Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19412
BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15 (https://dejure.org/2016,19412)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - IV ZR 474/15 (https://dejure.org/2016,19412)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15 (https://dejure.org/2016,19412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,19412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 2325 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei Schenkung eines Grundstücks mit Vorbehalt eines Wohnungsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1093 Abs 1 BGB, § 2325 Abs 3 BGB
    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei Schenkung eines Grundstücks mit Vorbehalt eines Wohnungsrechts

  • IWW

    § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB, § ... 2325 Abs. 3 BGB, § 2325 Abs. 1 BGB, § 2325 Abs. 3 Satz 1 BGB, Art. 229 § 23 Abs. 4 Satz 2 EGBGB, § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB, § 1030 Abs. 1 BGB, § 1059 BGB, § 1093 Abs. 1 BGB, § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325 Abs. 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorbehalt eines Wohnungsrechts bei der Schenkung eines Grundstücks durch den Erblasser; Berechnung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs wegen Grundstücksschenkung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Erbrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 2325 Abs. 3
    Grundstücksschenkung unter Auflagen, Wohnrecht, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Keine Ausschlussfristverlegung bei Nutzungsvorbehalten

  • RA Kotz

    Wohnrecht des Erblassers - Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbehalt eines Wohnungsrechts bei der Schenkung eines Grundstücks durch den Erblasser; Berechnung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs wegen Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch und die Übertragung eines Miteigentumsanteils

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beginn der Zehnjahresfrist des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Hinderung des Fristlaufs

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung Immobilie - Der Vorbehalt eines Wohnrechts hindert den Lauf der Zehn-Jahres-Frist nicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Grundstücksschenkung kann wegen Fristablauf ausgeschlossen sein

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Schenkung unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts- Beginn der 10 Jahresfrist gemäß § 2325 BGB

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auswirkung der Schenkung eines Erblassers an Dritten auf Pflichtteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit zur Minimierung von Pflichtteilsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtteil und Grundstücksschenkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzung und Wohnrechtsvorbehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnrechtsvorbehalt an Teilen eines Grundstücks hindert den Fristbeginn nach § 2325 III BGB nicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzung und Wohnrechtsvorbehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts und Pflichtteilsergänzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten: Ist eine pflichtteilsfeste Ausgestaltung möglich?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 211, 38
  • NJW 2016, 2957
  • MDR 2016, 1152
  • DNotZ 2016, 805
  • NZM 2016, 833
  • FamRZ 2016, 1453
  • Rpfleger 2016, 733
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
    Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vor, so kann hierdurch in Ausnahmefällen (hier verneint) der Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB gehindert sein (Fortführung des Senatsurteils vom 27. April 1994, IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395).

    Rn. 9 Allerdings hat der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 27. April 1994 entschieden, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung erst dann vorliegt, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395, 398 f.).

    Die entscheidenden Grundsätze hat der Senat in seinem Urteil vom 27. April 1994 (IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395) aufgestellt.

    Es ist bereits nicht ersichtlich und vom Kläger nicht hinreichend vorgetragen, dass es sich hier um eine ausdrücklich vereinbarte und schuldrechtlich verbindliche Gestattung im Sinne der Rechtsprechung des Senats handelte (vgl. Urteil vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395, 398 f.) und nicht nur um eine - rechtlich unerhebliche - rein faktische Nutzung der Räumlichkeiten, auf die es wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahren nicht ankommen kann.

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07

    Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen …

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).

    Besteht das im Wohnungsrecht verankerte Ausschließungsrecht nur an Teilen der übergebenen Immobilie, so ist der Erblasser - anders als beim Vorbehalt des Nießbrauchs - mit Vollzug des Übergabevertrages nicht mehr als "Herr im Haus" anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; Herrler, ZEV 2008, 461, 463).

    Ein derartiges Überlassungsrecht war den Eltern hier nicht vorbehalten worden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt der Nutzungsmöglichkeit des Wohnungsrechts durch Übertragung an Dritte etwa OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; Herrler, ZEV 2008, 461, 463).

  • OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02

    Berücksichtigung einer Schenkung bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch; …

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).

