Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den üblichen Aufgaben eines Bauherrn durch Einschaltung eines Treuhänders und eines Baubetreuers - Vermittlung der Abschlüsse von Treuhandvertrag und Baubetreuungsvertrag - Anspruch auf ...
- zimmermann-notar-rostock.de
Auslegung eines Versprechens der "Herbeiführung" eines Vertragsabschlusses als Maklervertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 211
- DB 1981, 210
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (26)
- BGH, 15.03.1978 - IV ZR 77/77
Voraussetzungen für die Vermittlung eines Treuhandvertrages - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Die Verträge mit diesen Mitarbeitern hätten den gleichen Wortlaut wie der Vertrag, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - (WM 1978, 708) zugrunde lag.Nach dem das Schuldrecht des BGB beherrschenden Grundsatz der Vertragsfreiheit kann eine Provisionsverpflichtung auch für solche Fälle begründet werden, in denen die Voraussetzungen des § 652 BGB nicht begründet sind, in denen also der Provisionsberechtigte weder eine Nachweis- noch eine Vermittlungstätigkeit entfaltet hat (BGH WM 1977, 341; 1977, 415; 1978, 708; Urteile vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74 - vom 7. Dezember 1977 - IV ZR 2/77 - vom 22. März 1978 - IV ZR 175/76 - WM 1979, 58 Urteil vom 3. Oktober 1979 - IV ZR 89/77 -).
Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in zwei Entscheidungen (Urteil vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - WM 1978, 708 und vom 3. Mai 1978 - IV ZR 134/77 -) den gegenteiligen Standpunkt vertreten.
Dies ist eine Frage der Vertragsauslegung, die vom Revisionsgericht entschieden werden kann, weil das Berufungsgericht insoweit keine Auslegung vorgenommen hat und weitere tatsächliche Feststellungen nicht in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 15. Februar 1978 - IV ZR 77/77 - WM 1978, 708 unter III 2 a).
Zinser vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - (WM 1978, 708) unter II, 2 berufen.
- BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74
Entstehung eines Provisionsanspruches eines Maklers - Enge wirtschaftliche …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Der Bundesgerichtshof hat zwar in dieser Hinsicht gewisse Grundsätze aufgestellt; so hat er insbesondere ausgesprochen, daß eine Provisionszusage in der Regel nur dann als ein von § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen aufgefaßt werden könne, wenn der Interessent eine klare Kenntnis von der zwischen dem Empfänger und dem Geschäftsgegner bestehenden wirtschaftlichen Verbindung habe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158); andererseits wurde angenommen, daß ein unabhängiges Provisionsversprechen dann vorliege, wenn der Kaufinteressent vor die Alternative gestellt werde, entweder eine Provision zu versprechen oder vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH WM 1977, 415, 416).In einem solchen Fall ist es von ausschlaggebender Bedeutung, ob dem Interessenten die Verflechtung, die den Provisionsberechtigten an einer Maklertätigkeit im Sinne des § 652 BGB hinderte, bekannt war; ist dies der Fall, dann liegt die Annahme eines unabhängigen Provisionsversprechens nahe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158).
- BGH, 08.10.1975 - IV ZR 13/75
Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag - Werbemaßnahmen für den Verkauf von …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Der Bundesgerichtshof hat zwar in dieser Hinsicht gewisse Grundsätze aufgestellt; so hat er insbesondere ausgesprochen, daß eine Provisionszusage in der Regel nur dann als ein von § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen aufgefaßt werden könne, wenn der Interessent eine klare Kenntnis von der zwischen dem Empfänger und dem Geschäftsgegner bestehenden wirtschaftlichen Verbindung habe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158); andererseits wurde angenommen, daß ein unabhängiges Provisionsversprechen dann vorliege, wenn der Kaufinteressent vor die Alternative gestellt werde, entweder eine Provision zu versprechen oder vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH WM 1977, 415, 416).In einem solchen Fall ist es von ausschlaggebender Bedeutung, ob dem Interessenten die Verflechtung, die den Provisionsberechtigten an einer Maklertätigkeit im Sinne des § 652 BGB hinderte, bekannt war; ist dies der Fall, dann liegt die Annahme eines unabhängigen Provisionsversprechens nahe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158).
- BGH, 30.06.1976 - IV ZR 207/74
Bestehen eines Provisionsanspruchs eines Maklers bei wirtschaftlicher …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Der Bundesgerichtshof hat zwar in dieser Hinsicht gewisse Grundsätze aufgestellt; so hat er insbesondere ausgesprochen, daß eine Provisionszusage in der Regel nur dann als ein von § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen aufgefaßt werden könne, wenn der Interessent eine klare Kenntnis von der zwischen dem Empfänger und dem Geschäftsgegner bestehenden wirtschaftlichen Verbindung habe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158); andererseits wurde angenommen, daß ein unabhängiges Provisionsversprechen dann vorliege, wenn der Kaufinteressent vor die Alternative gestellt werde, entweder eine Provision zu versprechen oder vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH WM 1977, 415, 416).In einem solchen Fall ist es von ausschlaggebender Bedeutung, ob dem Interessenten die Verflechtung, die den Provisionsberechtigten an einer Maklertätigkeit im Sinne des § 652 BGB hinderte, bekannt war; ist dies der Fall, dann liegt die Annahme eines unabhängigen Provisionsversprechens nahe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158).
