Rechtsprechung
| BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Veranlassung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages durch arglistige Täuschung - Bestehen eines Schadensersatzanspruches aus der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses - Voraussetzungen der culpa ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers; Maßgeblicher Zeitpunkt für Feststellungen der Berufsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2814
- MDR 1984, 1008
- VersR 1984, 630
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80
Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn
Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
In seiner einen Fall der Einbruchsdiebstahlversicherung betreffenden Entscheidung in BGHZ 84, 268 hat der Senat für solche Fälle ausgeführt, daß beim Fehlen einer weiteren Erläuterung in der Regel mit dem als Vertragsbeginn bezeichneten Zeitpunkt der Beginn des Versicherungsschutzes gemeint ist.Gegenüber dem in BGHZ 84, 268 entschiedenen Fall weist der vorliegende Fall Jedoch Besonderheiten auf, welche die Annahme ausschließen, daß hinsichtlich der BUZ-Versicherung eine Rückwärtsversicherung vorliege.
- BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68
Verschweigen des wirklichen Gesundheitszustandes bei Abschluss einer …
Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
Es besteht kein Anlaß, dem Versicherer darüberhinaus ohne das Hinzutreten besonderer Umstände eine allgemeine Arglisteinrede zuzubilligen, die auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht werden könnte (BGH Urteil vom 29.1.1969 - IV ZR 518/68 = VersR 1969, 318;… a.A. Prölss/Martin a.a.O. § 22 Anm. 3;… Bruck/Möller § 22 Rdn. 23).Letzteres ist der Fall bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, insbesondere bei den Tatbeständen der §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, welche neben §§ 16 ff. VVG anzuwenden sind (BGH VersR 1969, 318; RG VA 1933 Nr. 2627;… Röhr a.a.O. S. 276).
- BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78
Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages …
Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß § 124 BGB mit seiner Regelung zum Ablauf der Anfechtungsfrist einem Anspruch des getäuschten Vertragspartners auf Schadensersatz wegen Verhandlungsverschuldens (culpa in contrahendo) und einem daraus abgeleiteten Recht zur Erfüllungsverweigerung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung: BGH Urteil vom 11.5.1979 - V ZR 75/78 = NJW 1979, 1983 m.w.N.; RGZ 84, 131;… RGRK/Krüger-Nieland 12. Aufl. § 123 Rdn. 88;… Soergel/Hefermehl § 124 Rdn. 9;… Staudinger/Dilcher § 124 Rdn. 10;… aA: MK-Kramer § 123 Rdn. 30; Medicus JuS. 1965, 209).
- BGH, 13.03.1974 - IV ZR 36/73
Krankentagegeld - Völlige Arbeitsunfähigkeit - Termineintritt
- BGH, 01.12.1982 - IVa ZR 70/81
Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer - Absicht einer …
Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß falsche Angaben allein den Schluß auf eine arglistige Täuschung nicht rechtfertigen und daß die Kenntnis auch des Agenten, der bloße Vermittlungsaufgaben wahrnimmt, unter gewissen Umständen der Annahme arglistigen Verhaltens entgegensteht (BGH Urteil vom 1.12.1982 - IVa ZR 70/81 = VersR 1983, 237). - RG, 06.02.1914 - II 580/13
Betrugsanfechtung und Schadensersatz; Gegeneinrede der Arglist
Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß § 124 BGB mit seiner Regelung zum Ablauf der Anfechtungsfrist einem Anspruch des getäuschten Vertragspartners auf Schadensersatz wegen Verhandlungsverschuldens (culpa in contrahendo) und einem daraus abgeleiteten Recht zur Erfüllungsverweigerung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung: BGH Urteil vom 11.5.1979 - V ZR 75/78 = NJW 1979, 1983 m.w.N.; RGZ 84, 131;… RGRK/Krüger-Nieland 12. Aufl. § 123 Rdn. 88;… Soergel/Hefermehl § 124 Rdn. 9;… Staudinger/Dilcher § 124 Rdn. 10;… aA: MK-Kramer § 123 Rdn. 30; Medicus JuS. 1965, 209).
- BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05
Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung …
Falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein rechtfertigen den Schluss auf eine arglistige Täuschung nicht; einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer Antragsfrage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken, gibt es nicht (vgl. nur Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 1 und vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404 unter 3; OLG Saarbrücken VersR 1996, 488;… ebenso BK/Voit, VVG § 22 Rdn. 30). - BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Nur in diesem Punkt, dem Prognosebereich, macht § 2 (3) BB-BUZ eine Ausnahme von der Beweispflicht und schafft insoweit - liegt eine Fortdauer des maßgebenden Gesundheitszustandes über sechs Monate hinaus vor - eine unwiderlegliche Vermutung dafür, daß eine Prognose gestellt werden könnte, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft sei keine Erwartung auf Besserung mehr gerechtfertigt (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 und vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - VVGE § 2 BB-BUZ Nr. 5 unter 11, 3, c). - BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05
Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der …
Damit diese Beeinträchtigungen zu bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit werden, muss der körperlich-geistige Gesamtzustand des Versicherten derart beschaffen sein, dass eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann; es muss demnach ein Zustand erreicht sein, dessen Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der halben Arbeitskraft nicht mehr zu erwarten ist (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter III; vom 21. März 1990 - IV ZR 39/89 - VersR 1990, 729 unter I 1).Ebenso unerheblich sind die Einschätzung sowie die Erkenntnisse der zum damaligen Zeitpunkt behandelnden Ärzte, die durchgeführten Therapien oder der Befund zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1984 aaO).
- BGH, 07.02.2007 - IV ZR 5/06
Ansprüche des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers über einen …
Betrifft eine Nicht- oder Falschanzeige gefahrerhebliche Umstände, so bestehen daneben keine Ansprüche aus culpa in contrahendo (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 2; vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 197/87 - VersR 1989, 465 unter II 3, vorangehend OLG Hamm VersR 1988, 458; vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404 unter 2 b; OLG Saarbrücken VersR 1997, 863).Anderenfalls würde die ausgewogene Entscheidung des Gesetzgebers zur Sanktionierung der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Anbahnung eines Versicherungsvertrages verfälscht und unterlaufen (Senatsurteil vom 22. Februar 1984 aaO).
Das kann der Fall sein bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, insbesondere bei den Tatbeständen der §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, die neben den §§ 16 ff. VVG anzuwenden sind (…BGH, Urteile vom 8. Februar 1989 aaO unter II 3; vom 22. Februar 1984 aaO;… vom 18. September 1991 aaO).
- BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88
Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Für die Feststellung dieses Zeitpunktes ist die rückschauende Feststellung maßgebend, wann erstmals ein Zustand gegeben war, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartungen mehr auf eine Besserung rechtfertigte (Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630). - OLG Saarbrücken, 12.08.2026 - 5 U 9/26
BU-Vergleich schließt spätere Rentenerhöhung für aktuellen Versicherungsfall aus
Diesen Regelungen entnimmt der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, auf dessen Sicht es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt (BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85 und seither ständig; zur Berufsunfähigkeitsversicherung etwa BGH…, Urteil vom 31. Mai 2023 - IV ZR 58/22, VersR 2023, 969 Rn. 13), dass der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht die Krankheit oder ein bestimmter Gesundheitszustand der versicherten Person ist, sondern die auf ihr beruhende ("infolge"), ein den Bedingungen entsprechendes Maß erreichende dauerhafte Beeinträchtigung der Ausübung eines bestimmten Berufs (BGH, Urteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82, VersR 1984, 630 unter III.; Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 39/89, BGHZ 111, 44, 47; Senat, Urteil vom 13. April 2005 - 5 U 842/01-67, VersR 2006, 778).Aus § 1 Nr. 4 Satz 1 BUZ, wonach der Anspruch auf die Versicherungsleistungen erlischt, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 Prozent sinkt, ohne dass insoweit nach den Ursachen differenziert würde, und den nachfolgenden Bestimmungen zum Nachprüfungsverfahren (§§ 6, 7 BUZ) wird er außerdem schließen, dass der Versicherungsfall "Berufsunfähigkeit" mit Vorliegen der in § 2 Nr. 1 BUZ genannten Voraussetzungen eintritt und solange andauert, wie diese Voraussetzungen im bedingungsgemäßen Umfang weiter vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82, VersR 1984, 630), und dass der Versicherer auf dieser Grundlage die vereinbarten Leistungen solange erbringt, bis ihm eine formell und materiell wirksame Erklärung des Versicherers über die Einstellung der Leistungen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 7. Mai 2025 - 5 U 97/22, VersR 2025, 1315, 1317 f.) zugegangen ist.
Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, ist Versicherungsfall nicht die Krankheit oder ein bestimmter Gesundheitszustand, sondern die darauf beruhende Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf in dem vertraglich vorausgesetzten Umfang auszuüben (BGH, Urteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82, VersR 1984, 630; Senat, Urteil vom 13. April 2005 - 5 U 842/01-67, VersR 2006, 778).
- BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96
Einschränkung der Neuwertversicherung
Das Berufungsgericht wird deshalb die von beiden Parteien zur Besichtigung und zum Gespräch angebotenen Beweise erheben müssen, die Beweislast trägt die Beklagte (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 1). - BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 197/87
Abschluß einer Lebensversicherung für den Fall des Todes eines anderen; …
Nach der Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 22. Februar 1984, IVa ZR 63/82 = VersR 1984, 630, 631) kommt aber ein von den Fristen des § 124 BGB unberührtes Leistungsverweigerungsrecht dort in Betracht, wo die Regelung der §§ 16ff. VVG nicht eingreift, z.B. bei Täuschungen über andere als gefahrerhebliche Umstände, oder wo sie andere geschützte Interessen des Versicherers nicht abschließend behandelt. - BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96
Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats
Für die Geltendmachung eines solchen Anspruchs gilt nicht die Frist des § 124 BGB, sondern die Verjährungsfrist nach § 852 Abs. 1 BGB, soweit es um eine sittenwidrige Schädigung geht, und diejenige nach § 195 BGB unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß (BGH, Urt. v. 11. Mai 1979 - V ZR 75/78, NJW 1979, 1983, 1984 u. v. 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82, NJW 1984, 2814, 2815). - BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93
Versäumung der Frist
Vorausgesetzt wird vielmehr ein Gesamtzustand des Versicherten, der derart beschaffen sein muß, daß eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verlorengegangenen Fähigkeiten zur Berufsausübung in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann (Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter III). - BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89
Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung
- OLG Nürnberg, 01.06.2026 - 8 U 92/26
Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Basisrentenversicherung
- BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86
Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der …
- BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das …
- BGH, 12.01.2001 - V ZR 322/99
Haftung des Verkäufers für Altlasten eines Grundstücks
- BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über …
- BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90
Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der …
- BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94
Versicherungsfall in der BUZ
- OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die rückschauende …
- BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94
Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers - …
- BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83
Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung; …
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
- BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88
Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige …
- BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 21/88
Begriff des gedehnten Versicherungsfalls; Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …
- OLG Oldenburg, 29.06.2016 - 5 U 165/15
Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - L 1 KR 1/13
Krankenversicherung - Versicherungspflicht wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II - …
- BGH, 04.07.1990 - IV ZR 158/89
Anfechtung eines Feuerversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung - …
- OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
Versicherungsvertrag; Anfechtung; Gesundheitsfragen; Falsche Angaben; Beweislast
- OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 231/93
Risikoausschluß in der Lebensversicherung/Berufsunfähigkeitszusatzversicherung …
- LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00
Berufsunfähigkeitsversicherung - verspätete Anzeige der Berufsunfähigkeit
- OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
Rückzahlung von Leistungen zur Sanierung einer finanziell angeschlagenen …
- BGH, 29.05.1991 - IV ZR 157/90
Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Rente und auf Beitragsbefreiung …
- BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 201/85
Bestand eines Lebensversicherungsvertrages mit …
- BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 235/84
Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen Verschweigen einer Erkrankung in …
- BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 83/84
Eintritt des Versicherungsfalles nach Begründung des Versicherungsschutzes
- LG Düsseldorf, 16.08.2024 - 9a O 393/21
Prognose zur Beurteilung von Berufsunfähigkeit und Abgrenzung zur …
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