Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1985 - IVa ZR 231/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiederverheiratung des Erblassers - Wirkungslosigkeit der letztwilligen Verfügung - Trennung der Vermögensmassen des Erstversterbenden und des Überlebenden - Auslegung einer letztwilligen Verfügung.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 2066, 2084; ZPO § 256
Widersprüchlichkeit eines Urteils im Hinblick auf eine festzustellende Erbfolge; Auslegung eines Testaments - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51
Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden
Auszug aus BGH, 15.05.1985 - IVa ZR 231/83
Bei einem derartigen unlösbaren Widerspruch in dem Urteilstenor ist das Urteil insgesamt unwirksam, was von Amts wegen zu beachten ist (BGHZ 5, 240, 244 ff). - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BGH, 15.05.1985 - IVa ZR 231/83
Läßt sich der wirkliche Wille der testierenden Ehegatten trotz der Auswertung aller zur Aufdeckung des Erblasserwillens möglicherweise dienlichen Umstände nicht feststellen, dann muß der Richter sich damit begnügen, den Sinn zu ermitteln, der dem mutmaßlichen Erblasserwillen am ehesten entspricht (BGHZ 86, 41, 45) [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81]. - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80
Zweck der Testamentsform
Auszug aus BGH, 15.05.1985 - IVa ZR 231/83
Formprobleme (vgl. BGHZ 80, 242 [BGH 09.04.1981 - IVa ZB 4/80] und 246) werden sich dabei in der Regel nicht stellen, weil in den Wiederverheiratungsklauseln wohl stets genügende Anhaltspunkte für den Erblasserwillen zu finden sein werden. - BGH, 30.11.1964 - III ZR 82/63
Vollziehbarkeit einer Auflage
Auszug aus BGH, 15.05.1985 - IVa ZR 231/83
Ein etwaiger Irrtum des Erblassers nach der Errichtung des Testaments über das Wirksambleiben der Einsetzung des Schlußerben wäre im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB unbeachtlich (BGH 42, 327, 332).
- BGH, 25.05.2016 - IV ZR 205/15
Ehegattentestament: Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des …
Die erbvertragliche Vorschrift des § 2285 BGB ist auf die wechselbezüglichen Verfügungen des letztverstorbenen Ehegatten im gemeinschaftlichen Testament entsprechend anwendbar (…Senatsbeschluss vom 15. Juni 2010 - IV ZR 21/09, ZEV 2010, 364 Rn. 7; Senatsurteile vom 15. Mai 1985 - IVa ZR 231/83, FamRZ 1985, 1123 unter IV 2; vom 18. Januar 1956 - IV ZR 199/55, FamRZ 1956, 83, 84). - OLG Frankfurt, 01.07.2021 - 20 W 75/19
Zur Berücksichtigung von "Schwarzgeld" bei der Testamentsauslegung
Lässt sich der tatsächliche Wille eines Erblassers nicht ermitteln, kann hilfsweise auf dessen mutmaßlichen Willen abgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.1985, Az. IVa ZR 231/83, zitiert nach juris Tz. 13). - OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22
Testamentauslegung im Hinblick auf stillschweigende Berufung eines Ersatzerben …
Lässt sich der tatsächliche Wille eines Erblassers nicht ermitteln, kann hilfsweise auf den Sinn der Erklärungen abgestellt werden, welcher dem mutmaßlichen Willen am ehesten entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.1985, Az. IVa ZR 231/83, juris Tz. 13). - BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 124/87 Für das erste Revisionsverfahren (IVa ZR 231/83) werden Gerichtsgebühren nicht erhoben, weil dieses Verfahren durch eine unrichtige Sachbehandlung durch das Berufungsgericht veranlaßt wurde (§ 8 GKG).
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