    Ein derartiges Überlassungsrecht war den Eltern hier nicht vorbehalten worden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt der Nutzungsmöglichkeit des Wohnungsrechts durch Übertragung an Dritte etwa OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; Herrler, ZEV 2008, 461, 463).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 7 U 45/96
    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).

    Es bestand daher die Gefahr eines Ausfalls mit dem Wohnungsrecht bei einer Vollstreckung aus dem im Rang vorgehenden Grundpfandrecht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114).

  • BGH, 07.04.2016 - IX ZB 69/15

    Forderungspfändung: Unpfändbarkeit von nicht dem Erwerbseinkommen zuzuordnenden …

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
    Dies hat das Oberlandesgericht München etwa für den Fall angenommen, dass sich das Wohnungsrecht auf das gesamte Haus bezieht (ZEV 2008, 480 f.;… hierzu kritisch Herrler aaO 464; vgl. ferner OLG Zweibrücken ErbR 2016, 379, 380 m. Anm. Görtz).
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente; …

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
    Deshalb gelte eine Schenkung nicht als geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstandes nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren müsse (vgl. auch Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 13/85, BGHZ 98, 226, 232).
  • BGH, 02.12.1987 - IVa ZR 149/86

    Fristbeginn bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
    Für den Fristbeginn ist auf den Eintritt des Leistungserfolges abzustellen, bei Grundstücken also auf die Umschreibung im Grundbuch (Senatsurteil vom 2. Dezember 1987 - IVa ZR 149/86, BGHZ 102, 289, 292).
  • OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung …

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).
  • OLG München, 25.06.2008 - 20 U 2205/08

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zeitpunkt des Vollzugs der schenkweisen …

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
    Dies hat das Oberlandesgericht München etwa für den Fall angenommen, dass sich das Wohnungsrecht auf das gesamte Haus bezieht (ZEV 2008, 480 f.;… hierzu kritisch Herrler aaO 464; vgl. ferner OLG Zweibrücken ErbR 2016, 379, 380 m. Anm. Görtz).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist ferner davon ausgegangen, es liege keine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB vor, wenn dem Erblasser weiterhin wesentlicher Einfluss auf die Verwendung des Hausgrundstücks eingeräumt werde (FamRZ 1999, 1546 Rn. 10).
  • OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05

    Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle einer bei Eintritt des Erbfalls zehn …

  • LG Rottweil, 21.04.2011 - 3 O 83/10

    Pflichtteilsergänzungsanspruch Schenkung -Zehnjahresfrist …

  • OLG München, 08.07.2022 - 33 U 5525/21

    Hemmung des Fristenlaufs bei Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Das dem Erblasser eingeräumte Wohnungsrecht hemmt im vorliegenden Einzelfall den Beginn der Abschmelzungsfrist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB, weil es an allen relevanten Räumen des verschenkten Hauses besteht, so dass der Erwerber insoweit keine eigene Nutzungsmöglichkeit hatte (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Juni 2016, IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445 = ErbR 2016, 570 = BeckRS 2016, 12488).

    Während die herrschende Meinung beim vorbehaltenen Nießbrauch davon ausgeht, dass der Fristenlauf des § 2325 Abs. 3 BGB grundsätzlich gehemmt ist, weil der Erblasser den Genuss des verschenkten Gegenstandes nicht entbehren muss (BGH, Urteil vom 27. April 1994, IV ZR 132/93, NJW 1994, 1791;… Burandt/Rojahn/Horn aaO, § 2325 Rn. 100), ist das beim Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB nur ausnahmsweise der Fall (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016, IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445; OLG Karlsruhe, ZEV 2008, 244; Herrler, ZEV 2008, 461).

    Maßgeblich sind hier die Umstände des Einzelfalles, insbesondere, inwieweit der Übergeber die Immobilie im Wesentlichen weiter nutzt, wobei allein auf die rechtlich vereinbarte und nicht auch auf eine mögliche faktische Nutzung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016, IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445;… Staudinger/Herzog, aaO, Rn. 174).

    Rn. 29 (3) Schließlich unterscheidet sich der hier vorliegende Einzelfall auch maßgeblich von dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2016 (IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445) zugrunde liegenden Sachverhalt.