- BGH, 03.05.1978 - IV ZR 134/77
Errichtung steuerbegünstigter Eigentumswohnungen nach dem sogenannten "Kölner …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in zwei Entscheidungen (Urteil vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - WM 1978, 708 und vom 3. Mai 1978 - IV ZR 134/77 -) den gegenteiligen Standpunkt vertreten.Eine abweichende Ansicht vermag der Senat auch nicht aus dem Urteil des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs - IV ZR 134/77 - zu entnehmen.
- BGH, 12.05.1971 - IV ZR 82/70
Identität von Käufer und Verkäufer bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise - …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Aus diesem Grunde war es der Beklagten zu 1) nicht möglich, eine auf den Abschluß eines Vertrages mit der A. gerichtete Vermittlungstätigkeit zu entfalten und sich dadurch die vom Kläger versprochene Vermittlungsprovision zu verdienen (BGH LM BGB § 652 Nr. 41, 50 = NJW 1971, 1839; 1974, 1130; WM 1974, 783).In den Fällen, in denen die Maklerfirma von dem vorgesehenen Geschäftspartner oder der vorgesehene Geschäftspartner von dem Makler oder beide von einem Dritten wirtschaftlich beherrscht worden sind, ist der Anspruch auf Maklerprovision dagegen deshalb versagt worden, weil die "Maklerfirma" wegen der bestehenden wirtschaftlichen Identität keine Maklerdienste (Vermittlung oder Nachweis) im Sinne des § 652 BGB leisten konnte (BGH NJW 1971, 1839; 1974, 1130 = LM BGB § 652 Nr. 41, 50; BGH WM 1973, 389; 1974, 783).
- BGH, 13.03.1974 - IV ZR 53/73
Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vermittlung eines Vertrages mit …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Aus diesem Grunde war es der Beklagten zu 1) nicht möglich, eine auf den Abschluß eines Vertrages mit der A. gerichtete Vermittlungstätigkeit zu entfalten und sich dadurch die vom Kläger versprochene Vermittlungsprovision zu verdienen (BGH LM BGB § 652 Nr. 41, 50 = NJW 1971, 1839; 1974, 1130; WM 1974, 783).In den Fällen, in denen die Maklerfirma von dem vorgesehenen Geschäftspartner oder der vorgesehene Geschäftspartner von dem Makler oder beide von einem Dritten wirtschaftlich beherrscht worden sind, ist der Anspruch auf Maklerprovision dagegen deshalb versagt worden, weil die "Maklerfirma" wegen der bestehenden wirtschaftlichen Identität keine Maklerdienste (Vermittlung oder Nachweis) im Sinne des § 652 BGB leisten konnte (BGH NJW 1971, 1839; 1974, 1130 = LM BGB § 652 Nr. 41, 50; BGH WM 1973, 389; 1974, 783).
- BGH, 27.03.1969 - VII ZR 165/66
Stapellager - § 255 BGB regelt nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht, sondern …
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Dabei genügt es nicht, daß dem Leistenden die Tatsachen bekannt sind, aus denen sich das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung ergibt; der Leistende muß vielmehr aus diesen Tatsachen auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlußfolgerung gezogen haben (BGH LM BGB § 242 [Cd] Nr. 19; BGH NJW 1969, 1165, 1167). - BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50
Gruppenverteiler. Bereicherung
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Dies ist Jedenfalls die in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs durchaus herrschende Auffassung (RGZ 170, 65, 67; BGHZ 1, 75, 81 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50]; 14, 79 [BGH 22.06.1954 - I ZR 225/53]; BGH MDR 1957, 598; LM BGB § 818 Abs. 3 Nr. 6; WM 1961, 273; 1967, 395, 397; 1972, 564; 1972, 888). - BGH, 12.05.1971 - VIII ZR 196/69
Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession
Auszug aus BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Im Schrifttum wird allerdings geltend gemacht, daß das Kriterium des ursächlichen Zusammenhangs nicht immer bestimmt genug und verschiedentlich zu weit sei und daß daher nur solche Vermögensnachteile und Aufwendungen berücksichtigt werden dürfen, die der gutgläubig Bereicherte im Vertrauen auf die Unwiderruflichkeit des vermeintlichen Vermögenszuwachses gemacht habe (…Flume in Festschrift Niedermeyer S. 103, 154;… Mühl bei Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl. § 818 Rdn. 33;… Westermann bei Ermann, BGB, 6. Aufl. § 818 Rdn. 32;… Palandt/Thomas BGB 39. Aufl. § 818 Anm. 6 A b;… Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts Bd. 2, 11. Aufl. § 70 II;… Esser/Schmidt, Schuldrecht Bd. II 2. Teilband, 5. Aufl. § 51 II 1 c; ähnlich BGHZ 56, 173, 179; vgl. im übrigen BGH WM 1970, 1421). - BGH, 22.03.1978 - IV ZR 175/76
