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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2009 - IV ZR 74/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2332
BGH, 22.07.2009 - IV ZR 74/08 (https://dejure.org/2009,2332)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2009 - IV ZR 74/08 (https://dejure.org/2009,2332)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - IV ZR 74/08 (https://dejure.org/2009,2332)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - ACE -, Begriff Verwender, Verwendereigenschaft des VU bei Einbeziehung von Versicherungsbedingungen auf Veranlassung des VM

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 39
  • VersR 2009, 1477
  • NZG 2009, 1224
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12

    Erbbaurecht: "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem von einer …

    Rn. 17 c) Als Verwender ist derjenige anzusehen, auf dessen Veranlassung die Einbeziehung der Formularklausel in den Vertrag zurückgeht (siehe nur BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 74/08, NJW-RR 2010, 39 Rn. 3; Urteil vom 24. Mai 1995 - XII ZR 172/94, BGHZ 130, 50, 57 f.).

    Bei Bedingungen, die von einem neutralen Dritten formuliert worden sind, kann eine Zurechnung zu Lasten einer der Vertragsparteien ganz entfallen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juni 1992 - V ZR 106/91, NJW 1992, 2817; im Ergebnis offen lassend: BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 74/08, NJW-RR 2010, 39).

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen …

    Rn. 33 bb) Ungeachtet der Frage, ob die Versicherungsbedingungen von einem durch die H.-Gruppe beauftragten Makler konzipiert und eingebracht wurden und schon daher nicht am Maßstab der §§ 305 ff. BGB zu messen wären (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 74/08, VersR 2009, 1477 Rn. 2-4), ist die so verstandene Regelung der Ziffer 2.1.1.1 VB nicht unklar i.S. von § 305c BGB.
  • OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelkaufvertrages: Stempelaufdruck als …

    Es kommt insoweit darauf an, auf welche Initiative es zurückzuführen ist, dass diese Vertragspassage aufgenommen worden ist (vgl. BGHZ 130, 57 [juris Tz. 22]; NJW-RR 2010, 39 [Tz. 3]).
  • LG Mannheim, 05.12.2011 - 7 O 442/11

    Unwirksamkeit von Total-Buy-Out-Klauseln

    Verwender ist dabei schon derjenige, auf dessen Veranlassung die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingung in den Vertrag zurückgeht (BGH NJW-RR 2010, 39).
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 77/17

    Zweistufiges Schiedsverfahren: Wirksamkeit des Schiedsspruchs erster Instanz …

    Rn. 26 b) Im Übrigen steht dem Argument der Antragsgegnerin, bei der Schiedsklausel handele es sich um eine von der Antragstellerin gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, entgegen, dass sie von R. formuliert wurde, der nach dem Erscheinungsbild der Vertragsurkunden als oder jedenfalls wie ein Handelsmakler im Sinne von § 93 HGB aufgetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 74/08, NJW-RR 2010, 39 Rn. 2 und 4;… MünchKomm.BGB/Basedow, 7. Aufl., § 305 Rn. 22).
  • OLG Koblenz, 28.03.2013 - 6 U 720/12

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung des Begriffs Betriebsvorrichtung im …

    Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist derjenige, auf dessen Veranlassung die Einbeziehung der vorformulierten Bedingungen in den Vertrag zurückgeht (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 74/08, NJW-RR 2010, 39 Rdnr. 3 m.w.Nachw.;… Palandt/Grüneberg, aaO, § 305 Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12

    Ansprüche aus einem Optionsgeschäft

    Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist diejenige Partei, auf deren Veranlassung die vorformulierten Bedingungen Vertragsinhalt werden (BGH, Beschluss vom 22.7.2009, IV ZR 74/08 = NJW-RR 2010, 39).
  • OLG Hamm, 18.12.2009 - 20 U 137/08

    Eintrittspflicht einer Bargeldversicherung

    Rn. 121 An dem Vorstehenden ändert sich nichts durch den Umstand, dass das Bedingungswerk möglicherweise von dem Makler der Fa. T2 gestellt wurde (vgl. dazu BGH, VersR 2009, 1477).
  • OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 166/08

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

    Rn. 167 An dem Vorstehenden ändert sich nichts durch den Umstand, dass das Bedingungswerk möglicherweise von dem Makler der Fa. B gestellt wurde (vgl. dazu BGH VersR 2009, 1477).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 5 U 77/12

    Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung in Generalunternehmervertrag wegen …

    Verwender ist nämlich derjenige, auf dessen Veranlassung die Einbeziehung zurückgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.7.2009, IV ZR 74/08 - NJW-RR 2010, 39, Juris-Rz. 3), wie aus dem Schutzzweck der AGB-Regelungen folgt, eine einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit durch eine Seite zu verhindern, ohne dass es auf eine wirtschaftliche Überlegenheit einer Seite ankommt (BGH vom 17.2.2010, wie oben, Rz.12).
  • OLG Hamm, 18.12.2009 - 20 U 3/09

    Übergang vom Nicht-Versicherer zum Versicherer durch Verstoß gegen § 3 Abs. 5 VVG …

  • OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 28/09

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

  • OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2024 - 5 U 62/23

    D&O-Versicherung: Auslegung und Wirksamkeit formularmäßiger …

  • LG Göttingen, 19.02.2015 - 6 S 90/13

    Pferdekaufvertrag - Abkürzung der Verjährungsfrist auf weniger als ein Jahr

  • AGH Bayern, 22.07.2019 - BayAGH III - 4 - 15/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • OLG München, 21.04.2022 - 14 U 9473/21

    Berufung, Rechtsmittel, Berufungsverfahren, Rechtsweg, Feststellung, Zinsen, …

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