    Rn. 31 Kann der Übergeber auch nach der Übertragung des Eigentums an dem Gebäude dieses aufgrund eines umfassenden Wohnungsrechts unter Ausschluss des neuen Eigentümers nutzen, ist der Fristenlauf insgesamt, also bezüglich des gesamten Grundstücks gehemmt, denn in einem solchen Fall verzichtet der Erblasser gerade nicht darauf, den Gegenstand (im Sinne des gesamten Grundstücks) im Wesentlichen weiterhin selbst zu nutzen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016, IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445; BGH, Urteil vom 27. April 1994, IV ZR 132/93, NJW 1994, 1791).

    Die zugrundeliegende Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen bei der Vereinbarung eines Wohn- und Mitbenutzungsrechts ausnahmsweise die Frist gemäß § 2325 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht zu laufen beginnt, ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2016, IV ZR 474/15, geklärt.

  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19

    Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser …

    Entscheidend ist, dass dem Erblasser jedenfalls kein weitgehend alleiniges Nutzungsrecht unter Ausschluss des Übernehmers am Grundstück mehr zusteht (vgl. hierzu BGH ZEV 2016, 445; BGH ZEV 1994, 233).

    Etwaige Divergenzen bei der Frage der Berücksichtigung eines vorbehaltenen Wohnrechts im Rahmen des Fristbeginns des § 2325 Abs. 3 BGB zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2008 - 7 U 70/07, juris) sind durch die zeitlich danach ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (ZEV 2016, 445) bereits rechtsvereinheitlichend geklärt.

  • BGH, 24.06.2026 - IV ZR 141/25

    Leibrente statt Nießbrauch: Wann die Zehnjahresfrist bei Pflichtteilsergänzung zu …

    Rn. 10 1. Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht seiner Entscheidung zwar zutreffend die ständige Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, nach der eine Leistung im Sinne des § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB erst dann vorliegt, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (Senatsurteile vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15, BGHZ 211, 38 Rn. 15: zum Wohnungsrecht;… vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395 [juris Rn. 13]: zum Nießbrauch).

    Eine Schenkung gilt als nicht geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstandes nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (Senatsurteile vom 29. Juni 2016 aaO;… vom 27. April 1994 aaO [juris Rn. 10];… vgl. auch Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 13/85, BGHZ 98, 226 [juris Rn. 16 ff.]).

    Diese Rechtsprechung findet auch mit Blick auf die seit dem 1. Januar 2010 geltende Neufassung von § 2325 Abs. 3 BGB weiterhin Anwendung (Senatsurteil vom 29. Juni 2016 aaO Rn. 10).

    Rn. 14 aa) Von dem fiktiven Nachlass, aus dem der Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnet wird, wollte der Gesetzgeber nur solche Schenkungen ausnehmen, deren Folgen der Erblasser längere Zeit hindurch zu tragen und in die er sich daher einzugewöhnen hatte; hierin sah der Gesetzgeber eine gewisse Sicherheit vor "böslichen" Schenkungen, durch die Pflichtteilsberechtigte benachteiligt werden sollen (Senatsurteile vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15, BGHZ 211, 38 Rn. 9 ff.;… vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395 [juris Rn. 10];… vgl. auch Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 13/85, BGHZ 98, 226 [juris Rn. 16]).

    Deshalb liegt gerade im Fortbestand einer eigentümerähnlichen Herrschaftsbeziehung zum verschenkten Gegenstand der zur Fristhemmung führende, fortbestehende "Genuss", der die vom Gesetzgeber vorausgesetzte "Eingewöhnung" in die Folgen der Schenkung verhindert und deshalb die Annahme einer Benachteiligungsabsicht des Erblassers nahelegt (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 2016 aaO Rn. 10 f.).

  • LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Anwendbarkeit der 10-jährigen …

    Der Bundesgerichtshof hat zuletzt im Fall eines vorbehaltenen Wohnrechts darauf abgestellt, ob dem Schenker ein weitgehend alleiniges Nutzungsrecht unter Ausschluss des Beschenkten zustand (BGHZ 211, 38, Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20

    Berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch

    Die Zehnjahresfrist beginnt nur dann zu laufen, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGHZ 125, 395, 398 f.; BGHZ 211, 38 Rn. 9 ff.).