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Maklerlohn - Rückzahlung der …
- BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53
Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit
- BGH, 18.02.1972 - V ZR 23/70
Rückauflassungsanspruch hinsichtlich eines Miteigentumsanteils an einem …
- BGH, 04.05.1972 - VII ZR 187/70
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung - Nichterreichen eines vereinbarten …
- BGH, 25.05.1973 - IV ZR 16/72
Voraussetzungen für die Entstehung von Provisionsansprüchen eines Maklers - …
- BGH, 01.10.1970 - VII ZR 224/68
Bereicherungsanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer auf Rückgewähr …
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 41/80
Erwerb einer Eigentumswohnung nach Bauherrenmodell - Vermittlung des …
- BGH, 28.06.1956 - II ZR 78/54
Rechtsmittel
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 37/80
Bindungswirkung einer mündlich abgegebenen Erklärung - Wesentliche …
- BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Ein von einer Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen - Nachweistätigkeit …
- BGH, 02.02.1977 - IV ZR 167/75
Auslegung eines Maklervertrages hinsichtlich des Zeitpunktes der …
- BGH, 22.09.1976 - IV ZR 128/74
Anspruch auf Rückzahlung der Provision eines Maklers - Grundsatz der …
- BGH, 19.01.1977 - IV ZR 73/75
Auswirkungen der Gewinnbeteiligung eines Maklers an einer Vertragsgegner des …
- RG, 30.10.1942 - VII 41/42
1. Ist beim Bemessen der Bereicherung die dem Bereicherten durch die grundlos …
- BGH, 18.10.1978 - IV ZR 143/77
Voraussetzungen an das Vorliegen eines Maklervertrages - Anforderungen an eine …
- BGH, 03.10.1979 - IV ZR 89/77
Übernahme einer Provisionsverpflichtung auf Grund schlüssigem Verhalten - …
- BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83
Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen …
Der Richter ist jedoch auch bei einer ihrem Wortsinn nach eindeutigen Willenserklärung nicht an deren Wortlaut gebunden, wenn bestimmte Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGH Urteile vom 23. Oktober 1980 - IVa ZR 39/80 und 45/80 - LM BGB § 652 Nr. 69, 70 = WM 1981, 42, NJW 1981, 277). - BGH, 24.04.1985 - I ZR 176/83
Begriff des periodischen Rechnungsabschlusses bei einem Kontokorrent-Girokonto
Rechts- oder Tatsachenirrtümer schließen die Anwendung des § 814 BGB (1. Alternative) aus (…BGH, Urt. v. 15. Januar 1954 - V ZR 165/52, LM BGB § 242 Cd Nr. 19 Bl. 1 R, 2;… Urt. v. 27. März 1969 - VII ZR 165/66, NJW 1969, 1165, 1167; Urt. v. 23. Oktober 1980 - IVa ZR 39/80, LM BGB § 652 Nr. 69 Bl. 3 R;… Heimann-Trosien, in: BGB-RGRK, 12. Aufl., § 814 Rdnr. 2). - OLG Frankfurt, 03.04.2025 - 5 U 123/23
Zur vertraglichen Einordnung eines Advisory Agreements
Der Maklervertrag nach dem gesetzlichen Leitbild des § 652 BGB begründet nämlich eine Tätigkeitspflicht des Maklers nicht (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1980 - IVa ZR 39/80, juris Rn. 33). - BGH, 22.01.1981 - IVa ZR 40/80
Steuerbegünstigte Vermögensanlagen - Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem …
Eine solche Auslegung ist, wie der Senat bereits in zwei die gleiche Vertragsgestaltung betreffenden Urteilen vom 23. Oktober 1980 (IV a ZR 39/80 und IV a ZR 45/80) ausgeführt hat, dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt.Eine solche Auslegung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. die Nachweise im Urteil vom 23. Oktober 1980 - IV a ZR 39/80 unter Ziffer I 3) insbesondere dann nahe, wenn der Kunde vor der Abgabe des Provisionsversprechens über die Umstände unterrichtet worden war, die den Provisionsempfänger an der Ausübung einer Maklertätigkeit im Sinne des § 652 BGB hinderten.
- BGH, 26.06.1986 - III ZR 232/85
Bedeutung der Kenntnis der Nichtschuld bei Hingabe eines Darlehens - Darlehen - …
Zur Kenntnis der Nichtschuld genügt es nicht, daß dem Leistenden die Tatsachen bekannt sind, aus denen sich das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung ergibt; der Leistende muß vielmehr aus diesen Tatsachen auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlußfolgerung gezogen haben (BGH Urteil vom 23. Oktober 1980 - IVa ZR 39/80 - LM BGB § 652 Nr. 69 Bl. 3 R).
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