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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2015 - IV ZR 412/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35692
BGH, 11.11.2015 - IV ZR 412/14 (https://dejure.org/2015,35692)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2015 - IV ZR 412/14 (https://dejure.org/2015,35692)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2015 - IV ZR 412/14 (https://dejure.org/2015,35692)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 195 BGB, § 5a VVG, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung; Prämienrückerstattungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bei Erklärung des Widerspruchs acht Jahre nach Vertragsschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung; Prämienrückerstattungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bei Erklärung des Widerspruchs acht Jahre nach Vertragsschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - IV ZR 412/14
    Der Senat hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 17-34) entschieden und im Einzelnen begründet, die Regelung müsse richtlinienkonform teleologisch dergestalt reduziert werden, dass sie im Anwendungsbereich der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung keine Anwendung findet und für davon erfasste Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich ein Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn d. VN - wie hier - nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat.

    bb) Die (hilfsweise) Kündigung des Versicherungsvertrages steht dem Widerspruch nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 36 m. w. N.).

    Ein Erlöschen des Widerspruchsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung kommt ebenfalls nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 37 m. w. N.).

    b) Die bereicherungsrechtlichen Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. sind nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerspruchs (ex nunc) zu beschränken, sondern nur eine Rückwirkung entspricht dem Effektivitätsgebot (dazu im Einzelnen Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 42-44).

    Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m. w. N.;… vgl. weiter zur Rückabwicklung Senatsurteile vom 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 35 ff.;… IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 33 ff.).

    Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46).

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - IV ZR 412/14
    Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (…Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m. w. N.; vgl. weiter zur Rückabwicklung Senatsurteile vom 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 35 ff.;… IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - IV ZR 412/14
    Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (…Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m. w. N.;… vgl. weiter zur Rückabwicklung Senatsurteile vom 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 35 ff.; IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 33 ff.).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - IV ZR 412/14
    Das ergibt die richtlinienkonforme Auslegung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. auf der Grundlage der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 (VersR 2014, 225).
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG …

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - IV ZR 412/14
    Der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a. F. geltend gemachte Bereicherungsanspruch entstand erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB; jedenfalls zu diesem Zeitpunkt hatte der Versicherungsnehmer Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. Senatsurteil vom 8. April 2015 - IV ZR 103/15, VersR 2015, 700 Rn. 19 ff.).
  • OLG München, 29.09.2022 - 14 U 2690/21

    Keine Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG aF bei langem Zeitablauf …

    Eine Belehrung nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. über das Widerspruchsrecht sei nicht ordnungsgemäß, wenn nur der erste Satz, der auf das Widerspruchsrecht und den Zugang der für den Beginn der Widerspruchsfrist maßgeblichen Unterlagen hinweise, im Fettdruck gehalten sei, während die Belehrung im Übrigen nicht durch Fettdruck oder auf sonstige Weise hervorgehoben sei (BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az. IV ZR 412/14).

    Zudem wird durch sie, wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt, nicht gewährleistet, dass insbesondere der Hinweis darauf, dass die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt, nicht übersehen werden kann (s. BGH, Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 412/14-, Rn. 12, juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2018 - 24 U 186/17

    Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss eines …

    Die Belehrung brauchte - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht in drucktechnisch deutlicher Form zu erfolgen; daher gehen die Verweise der Berufung auf die Entscheidungen des BGH v. 14.10.2015, IV ZR 341/12 und 356/12 sowie v. 11.11.2015, IV ZR 412/14 zur drucktechnisch deutlichen Form fehl.
  • OLG Dresden, 12.02.2025 - 4 U 1485/24
    Rn. 8 Dabei verkennt der Senat nicht, dass bei einer nur teilweise fett gedruckten Belehrung der BGH die tatrichterliche Würdigung gebilligt hat, wonach diese insgesamt nicht ausreichend hervorgehoben worden sei, sodass im besonderen Maße die Gefahr bestehe, dass Teile überlesen würden, weil der Versicherungsnehmer sein Augenmerk nur auf das Fettgedruckte richte (BGH…, Urteil vom 07.09.2016 - IV ZR 174/14 -, juris Rn. 12; Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 284/12 -, juris 12; Urteil vom 11.11.2015 - IV ZR 412/14 -, juris Rn. 12).
  • LG Kempten, 08.03.2021 - 31 O 675/20

    Rentenversicherung, Versicherungsvertrag, Widerspruchsrecht, Widerspruch, …

    Die Belehrung nach § 5a Abs. 2 S. 1 VVG a. F. über das Widerspruchsrecht bei einem im sog. Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag ist nicht ordnungsgemäß, wenn sie (…) nur der erste Satz, der auf das Widerspruchsrecht und den Zugang der für den Beginn der Widerspruchsfrist maßgeblichen Unterlagen hinweist, im Fettdruck gehalten, während die Belehrung im Übrigen nicht durch Fettdruck oder auf sonstige Weise hervorgehoben ist (BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az. IV ZR 412/14).
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