Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1976 - IV ZR 61/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Auskunft über Bestand und Verbleib des Nachlasses - Voraussetzungen für eine Erbeinsetzung - Anforderungen an die Auslegung eines Testamentes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1976, 744
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59
Verjährung von Auskunftsansprüchen
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 61/74
Die bis dahin gegebenen Auskünfte genügen den gesetzlichen Anforderungen (vgl. hierzu BGH LM BGB § 260 Nr. 14 = BB 1962, 816; § 2314 Nr. 5 = NJW 1962, 245; siehe auch BGHZ 33, 373 mit Anm. Mattern LM BGB § 2314 Nr. 4). - BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage
- BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 61/74
Die bis dahin gegebenen Auskünfte genügen den gesetzlichen Anforderungen (vgl. hierzu BGH LM BGB § 260 Nr. 14 = BB 1962, 816; § 2314 Nr. 5 = NJW 1962, 245; siehe auch BGHZ 33, 373 mit Anm. Mattern LM BGB § 2314 Nr. 4). - BGH, 17.05.1962 - VII ZR 224/60
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - IV ZR 61/74
Die bis dahin gegebenen Auskünfte genügen den gesetzlichen Anforderungen (vgl. hierzu BGH LM BGB § 260 Nr. 14 = BB 1962, 816; § 2314 Nr. 5 = NJW 1962, 245; siehe auch BGHZ 33, 373 mit Anm. Mattern LM BGB § 2314 Nr. 4).
- BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88
Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte
In der bisherigen Rechtsprechung ist eine ausdehnende Anwendung des § 310 BGB demzufolge auch nur für solche Verträge befürwortet worden, die eine (Verpflichtung zur) Übertragung von künftigen Vermögensständen zum Inhalt hatten, sofern diese das ganze Vermögen oder einen (erheblichen) Bruchteil davon ausmachten (vgl. RGZ 67, 166, 168; RG JW 1911, 576 f.; WarnR 1912 Nr. 155; OLG Marienwerder OLGE 23 (1911), 16; a. A. OLG München WM 1988, 1365;… vgl. auch BGH Urt. vom 30. Januar 1974 - VIII ZR 4/73, WM 1974, 215 f. (insoweit in BGHZ 62, 100 ff. nicht abgedruckt) einerseits und Urt. vom 14. April 1976 - IV ZR 61/74, WM 1976, 744, 745 andererseits). - OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser …
1 Z 31/87">1 Z 31/87, juris Rn. 16; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung 2. Aufl. § 2 Rn. 112; Hammann, ErbR 2014, 420, 425 f., zur Lockerung der Anwendung der Andeutungstheorie bei jüdischen Testatoren, die aus Gründen der Verfolgung ihren wirklichen Willen nicht offenbaren konnten BGH, Urteile vom 14. April 1976 - IV ZR 61/74, WM 1976, 744 und 6. Juli 1977 - IV ZB 63/75, FamRZ 1977, 786). - OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
Auslegung eines unter Zugrundelegung der Bedingungen in der DDR errichteten …
Hinzu kommt, dass sogar ein zum Wortlaut des Testaments in Widerspruch stehender, also im Testament nicht angedeuteter Erblasserwille, ausnahmsweise berücksichtigt werden kann, wenn der Erblasser aus zwingenden Gründen seinen Willen nicht offen darlegen konnte und daher bewusst eine seine wahre Absicht verdeckende Formulierung verwandt hat (BGH, FamRZ 1977, 786; WM 1976, 744, 745; Johannsen, WM 1979, 598, 602, 603).
- BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75
Wirksamkeit der Handlungen eines international unzuständigen Gerichts
Eine derartige Ausnahmesituation hat der Senat in einem Fall bejaht, in dem ein in Deutschland lebender Jude zur Zeit des Dritten Reiches wegen der dort herrschenden rassischen Verfolgung testamentarisch eine Halbjüdin als Alleinerbin einsetzte, obwohl er sein Vermögen noch weiteren ausgewanderten Personen jüdischer Abstammung vererben wollte (WM 76, 744). - OLG Brandenburg, 17.07.2024 - 13 U 3/22
Anspruch aus einem Vertrag einer ehemaligen nicht ehelichen Lebensgemeinschaft …
Die Übertragung eines Bruchteils im Sinne der Vorschrift erfordert eine rechnerische Bezeichnung durch eine Quote oder einen Prozentsatz und greift nicht ein bei einem Vertrag über einzelne, besonders bedeutsame Vermögensgegenstände (BGH WM 1976, 744 f.;… BeckOK BGB/Gehrlein, 69. Ed. 01.02.2024, § 311b BGB Rn. 40), unabhängig welchen Wert diese Gegenstände bei Eingehung der Verpflichtung im Verhältnis zum Restvermögen haben (…MüKoBGB/Ruhwinkel, 9. Aufl. 2022, § 311b BGB Rn. 109). - OLG München, 11.05.2021 - 9 U 2081/20
Kaufvertrag, Berufung, Leistungen, Marke, Revision, Zeitpunkt, Schriftsatz, …
Unter Vermögen wird allerdings die Gesamtheit der Aktiva oder eine Quote hiervon verstanden, unanwendbar ist die Norm auf Verträge über einzelne Vermögensgegenstände (BGH WM 1976, 744), da durch die Benennung der einzelnen Vermögensstände dem Verfügenden vor Augen geführt wird, welche Teile seiner Aktiva erfasst werden und es deshalb der Warnfunktion und des Übereilungsschutzes einer notariellen Beurkundung nicht bedarf. - BGH, 09.02.1977 - IV ZR 69/75
Berücksichtigung eines dem Wortlaut nicht entsprechenden Willens des Erblassers …
Mit einem solchen Ausnahmefall hatte es der erkennende Senat in der durch Urteil vom 14. April 1976 - IV ZR 61/74 (WM 1976, 744) entschiedenen Sache zu tun.
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