Zur verhüllten Obliegenheit in der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung

  • tis-gdv.de

    Flugschau, Haftpflicht, Ausschluss, Flugzeug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 158b ff.; LuftVG § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 12
    Ausschluss des Versicherungsschutzes bzgl. einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung im Falle des Fehlens der notwendigen Erlaubnisse beim Führer des Luftfahrzeuges

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schutzausschluss in den Versicherungsbedingungen vereinbart: Kein objektiver Risikoausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Haftpflichtversicherungsschutz für Folgen des Unfalls bei Flugschau in Eisenach muss neu geprüft werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Thüringer Flugschau-Unglück - Opfer können auf Schadensersatz hoffen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unfalls bei der Flugschau in Eisenach 2008 - und die Haftpflichtversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung und die Flugschau

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherungsschutz für Folgen des Unfalls bei Flugschau in Eisenach muss neu geprüft werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung als verhüllte Obliegenheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verhüllte Obliegenheit versus Risikoausschluss in der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung als verhüllte Obliegenheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3449
  • MDR 2014, 778
  • NZV 2014, 564
  • VersR 2014, 869
  • WM 2014, 1696
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.05.2011 - IV ZR 165/09

    Schiffsversicherung: Haftungsausschluss bei Fahruntüchtigkeit als verhüllte …

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
    Ausschlaggebend ist vielmehr ihr materieller Gehalt; es kommt darauf an, ob sie die individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer keinen Versicherungsschutz gewähren will, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder verliert (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 18. Mai 2011 - IV ZR 165/09, VersR 2011, 1048 Rn. 29;… vom 18. Juni 2008 - IV ZR 87/07, VersR 2008, 1107 Rn. 9 …und vom 16. November 2005 - IV ZR 120/04, VersR 2006, 215 Rn. 21 m.w.N.).

    Dieser muss aber mit einem Verlust des Versicherungsschutzes nur dann rechnen, wenn er dafür verantwortlich ist, dass das Luftfahrzeug von einem Luftfahrzeugführer ohne die erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen geführt wurde (vgl. zu alldem auch Senatsurteil vom 18. Mai 2011 - IV ZR 165/09, VersR 2011, 1048 Rn. 30 f. betreffend die Regelung in § 132 Abs. 1 VVG a.F. über die ungenügende Bemannung eines Schiffes).

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 8 U 125/09

    Zur Frage der Einhaltung der versicherungsrechtlichen Klagefrist

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
    HVB, nach der der Luftfahrtbetrieb, soweit gesetzlich vorgeschrieben, behördlich genehmigt sein muss, als sekundäre Risikobegrenzung angesehen (Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 227/88, VersR 1990, 482 unter 2 a); in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies auch für das Vorliegen der notwendigen Erlaubnisse und Berechtigungen des Luftfahrzeugführers im Zeitpunkt des Schadenereignisses angenommen worden (OLG Stuttgart VersR 2011, 1559; OLG Celle VersR 2010, 1637; OLG Oldenburg VersR 1998, 839).

    Schon nach dem allgemeinen Sprachverständnis wird deutlich, dass es in dieser Bedingung jedenfalls bei den Erlaubnissen und Berechtigungen um die Zulassungen, Konzessionen, Lizenzen usw. geht, die ein Luftfahrzeugführer haben muss, damit es ihm öffentlich-rechtlich gestattet ist, das jeweilige Flugzeug zu fliegen (im Ergebnis ebenso OLG Celle VersR 2010, 1637, 1639 unter 3 d).

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags …

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
    Es gibt kein gegenwärtiges Rechtsverhältnis - eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache (BGH, Versäumnisurteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751 Rn. 10 m.w.N.) - zwischen den Klägern und der Beklagten, an dessen Feststellung die Kläger ein Interesse i.S. des § 256 Abs. 1 ZPO haben.
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
    Rn. 22 bb) Letzteres wird jedoch weder dem materiellen Gehalt der Klausel, wie er sich bei näherer Betrachtung auch aus ihrem Wortlaut ergibt, noch ihrem Sinn und Zweck gerecht, so wie sich dieser dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs erschließt (vgl. zu diesem Maßstab für die Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen Senatsurteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85; st. Rspr.).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der …