    Dies gilt umso mehr, als hier schwierige rechtliche Fragen auftreten können, bei denen der Pflichtteilsberechtigte sonst keine Möglichkeit hätte, die Rechtsansicht des Grundbuchamts in Zweifel zu ziehen und überprüfen zu lassen (vgl. etwa zu den diffizilen Abgrenzungen bei einem Wohnungsrecht BGHZ 211, 38 Rn. 13 ff.).

  • LG Dortmund, 26.11.2024 - 12 O 420/23

    Auskunft nach § 2314 BGB: Reicht ein notarielles Nachlassverzeichnis ohne Belege?

    Rn. 113 Die Zehnjahresfrist aus § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB wird bei einer Grundstücksschenkung grundsätzlich durch die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch in Gang gesetzt (BGH, Urteil vom 02.12.1987, Az. IVa ZR 149/86, DNotZ 1988, 441; Urteil vom 29.06.2016, Az. IV ZR 474/15, NJW 2016, 2957;… MüKoBGB/Lange, 9. Aufl. 2022, BGB § 2325 Rn. 71m.w.N.).

    Rn. 114 Allerdings gilt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Einschränkung, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 Satz 1 BGB erst dann vorliegt, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGHZ 125, 395; BGH, Urteil vom 29.06.2016, Az. IV ZR 474/15, NJW 2016, 2957).

    Wird bei einer Schenkung daher dem Erblasser ein Nießbrauch uneingeschränkt vorbehalten, ist der "Genuss" des verschenkten Gegenstands nicht aufgegeben worden (BGH, Urteil vom 29.06.2016, Az. IV ZR 474/15, NJW 2016, 2957 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat sich dabei von folgendem Gedanken leiten lassen: "Je länger die Schenkung zurückliegt, desto weniger ist von einer (möglicherweise unlauteren) Benachteiligungsabsicht des Erblassers auszugehen." Daran anknüpfend hat der Gesetzgeber für Erbfälle seit dem 01.01.2010 die frühere gesetzliche "Alles-oder-nichts-Lösung" in die heute in § 2325 Abs. 3 Satz 1 BGB aufgenommene "Pro-rata-Lösung" mit einer flexibleren Fristgestaltung umgestaltet (BGH, Urteil vom 29.06.2016, Az. IV ZR 474/15, NJW 2016, 2957;… Grüneberg/Weidlich, 83. Auflage 2024, § 2325 Rn. 24).

    Rn. 117 Die obergerichtliche Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe, ZEV 2008, 244; OLG Oldenburg, ZEV 2006, 80; OLG Bremen, NJW 2005, 1726; OLG Celle, OLG-Report 2003, 370; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1114 - Zitate entnommen aus: BGH, Urteil vom 29.06.2016, Az. IV ZR 474/15, NJW 2016, 2957).

    Eine Leistung liege vielmehr nur vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgebe, sondern auch darauf verzichte, den Gegenstand im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH, Urteil vom 29.06.2016, Az. IV ZR 474/15, NJW 2016, 2957 m.w.N.).

    Denn durch den Verlust der Eigentümerstellung, das nur an Teilen des Grundstücks bestehende Wohnungsrecht sowie die grundsätzlich fehlende Übertragbarkeit der Mieterrechte auf Dritte ist die rechtliche Stellung des Erblassers einschließlich der wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Grundstücks jedenfalls deutlich eingeschränkt worden (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.2016, Az. IV ZR 474/15, NJW 2016, 2957 m.w.N.).

    Dabei ändert an der rechtlich und wirtschaftlich schwächeren Stellung eines schenkenden Erblassers aufgrund des Vollzugs seiner Schenkung selbst eine Regelung, wonach der Übernehmer ohne Zustimmung der Schenkenden keine Um- oder Ausbaumaßnahmen an der verschenkten Immobilie vornehmen darf, nichts (BGH, Urteil vom 29.06.2016, Az. IV ZR 474/15, NJW 2016, 2957).

