Rechtsprechung
| BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsvertreter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 123 BGB, § 70 S 1 VVG
Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsvertreter - IWW
- Wolters Kluwer
Gewährung von Leistungen aus zwei als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen wegen Erkrankung (hier: Morbus Bechterew); Arglistanfechtung für beide Vericherungsverträge wegen objektiv falscher Angaben des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; VVG § 70 S. 1
Gewährung von Leistungen aus zwei als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen wegen Erkrankung (hier: Morbus Bechterew); Arglistanfechtung für beide Vericherungsverträge wegen objektiv falscher Angaben des ... - datenbank.nwb.de
Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsvertreter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- versr.de (Kurzinformation)
Keine arglistige Täuschung durch VN bei falschen Angaben des vom VN zutreffend informierten Versicherungsvertreters
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 70 Satz 1 VVG
Wissenszurechnung bei der Antragsaufnahme, Auge-und-Ohr-Respr. - anwalt.de (Kurzinformation)
Falsche Gesundheitsangaben bei der BU bei zutreffend informiertem Versicherungsvertreter
- anwalt.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsversicherung - Rechte der Verbraucher gestärkt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsversicherung - Rechte der Verbraucher gestärkt
- rae-sh.com (Kurzinformation)
Aktuelles BGH-Urteil zur Anzeigepflichtverletzung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen!
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Rechte der Versicherungsnehmer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rechte der Versicherungsnehmer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine arglistige Täuschung der Versicherung bei Nichtaufnahme von mündlichen Angaben des Versicherungsnehmers durch Versicherungsvertreter - Fehler des Versicherungsvertreters geht nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 03.04.2014 - 16 O 12/13
- OLG Stuttgart, 13.11.2014 - 7 U 92/14
- BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1062
- VersR 2018, 85
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. …
Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, r+s 2011, 58 Rn. 25; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 1 a; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86, BGHZ 102, 194, 197).Hat der Agent etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mündlich mitgeteilt hat, nicht in das Antragsformular aufgenommen, so hat der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt (Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO; vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 299/90, BGHZ 116, 387, 389).
Der Versicherer kann allein mit dem Inhalt des von seinem Agenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer hinsichtlich seiner Vorerkrankungen falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser - wie hier - substantiiert behauptet, den Agenten mündlich über Vorerkrankungen, ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen unterrichtet zu haben (vgl. Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO Rn. 26;… vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06, VersR 2008, 765 Rn. 7; vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88, BGHZ 107, 322, 325).
Rn. 23 (2) Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung setzt voraus, dass der Irrtum des Erklärenden und seine Willenserklärung kausal durch die Täuschung des Anfechtungsgegners bewirkt worden sind (vgl. Senatsurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, r+s 2011, 58 Rn. 19).
- BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01
Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten
Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (…ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, r+s 2011, 58 Rn. 25; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 1 a; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86, BGHZ 102, 194, 197).Unterläuft das der Agent dadurch, dass er dem Antragsteller durch einschränkende Bemerkungen verdeckt, was auf die jeweilige Frage anzugeben und in das Formular aufzunehmen ist, kann dieses Agentenverhalten nicht zu Lasten des künftigen Versicherungsnehmers gehen (Senatsurteil vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 1 d [juris Rn. 19]).
- BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Insoweit hat das Berufungsgericht bei der Prüfung, wodurch die Täuschung der Beklagten bewirkt wurde, verkannt, dass sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467 unter II 3 b; Beschlüsse vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, r+s 2010, 83 Rn. 5;… vom 1. Juli 2014 - VI ZR 243/10, juris Rn. 8).
- BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90
Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion
Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Insoweit hat das Berufungsgericht bei der Prüfung, wodurch die Täuschung der Beklagten bewirkt wurde, verkannt, dass sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467 unter II 3 b;… Beschlüsse vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, r+s 2010, 83 Rn. 5;… vom 1. Juli 2014 - VI ZR 243/10, juris Rn. 8). - BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86
Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …
Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (…ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, r+s 2011, 58 Rn. 25; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 1 a; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86, BGHZ 102, 194, 197). - BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06
Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines …
Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Der Versicherer kann allein mit dem Inhalt des von seinem Agenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer hinsichtlich seiner Vorerkrankungen falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser - wie hier - substantiiert behauptet, den Agenten mündlich über Vorerkrankungen, ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen unterrichtet zu haben (…vgl. Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO Rn. 26; vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06, VersR 2008, 765 Rn. 7; vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88, BGHZ 107, 322, 325). - BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90
Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines …
Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Hat der Agent etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mündlich mitgeteilt hat, nicht in das Antragsformular aufgenommen, so hat der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt (…Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO; vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 299/90, BGHZ 116, 387, 389). - BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88
Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung …
Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Der Versicherer kann allein mit dem Inhalt des von seinem Agenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer hinsichtlich seiner Vorerkrankungen falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser - wie hier - substantiiert behauptet, den Agenten mündlich über Vorerkrankungen, ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen unterrichtet zu haben (…vgl. Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO Rn. 26;… vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06, VersR 2008, 765 Rn. 7; vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88, BGHZ 107, 322, 325). - BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90
Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten
Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Dann muss der Versicherer darlegen und - im Regelfall durch Aussage seines Agenten - beweisen, dass der Agent dem Versicherungsnehmer die Antragsfragen zu eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung vorgelesen hat (Senatsurteil vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90, r+s 1991, 151 unter 2 b). - BGH, 01.07.2014 - VI ZR 243/10
Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers auf Grund nicht …
Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
Insoweit hat das Berufungsgericht bei der Prüfung, wodurch die Täuschung der Beklagten bewirkt wurde, verkannt, dass sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467 unter II 3 b;… Beschlüsse vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, r+s 2010, 83 Rn. 5; vom 1. Juli 2014 - VI ZR 243/10, juris Rn. 8).
- BGH, 05.11.2019 - VIII ZR 344/18
Pflicht zur Aufklärung eines Widerspruchs zwischen gerichtlichem …
Klärt das Gericht entscheidungserhebliche Widersprüche zwischen den Schlussfolgerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und denjenigen eines Privatgutachters nicht hinreichend auf, sondern folgt ohne logische und nachvollziehbare Begründung den Ausführungen eines von ihnen - vorliegend denjenigen des Privatgutachters -, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts (§ 286 ZPO) und ist damit das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) derjenigen Partei, die sich das ihr günstige Beweisergebnis - vorliegend in Form eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens - zu eigen gemacht hat, verletzt (im Anschluss an BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VIII ZR 96/10, NJW-RR 2011, 704 Rn. 13; im Anschluss an BGH…, Beschluss vom 14. Januar 2014 -VI ZR 340/13, NJW-RR 2014, 1147 Rn. 11; im Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, NJW-RR 2017, 1062 Rn. 24).Rn. 12 Dabei ist zu beachten, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden, ihr günstigen Umstände - und damit auch die Ausführungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen - regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen macht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2010 - VI ZR 25/09, NJW-RR 2011, 428 Rn. 9;… vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125 Rn. 17; vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, NJW-RR 2017, 1062 Rn. 23).
Vielmehr beruht die Würdigung des Berufungsgerichts, das Pflanzensubstrat sei im Hinblick auf den Trauermückenbefall nicht mangelhaft, auf einer nicht tragfähigen Tatsachengrundlage, weil es bei seiner Beweiswürdigung entscheidungserheblichen Klägervortrag übergangen, den Prozessstoff somit nicht vollständig hinsichtlich der für die Überzeugungsbildung wesentlichen Aspekte gewürdigt und damit das Verfahrensgrundrecht der Klägerin aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - VIII ZR 96/10, aaO Rn. 13;… vom 14. Januar 2014 - VI ZR 340/13, NJW-RR 2014, 1147 Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, aaO Rn. 24).
- BGH, 17.04.2024 - IV ZR 91/23
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Erscheinungsbilds eines …
Nach allgemeinem Grundsatz macht sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen (Senatsurteil vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, r+s 2017, 490 Rn. 23). - OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16
Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von …
Der Versicherer kann dann allein mit dem Inhalt des vom Versicherungsagenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser - wie hier - substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben (sog. "Auge-und-Ohr-Rechtsprechung", jetzt § 70 Satz 1 VVG; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, VersR 2018, 85).Maßgeblich für die Frage, ob der Versicherungsnehmer - auch objektiv - falsche Angaben gemacht hat, sind in einem solchen Falle allein die Angaben, die er gegenüber dem Agenten mündlich gemacht hat (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, VersR 2018, 85).
