Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 31, 197
- NJW 1960, 428
- MDR 1960, 209
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (10)
- BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52
Rechtsnatur eines Hilfsantrages
Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der Bundesgerichtshof mehrfach betont, daß die Geltendmachung eines Teilbetrages von einer Mehrheit selbständiger Forderungen deren eindeutige Abgrenzung erfordert, indem entweder für jeden einzelnen Anspruch die Teilbeträge angegeben werden, die zusammen den Betrag des Klagantrags ausmachen, oder die Ansprüche unter Bezifferung eines jeden in genau anzugebender Reihenfolge in ein Eventualverhältnis gebracht werden; denn nur, wenn das geschieht, kann über den Umfang der Rechtskraftwirkung des den Klagantrag bescheidenden Urteils kein Zweifel aufkommen (RGZ 157, 321, 326; BGHZ 11, 192, 194 [BGH 03.12.1953 - III ZR 66/52]; BGH LM RLG § 15 Nr. 4, ZPO § 139 Nr. 9, § 253 Nr. 7, 11, § 256 Nr. 45). - BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die vermögensrechtlichen Beziehungen von Eheleuten, die gemeinsam in einem auf den Namen des einen Ehegatten lautenden Geschäftsbetrieb tätig sind, unter Umständen als gesellschaftsrechtliche aufgefaßt werden müssen (BGHZ 8, 249; BGH LM BGB § 705 Nr. 5; Urteile vom 9. Februar 1955 IV ZR 191/54 , vom 14. November 1956 IV ZR 139/56 und vom 15. Januar 1958 IV ZR 242/57). - RG, 26.09.1911 - III 518/10
Replik der Aufrechnung
Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Denn der Kläger kann die Beklagte wegen der von ihr erst im Prozeß erklärten Aufrechnung nicht auf den nicht eingeklagten Teil seiner Forderungen verweisen; er muß es vielmehr hinnehmen, daß sie ihre Forderungen gerade gegen diesen Teilbetrag zur Aufrechnung stellt (RGZ 66; 266, 275; 80, 393, 394; BGH LM UmstG § 18 Abs. 1 Ziff. 3 Nr. 25).
- RG, 06.05.1933 - I 18/33
Wie ist der Streitwert in der Revisionsinstanz zu berechnen, wenn der Beklagte, …
Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Bei der Feststellung ihrer Beschwer ist der Wert der Gegenleistung, die der Kläger nach dem angefochtenen Urteil zu erbringen hat, nicht abzuziehen (RGZ 140, 358). - BGH, 14.10.1959 - IV ZR 140/59
Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Es kommt darauf an, ob sich die Eheleute durch einen solchen Vertrag in den Dienst einer gemeinsamen, über die Verwirklichung der eigentlichen ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Aufgabe gestellt haben (Urteil des Senats vom 14. Oktober 1959 IV ZR 140/59). - RG, 20.05.1930 - VII 558/29
Kann der nur einen Teil seiner Forderung einklagende Gläubiger den aufrechnenden …
Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Anders ist es nur, wenn die Aufrechnung schon vor der Klagerhebung erklärt ist (RGZ 129, 63, 65). - BGH, 15.01.1958 - IV ZR 242/57
Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die vermögensrechtlichen Beziehungen von Eheleuten, die gemeinsam in einem auf den Namen des einen Ehegatten lautenden Geschäftsbetrieb tätig sind, unter Umständen als gesellschaftsrechtliche aufgefaßt werden müssen (BGHZ 8, 249; BGH LM BGB § 705 Nr. 5; Urteile vom 9. Februar 1955 IV ZR 191/54 , vom 14. November 1956 IV ZR 139/56 und vom 15. Januar 1958 IV ZR 242/57). - RG, 13.04.1938 - II 194/37
1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus …
Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der Bundesgerichtshof mehrfach betont, daß die Geltendmachung eines Teilbetrages von einer Mehrheit selbständiger Forderungen deren eindeutige Abgrenzung erfordert, indem entweder für jeden einzelnen Anspruch die Teilbeträge angegeben werden, die zusammen den Betrag des Klagantrags ausmachen, oder die Ansprüche unter Bezifferung eines jeden in genau anzugebender Reihenfolge in ein Eventualverhältnis gebracht werden; denn nur, wenn das geschieht, kann über den Umfang der Rechtskraftwirkung des den Klagantrag bescheidenden Urteils kein Zweifel aufkommen (RGZ 157, 321, 326; BGHZ 11, 192, 194 [BGH 03.12.1953 - III ZR 66/52]; BGH LM RLG § 15 Nr. 4, ZPO § 139 Nr. 9, § 253 Nr. 7, 11, § 256 Nr. 45). - BGH, 19.12.1958 - IV ZR 131/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Führt diese Würdigung zu dem Ergebnis, daß zwischen dem Kläger und der Mutter der Beklagten eine Gesellschaft bestanden hat, dann muß die Auseinandersetzung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts vorgenommen werden, wobei jedoch Besonderheiten daraus, daß es sich um eine Gesellschaft unter Ehegatten handelt, hinreichend berücksichtigt werden müssen (Urteile vom 14. November 1956 IV ZR 139/56 und vom 19. Dezember 1958 IV ZR 131/58). - BGH, 28.05.1958 - IV ZR 334/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Allerdings wäre zu berücksichtigen, daß die Ehefrau nunmehr möglicherweise in höherem Maße als früher auch mittels der Einkünfte ihres Vermögens zum Familienunterhalt beizutragen hatte (Urteil des Senats vom 28. Mai 1958 IV ZR 334/57).
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …
Ist dagegen ein solcher Zweck nicht gegeben und gilt der Einsatz von Vermögen und Arbeit nur dem Bestreben, die Voraussetzungen für die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu schaffen, etwa durch den Bau eines Familienheims, oder geht die Mitarbeit nicht über den Rahmen des für die Ehegattenmitarbeit üblichen hinaus (§ 1356 Abs. 2 a.F. BGB), scheidet eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft aus (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 164/73 - BGH FamRZ 1975, 35, 36; BGHZ 31, 197, 200; 84, 361, 366; Senatsurteile vom 5. Oktober 1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147; und vom 26. April 1995 - XII ZR 132/93 - FamRZ 1995, 1062, 1063 m.N.). - BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Wesentliches Indiz für die Gründung einer Ehegattengesellschaft ist, daß die Ehegatten einen über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden gemeinschaftlichen Zweck verfolgen (BGHZ 31, 197 (201) = NJW 1960, 428; BGH, NJW 1974, 1554, 2045, 2278; BGH, FamRZ 1966, 442). - BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle …
Auch hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß zwischen Ehegatten auch ohne ausdrücklichen Vertragsschluß eine Innengesellschaft bestehen kann (BGHZ 8, 249; 31, 197; LM BGB § 705 Nr. 5; FamRZ 1962, 110; NJW 1974, 2278).Der Senat hält aber daran fest, daß es an Indizien für die Annahme einer durch schlüssiges Verhalten zustandegekommenen Ehegatteninnengesellschaft fehlt, wenn ein Ehegatte nur Beiträge leistet, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (BGHZ 31, 201 [BGH 28.10.1959 - IV ZR 91/59]; LM BGB § 845 Nr. 11; WM 1961, 945).
- BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 35/88
Befreiung von gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten
Der Bundesgerichtshof hatte schon mehrfach in vergleichbaren Sachverhalten zu entscheiden (vgl. etwa BGHZ 31, 197; 47, 157 [BGH 13.02.1967 - II ZR 158/65]; FamRZ 1963, 279; 1972, 362). - BGH, 07.12.1993 - VI ZR 152/92
Gemeinsamer Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch Eheleute in Gütergemeinschaft; …
a) Zwar trifft die Ausgangsüberlegung des Berufungsgerichts zu, daß für die geschäftliche Zusammenarbeit von Ehegatten - auch wenn kein förmlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen worden ist - ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis in der Form der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in Frage kommen kann (vgl. dazu BGHZ 31, 197, 200; 47, 157, 162 f.).Die Rechtsprechung hat auf die Rechtsfigur der stillschweigend abgeschlossenen Innengesellschaft zwischen Eheleuten nur zurückgegriffen, um güterrechtlichen Unzulänglichkeiten beim Ausgleich der Erträgnisse aus gemeinsamer Tätigkeit der Eheleute zu steuern (vgl. z.B. BGHZ 31, 197 ff.; 47, 157 ff.;… zur Kritik an einer zu weitgehenden Bejahung der Innengesellschaft durch diese Rechtsprechung z.B. Ulmer in: MünchKomm zum BGB, 2. Aufl., Rdn. 48 ff. vor § 705 BGB).
- BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 11/85
Begriff der Vermögensverwaltung; Ansprüche eines Ehegatten wegen zweckwidriger …
Soweit dagegen die Beiträge der Ehegatten nur ihrem Bestreben gelten, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen und hierfür die materiellen Bedingungen zu verbessern, ist der stillschweigende Abschluß eines Gesellschaftsvertrages im Hinblick auf die durch § 1353 BGB ohnehin begründeten Pflichten zu verneinen (BGHZ 8, 249; 31, 197; 46, 343; 47, 157; 84, 361, 366 f; vgl. außerdem BGH LM BGB § 705 Nr. 5 und BGH FamRZ 1975, 35). - BGH, 11.04.1990 - XII ZR 69/88
Zwangsversteigerung: Verteilung des des Erlöses aus der Teilungsversteigerung …
Zudem ist es der Zweck der Rechtsprechung zur Analogie, durch die Bereitstellung von sonst nicht gegebenen Ausgleichsmechanismen sachgerechte und billige Ergebnisse zu ermöglichen (vgl. BGHZ 31, 197, 200 f; 84, 388, 391); hier steht aber das Recht der Gemeinschaft zur Verfügung. - BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68
Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte - …
Die Begründung einer Innengesellschaft betreffend die Verwaltung des Hausgrundstücks kann stillschweigend erfolgt sein; die Parteien brauchten sich nicht einmal bewußt gewesen zu sein, daß ihre Beziehungen als gesellschaftsrechtliche zu beurteilen seien (vgl. dazu für den Fall einer Innengesellschaft zwischen Ehegatten BGH NJW 1960, 428). - BGH, 26.06.1968 - IV ZR 601/68
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
Da kein anderer Güterstand vereinbart war, galt Gütertrennung (BGHZ 31, 198 [BGH 28.10.1959 - IV ZR 91/59]). - BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
Auseinandersetzung einer Innengesellschaft unter Ehegatten - Vermögensbildung …
So ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Gesellschaftsverhältnis zwischen Eheleuten auch immer dann angenommen worden, wenn sich feststellen ließ, daß die Eheleute abredegemäß durch beiderseitige Leistungen eine über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgten, indem sie etwa durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Unternehmen aufbauten oder eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gemeinsam ausübten (BGHZ 8, 249; 31, 197; 47, 157).Dabei ist es nicht erforderlich, daß sich die Ehegatten seinerzeit bewußt waren, daß ihre Beziehungen als gesellschaftsrechtliche zu beurteilen sind (BGHZ 31, 197, 201).
- BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Umfang des Erwerbsschadens der dauerhaft arbeitsunfähigen Ehefrau bei Zusage …
- BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62
Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur …
- BGH, 14.12.1960 - IV ZR 161/60
Rechtsmittel
- BGH, 05.10.1967 - VII ZR 143/65
Auslegung von § 815 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Rückforderung von zum Zwecke …
- BGH, 25.09.1961 - II ZR 170/59
Beteiligung zweier Eheleute an einem Geschäft als Gesellschafter - Der Begriff …
- BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 43/86
Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft
- OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 19 U 212/00
Pflicht des geschiedenen Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur …
- BGH, 25.01.1977 - VI ZR 85/75
Gegenstand der Vertragsauslegung; Darlegungs- und Beweislast bei einem …
- BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72
Nachträgliche Vereinbarung der Gütertrennung ohne Bekanntmachung an den anderen …
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 77/85
Anpassung der Vermögensverhältnisse bei Übernahme von Vermögensgegenständen im …
- BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwerrente - Rentenrechtliche Auswirkungen des …
- OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 9 UF 59/17
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten bei ehevertraglichem Ausschluss des …
- LSG Baden-Württemberg, 30.09.2009 - L 5 KR 4816/08
- BGH, 24.02.1967 - V ZR 2/65
Formbedürftigkeit der Verpflichtung eines Gesellschafters zur Übertragung eines …
- OLG Saarbrücken, 18.02.2004 - 1 U 461/03
Stillschweigende Vereinbarung eines Abtretungsverbots; Auskunftsanspruch; BGB …
- OLG Hamm, 28.11.2001 - 8 U 34/00
Beweiswürdigung im Hinblick auf das Bestehen einer Ehegatten-Innengesellschaft
- BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 75/80
Mieteinnahme; Familienunterhalt; Absetzung für Abnutzung
- BSG, 23.04.1981 - 1 RA 13/79
Einkommen - Unterhalt - Witwerrente
- BGH, 22.09.1993 - XII ZR 39/92
Aufhebung einer durch schlüssiges Verhalten der Ehegatten gegründeten …
- BGH, 29.05.1984 - VI ZR 276/82
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über die Räumung und Herausgabe einer …
- BGH, 31.10.1962 - VIII ZR 133/61
- BGH, 25.05.1966 - IV ZR 348/64
Rechtsmittel
- BFH, 19.02.1960 - I 170/59 S
Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten - Einbringung der Arbeitskraft in eine …
- OLG Nürnberg, 14.12.1999 - 1 U 4025/98
Ausgleich von Vermögenszuwächsen unter Ehegatten bei Scheidung der Ehe und …
- BGH, 11.07.1967 - VI ZR 36/66
Haftungsverteilung bei Überfahren eines am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung …
- BGH, 17.01.1967 - VI ZR 89/65
Geltendmachung der Einrede der Verjährung - Berücksichtigung von neuem …
- BGH, 15.06.1966 - VIII ZR 53/64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 130/63
Anspruch auf Herausgabe einer Trinkhalle wegen Unwirksamkeit eines …
- BGH, 27.02.1963 - IV ZR 189/62
Rechtsmittel
- BGH, 17.01.1963 - II ZR 66/61
Annahme eines stillschweigend zustandegekommenen Gesellschaftsvertrages zwischen …
- BGH, 21.09.1961 - II ZR 57/60
Voraussetzungen der Gründung einer Innengesellschaft - Annahme eines …
- BGH, 11.01.1962 - II ZR 97/60
Erfordernis der Angabe der herauszugebenden Leistung bei einer Stufenklage - …
- BGH, 27.09.1961 - IV ZR 69/61
Rechtsmittel
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