  • OLG Nürnberg, 27.06.2025 - 1 U 1335/24

    Pflichtteilsberechtigter, Wertermittlungsanspruch, …

    Vereinbaren die Vertragsparteien bei Schenkung eines vermieteten Grundstücks eine durch eine Reallast gesicherte lebenslange Leibrente zugunsten des Erblassers in Höhe der erzielten Netto-Mieteinnahmen des Objekts, gibt der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Grundstücks nicht auf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 27. April 1994- IV ZR 132/93 -, BGHZ 125, 395-399 und BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15 -, BGHZ 211, 38-45).

    Der Bundesgerichtshof begründet diese Rechtsprechung, an der er auch nach Neufassung der Vorschrift festhält (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15, juris), mit dem Schutzzweck der Norm, eine missbräuchliche Aushöhlung des Pflichtteilergänzungsanspruchs zu verhindern.

    Entsprechendes kann in Ausnahmefällen auch bei Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, wie eines Wohnungsrechts gemäß § 1093 Abs. 1 BGB, gelten (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15, juris).

  • LG München II, 08.07.2021 - 1 O 255/19

    Schenkung eines Grundstücks mit vorbehaltenem Wohnungsrecht

    Rn. 26 aa) Grundsätzlich liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB erst dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH, Urteil vom 29.04.1974, Az. V ZR 132/93, BGHZ 125, 395, 398 f.; BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15 -, BGHZ 211, 38-45, Rn. 9).

    Diese Grundsätze gelten nach der Neufassung des § 2325 Abs. 3 BGB zum 01.01.2010 auch weiterhin (BGH, BGHZ 211, 38-45, Rn. 10).

    Eine Leistung liegt vielmehr nur vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den Gegenstand im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH, BGHZ 211, 38-45, Rn. 14/15).

    Rn. 30 e) Wenn das im Wohnungsrecht verankerte Ausschließungsrecht nur an Teilen der übergebenen Immobilie besteht, so ist der Erblasser - anders als beim Vorbehalt des Nießbrauchs - mit Vollzug des Übergabevertrages nicht mehr als "Herr im Haus" bzw. "Herr auf den Hof" anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; Herrler, ZEV 2008, 461, 463; BGH, BGHZ 211, 38-45, Rn. 16).

  • OLG München, 21.07.2025 - 33 U 2755/24

    Wohnungsrecht, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Willen des Erblassers, …

    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof auch nach der Neufassung des § 2325 Abs. 3 BGB zum 01.01.2010 festgehalten (BGH, Urteil vom 29.06.2016, IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445).

    Maßgeblich seien die Umstände des Einzelfalles, anhand derer beurteilt werden muss, ob der Erblasser den verschenkten Gegenstand auch nach Vertragsschluss noch im Wesentlichen weiter nutzen konnte, wobei auf die rechtlich vereinbarte und nicht auch auf eine mögliche faktische Nutzung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 29.06.2016, IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445).

    Bei Bewertung der Gesamtumstände kann der Erblasser mit Vollzug des Übergabevertrages vielmehr nicht mehr als "Herr im Haus" angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.2016, IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445; OLG Karlsruhe, 12 U 124/07, ZEV 2008, 244; Herrler, ZEV 2008, 461, 463).

    Zudem ergingen sämtliche Entscheidungen zeitlich vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2016 (IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445 mit Verweisen auf die obergerichtliche Rechtsprechung), das sich auch mit diesen Entscheidungen auseinandergesetzt hat.

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 7 U 110/20

    Auskunft über den Bestand eines Nachlasses Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs …

    Die Beklagte kann lediglich - klarstellend - verurteilt werden, Auskunft über solche vor dem 26.09.2008 gemachte Zuwendungen zu erteilen, bei denen der Erblasser sich den Nießbrauch oder ein sonstiges Nutzungsrecht an dem zugewandten Gegenstand vorbehalten hat (vgl. zur sogenannten "Genusstheorie" BGH ZEV 2016, 445 Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 27.06.2025 - 1 U 1335/24Erb
  • OLG Naumburg, 04.08.2022 - 2 U 162/21

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Vorliegen einer den Lauf der Zehnjahresfirst …

  • OLG Frankfurt, 25.07.2025 - 4 U 282/22

    Keine Gläubigerbenachteiligung durch unterbliebene Ausübung einer …

  • OLG Hamm, 02.06.2025 - 10 U 3/25

    Anspruch auf Auskunft eines Erben zum Nachlassbestand zur Durchsetzung des …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht