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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17516
BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16 (https://dejure.org/2017,17516)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2017 - IV ZR 30/16 (https://dejure.org/2017,17516)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16 (https://dejure.org/2017,17516)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer "Erklärung vor dem Arzt" vor einer zusätzlichen ärztlichen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 VVG, § 22 VVG, § 123 BGB, § 286 ZPO
    Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer "Erklärung vor dem Arzt" vor einer zusätzlichen ärztlichen ...

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 141 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung; Gleichstellung des Arztes mit einem Versicherungsagenten i.R. des Versicherungsantrags bei der Aufnahme der "Erklärung vor dem Arzt"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141; ZPO § 544 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1
    Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung; Gleichstellung des Arztes mit einem Versicherungsagenten i.R. des Versicherungsantrags bei der Aufnahme der "Erklärung vor dem Arzt"

  • datenbank.nwb.de

    Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer "Erklärung vor dem Arzt" vor einer zusätzlichen ärztlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • versr.de (Kurzinformation)

    Erfüllung der Anzeigepflicht aus § 19 VVG durch im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" gegebene Antworten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen rechtfertigt nicht die Anfechtung wegen Täuschung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beantworten von Gesundheitsfragen gegenüber Arzt des Versicherers bei Aufnahme eines Versicherungsantrags sind Antworten gegenüber Versicherer - Arzt ist Stellvertreter des Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 869
  • VersR 2017, 937
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. …

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16
    Rn. 16 bb) Alleine aus der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen kann jedoch nicht auf das Vorliegen von Arglist geschlossen werden; in subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (Senatsurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338 Rn. 19 m.w.N.; st. Rspr.).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses …

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16
    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt (Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529 Rn. 15; vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b aa m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16
    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt (…Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529 Rn. 15; vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b aa m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2024 - 7 U 45/23

    Verkauf einer Immobilie: Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen

    Dies erfordert keine Schädigungsabsicht auf Seiten des Täuschenden, sondern setzt lediglich voraus, dass der Täuschende die Unrichtigkeit der falschen Angaben kennt und zugleich das Bewusstsein und den Willen hat, durch die irreführenden Angaben oder die Unterlassung der gebotenen Aufklärung über die wahre Sachlage einen Irrtum zu erregen oder aufrecht zu erhalten und den Getäuschten damit zu einer Willenserklärung zu motivieren, die jener sonst nicht oder mit anderem Inhalt abgegeben hätte (BGH NJW-RR 2017, 869 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens …

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von …

    Der Versicherungsnehmer muss erkennen und billigen, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937).

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05 - 17, VersR 2006, 1482).

  • OLG Braunschweig, 11.10.2023 - 11 U 316/21

    Anspruch auf Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus einer …

    Allein aus der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen kann nicht auf das Vorliegen von Arglist geschlossen werden (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16 -, Rn. 16, juris;… Urteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338 Rn. 19 m.w.N.).

    Der Versicherungsnehmer muss erkennen und billigen, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16 -, Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 89/18 -, Rn. 40, juris).

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16 -, Rn. 16, juris;… Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08 -, Rn. 19, juris).

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    Anfechtung eines Risiko-Lebensversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung …

    Der Versicherungsnehmer muss erkennen und billigen, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937;… Senat, a.a.O.).

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).

    Kommt es in diesem Zusammenhang zur Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses auf einem vom Versicherer vorgegebenen Formblatt und hat der Antragsteller dabei im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" gegenüber dem Arzt vom Versicherer vorformulierte Fragen zu beantworten, so stehen die vom Arzt in Erfüllung dieses Auftrags gestellten Fragen den Fragen des Versicherers, die erteilten Antworten den Erklärungen gegenüber dem Versicherer gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937).

  • OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19

    Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen

    Alleine aus der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen kann dabei nicht auf das Vorliegen von Arglist geschlossen werden; in subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - IV ZR 30/16 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 -, juris Rn. 19).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22

    Anforderungen an die "gesonderte Mitteilung" nach § 19 Abs. 5 VVG: Zulässigkeit …

    Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen, …

    Der Versicherungsnehmer muss erkennen und billigen, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937;… Senat, a.a.O.; Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 89/18, VersR 2020, 91).

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).

  • OLG Hamm, 28.02.2024 - 20 U 224/23

    Gewährung von Deckungsschutz eines Geschäftsführers für die außergerichtliche …

    Dies ist anzunehmen, wenn sich der Versicherungsnehmer bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (vgl. m. w. N. BGH, Beschl. v. 10.5.2017 - IV ZR 30/16, Rn. 16).
  • OLG Hamm, 28.02.2020 - 20 U 160/19

    Krankheitskostenversicherung: Rücktritt des Versicherers gemäß § 19 VVG; …

    Vorsatz setzt anders als Arglist nicht voraus, dass der Antragssteller erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. m. w. N. nur BGH Beschl. v. 10.5.2017 - IV ZR 30/16, r+s 2017, 408 Rn. 16).

    Rn. 35 Für das Wollens-Element reicht bedingter Vorsatz aus (vgl. m. w. N. nur BGH Beschl. v. 10.5.2017 - IV ZR 30/16, r+s 2017, 408 Rn. 16 "erkennt und billigt").

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2025 - 5 U 11/25

    Nachweis einer arglistigen Täuschung bei Beantragung von privaten …

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 4 U 132/17

    Ansprüche aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag

  • OLG Hamm, 03.04.2020 - 20 U 37/20

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsangaben bei Umstellung einer …

  • OLG Koblenz, 11.03.2026 - 10 U 629/24

    Arglistanfechtung eines Versicherungsvertrags wegen (Falsch-)Beantwortung einer …

  • OLG Saarbrücken, 15.01.2025 - 5 U 13/24

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit und arglistige …

  • OLG Hamm, 29.05.2020 - 20 U 59/20

    Krankheitskostenversicherung, allgemeines Versicherungsvertrag: arglistige …

  • OLG Hamm, 04.03.2020 - 20 U 3/20

    Allgemeines Versicherungsvertragsrecht: Arglistige Täuschung durch …

  • OLG Stuttgart, 21.03.2024 - 7 U 81/23

    Zurückweisung der Berufung mangels Leistungsansprüche aufgrund der wirksam …

  • LG Aachen, 12.11.2020 - 9 O 411/19
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