- BGH, 01.06.2023 - I ZB 108/22
Räumungsvollstreckung gegen den Wohnraummieter: Erforderlichkeit sachverständiger …
Mangels entgegenstehender Umstände ist vielmehr davon auszugehen, dass er sich die bei der Beweisaufnahme zutage getretenen, ihm günstigen Umstände - und damit auch die Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen - zumindest hilfsweise zu eigen gemacht hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125 [juris Rn. 17]; Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, NJW-RR 2017, 1062 [juris Rn. 23];… Beschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, NJW-RR 2020, 186 [juris Rn. 12]). - OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18
Anfechtung eines Risiko-Lebensversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung …
Der Versicherer kann dann allein mit dem Inhalt des vom Versicherungsagenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben; maßgeblich für die Frage, ob der Versicherungsnehmer - auch objektiv - falsche Angaben gemacht hat, sind in einem solchen Falle allein die Angaben, die er gegenüber dem Agenten mündlich gemacht hat (sog. "Auge-und-Ohr-Rechtsprechung", jetzt § 70 Satz 1 VVG; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, VersR 2018, 85; Senat, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 U 55/16, NJW-RR 2018, 1510). - OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16
Krankentagegeldversicherung - Verschweigen von gesundheitserheblichen Umständen
Zwar hat die Klägerin nicht vorgetragen, die Zeugin L... mündlich zutreffend unterrichtet zu haben (sog. "Auge-und-Ohr-Rechtsprechung", nunmehr § 70 Satz 1 VVG vergleiche nur BGH, VersR 2018, 85).Maßgeblich für die Frage, ob der Versicherungsnehmer - auch objektiv - falsche Angaben gemacht hat, sind in einem solchen Falle allein die Angaben, die er gegenüber dem Versicherungsvertreter mündlich gemacht hat (BGH, VersR 2018, 85).
- BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus …
Insoweit hat das Berufungsgericht bei der Prüfung der Frage, ob die Feststellungen zur Grundlage einer weiteren Beweiserhebung ausreichen, verkannt, dass sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen macht (…Senatsurteil vom 17. April 2024 - IV ZR 91/23, juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, r+s 2017, 490 Rn. 23 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 101/17
Rücktrittsrecht des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Verstoß des …
Das beruht darauf, dass für den Fall, dass der Agent etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mündlich mitgeteilt hat, nicht in das Antragsformular aufgenommen hat, anzunehmen ist, dass der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt hat (vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, juris Rn. 16 f. m.w.N.). - BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
Rechtsstreit über einen Erbbaurechtsvertrag und dessen Rückabwicklung wegen …
Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände sich zumindest hilfsweise zu Eigen macht (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, NJW-RR 2017, 1062 Rn. 23 mwN). - OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16
Berufsunfähigkeitsversicherung - Nichtangabe von nicht ursächlichen Beschwerden
Denn dieses in der Rechtsprechung entwickelte Bild, das zu der jetzt in § 70 Satz 1 VVG enthaltenen Regelung über die Kenntniszurechnung geführt hat, bezieht sich - was von der Zivilkammer keineswegs verkannt wurde - lediglich auf (empfangsbevollmächtigte) Versicherungsagenten (vgl. BGH, Beschl. v. 05.07.2017 - IV ZR 508/14, Rdn. 16, juris = BeckRS 2017, 117400). - OLG Hamm, 01.12.2017 - 20 U 64/17
Personenversicherung; vorvertragliche Gesundheitsangaben; Anfechtung wegen …
- OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
Unterlassungsansprüche eines Prominenten hinsichtlich der Darstellung eines …
- OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
Ansprüche aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- OLG Jena, 13.05.2026 - 4 U 918/23
Unkenntnis über Arztbesuche des Kindes entlastet Versicherungsnehmer bei …
- OLG Saarbrücken, 17.12.2025 - 5 U 11/25
Nachweis einer arglistigen Täuschung bei Beantragung von privaten …
- LG Heidelberg, 25.01.2019 - 4 O 165/16
Berufsunfähigkeitsversicherung - Darlegungslast hinsichtlich fehlender …
- LG Kiel, 31.05.2024 - 5 O 70/22
Rechtsschutzversicherung: Anfechtung einer Vertragsänderung wegen arglistiger …
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