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
    Ausschlaggebend ist vielmehr ihr materieller Gehalt; es kommt darauf an, ob sie die individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer keinen Versicherungsschutz gewähren will, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder verliert (…st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 18. Mai 2011 - IV ZR 165/09, VersR 2011, 1048 Rn. 29;… vom 18. Juni 2008 - IV ZR 87/07, VersR 2008, 1107 Rn. 9 und vom 16. November 2005 - IV ZR 120/04, VersR 2006, 215 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2008 - IV ZR 87/07

    Rechtsnatur der tageszeitlichen Begrenzung des Risikos eines Fahrraddiebstahls in …

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
    Ausschlaggebend ist vielmehr ihr materieller Gehalt; es kommt darauf an, ob sie die individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer keinen Versicherungsschutz gewähren will, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder verliert (…st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 18. Mai 2011 - IV ZR 165/09, VersR 2011, 1048 Rn. 29; vom 18. Juni 2008 - IV ZR 87/07, VersR 2008, 1107 Rn. 9 …und vom 16. November 2005 - IV ZR 120/04, VersR 2006, 215 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1990 - IV ZR 227/88

    Versicherungsvertragsrecht: Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikobegrenzung …

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
    HVB, nach der der Luftfahrtbetrieb, soweit gesetzlich vorgeschrieben, behördlich genehmigt sein muss, als sekundäre Risikobegrenzung angesehen (Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 227/88, VersR 1990, 482 unter 2 a); in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies auch für das Vorliegen der notwendigen Erlaubnisse und Berechtigungen des Luftfahrzeugführers im Zeitpunkt des Schadenereignisses angenommen worden (OLG Stuttgart VersR 2011, 1559; OLG Celle VersR 2010, 1637; OLG Oldenburg VersR 1998, 839).
  • BGH, 18.12.1980 - IVa ZR 34/80

    Entbehrlichkeit der Kündigung für den Eintritt der Leistungsfreiheit des …

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
    Das Berufungsgericht hat Feststellungen weder dazu getroffen, ob diese Kündigung erklärt wurde, noch dazu, ob sie gegebenenfalls wegen dauernden und vollständigen Wegfalls des versicherten Interesses - z.B. wegen gänzlicher Zerstörung des versicherten Flugzeugs - ausnahmsweise entbehrlich war (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Dezember 1980 - IVa ZR 34/80, VersR 1981, 186 unter II 2. b;… Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 6 Rn. 110 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96

    Erforderliche Flugbesatzung für Flüge nach Instrumentenflugregeln; Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
    HVB, nach der der Luftfahrtbetrieb, soweit gesetzlich vorgeschrieben, behördlich genehmigt sein muss, als sekundäre Risikobegrenzung angesehen (Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 227/88, VersR 1990, 482 unter 2 a); in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies auch für das Vorliegen der notwendigen Erlaubnisse und Berechtigungen des Luftfahrzeugführers im Zeitpunkt des Schadenereignisses angenommen worden (OLG Stuttgart VersR 2011, 1559; OLG Celle VersR 2010, 1637; OLG Oldenburg VersR 1998, 839).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08

    Luftkasko-Versicherung: Einschränkung des Versicherungsschutzes bei fehlender …

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
    HVB, nach der der Luftfahrtbetrieb, soweit gesetzlich vorgeschrieben, behördlich genehmigt sein muss, als sekundäre Risikobegrenzung angesehen (Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 227/88, VersR 1990, 482 unter 2 a); in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies auch für das Vorliegen der notwendigen Erlaubnisse und Berechtigungen des Luftfahrzeugführers im Zeitpunkt des Schadenereignisses angenommen worden (OLG Stuttgart VersR 2011, 1559; OLG Celle VersR 2010, 1637; OLG Oldenburg VersR 1998, 839).
  • BGH, 05.07.2023 - IV ZR 118/22

    Hausratversicherung: Wirksamkeit der sog. erweiterten Schlüsselklausel

    Ausschlaggebend ist vielmehr ihr materieller Gehalt; es kommt darauf an, ob sie die individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer keinen Versicherungsschutz gewähren will, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder verliert (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 2014 - IV ZR 288/12, VersR 2014, 869 Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.08.2015 - 9 U 120/14

    Leistungsfreiheit des Luftfahrt-Haftpflichtversicherers wegen der Überlassung …

    Sie stützt ihre Berufung auf eine kurz vor Verkündung des angefochtenen Urteils ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.5.2014 - IV ZR 288/12 -.

    Aus der Regelung in § 4 Ziffer I. Nr. 3 AHB-2008 folgt - unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung in der Entscheidung des BGH vom 14.5.2014 (IV ZR 288/12, juris), dass bei Abschluss des Versicherungsvertrages davon ausgegangen wurde, dass der versicherte Hubschrauber nur durch Piloten geführt werden darf, die über die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis und Befähigung für den jeweiligen Flug verfügen.

    Der Entscheidung des BGH vom 14.5.2014 (IV ZR 288/12) ist nicht zu entnehmen, dass die allgemeinen Vorschriften gemäß § 23 ff. VVG auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden sollen.

  • OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 57/24

    Versicherungsfall im Rahmen einer Feuer-Wohngebäude-Versicherung bei Verletzung …

    Maßgeblich ist vielmehr der materielle Inhalt der einzelnen Bedingung: Es kommt darauf an, ob die Bestimmung eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das (allein) der Versicherer Versicherungsschutz gewähren will, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder ob er ihn verliert (BGH, Urteil vom 5. Juli 2023 - IV ZR 118/22, VersR 2023, 1165; Urteil vom 14. Mai 2014 - IV ZR 288/12, VersR 2014, 869; Senat, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 U 610/05-93, VersR 2007, 238).

    Auf die von der Erstrichterin unter Verweis auf einschlägige Rechtsprechung zu "verhüllten" Obliegenheiten ohne (detaillierte) Rechtsfolgenanordnung erwogene, mit der Zweitberufung weiterhin vehement bekämpfte Möglichkeit einer "Lückenfüllung" mithilfe der gesetzlichen Regelung auch nach geltendem Recht (so OLG Naumburg, VersR 2015, 102; zu § 6 VVG a.F. BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - IV ZR 186/99, VersR 2000, 969; Urteil vom 14. Mai 2014 - IV ZR 288/12, VersR 2014, 869;… allgemein zur Problematik Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 42; Wandt, VersR 2015, 265; siehe zur Zulässigkeit von Verweisungen auf die im geltenden Recht vorgesehenen Rechtsfolgen auch Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289), kam es deshalb vorliegend nicht an.

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.01.2018 - 2 S 1925/17

    Kein Deckungsausschluss für fondsgebundene Lebensversicherungen und …

    Da die Klausel gerade nicht in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder verliert, handelt es sich nicht um eine verhüllte Obliegenheit (zur Abgrenzung BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - IV ZR 288/12, r+s 2014, 350 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.12.2020 - 9 U 141/20

    Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz nach einem …

    Rn. 24 Ähnliche Klauseln wie die vorliegende seien nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht als Risikobegrenzung, sondern als sog. verhüllte Obliegenheiten qualifiziert worden, wie z.B. im Urteil des BGH vom 14.05.2014, - IV ZR 288/12 -, in NJW 2014, 3450).

    Das klägerseits zitierte Urteil des BGH vom 14.05.2014 - IV ZR 288/12 - betreffe einen völlig anderen Fall.

  • LG Ellwangen/Jagst, 08.01.2026 - 6 O 56/24

    Bemessung der Ansprüche auf Hinterbliebenengeld bzw. Schmerzensgeld im Fall der …

    Unter einem Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache zu verstehen (…vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, Rn. 10; BGH…, Urteil vom 07. März 2013 - VII ZR 223/11, Rn. 16; BGH…, Urteil vom 23. April 2013 - II ZR 74/12, Rn. 27; BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - IV ZR 288/12, Rn. 48; BGH…, Urteil vom 20. September 2016 - II ZR 25/15, Rn. 25; auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. Januar 2018 - 10 U 84/17 , Rn. 80 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 27. Februar 2018 - 10 U 98/17 , Rn. 33 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 22. November 2023 - 4 U 20/23 , Rn. 234 , jew. zit. nach juris).
  • LG Dortmund, 15.01.2015 - 2 O 254/14

    Zulässige Risikobegrenzung in Hausratsversicherungsvertrag bei Vereinbarung von …

    Ausschlaggebend ist vielmehr ihr materieller Gehalt; es kommt darauf an, ob sie die individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer keinen Versicherungsschutz gewähren will, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des VN fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder verliert (BGH, r+s 2014, 350, Juris Tz. 18).
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