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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1989 - IVb ARZ 27/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3892
BGH, 26.10.1989 - IVb ARZ 27/89 (https://dejure.org/1989,3892)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1989 - IVb ARZ 27/89 (https://dejure.org/1989,3892)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 (https://dejure.org/1989,3892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Verziehen des Beklagten aus dem Gerichtsbezirk nach Zustellung des Mahnbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der …

    Auszug aus BGH, 26.10.1989 - IVb ARZ 27/89
    Die - unzutreffend - auf § 696 Abs. 3 ZPO gestützte Rechtsauffassung des Amtsgerichts Osnabrück, die nicht mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 103, 20, 28 in Einklang steht, kann nicht als jeder Rechtsgrundlage entbehrend und deshalb willkürlich angesehen werden, zumal in der Rechtsprechung der Instanzgerichte schon Abgaben nach zehn oder gar nur sechs Monaten als nicht mehr "alsbald" i.S. von § 696 Abs. 3 ZPO behandelt worden sind (…vgl. Thomas/Putzo ZPO 13. Aufl. § 696 Anm. 4a und b;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 47. Aufl. § 696 Anm. 3 B;… Zöller/Vollkommer ZPO 15. Aufl. § 696 Rdn. 6).
  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 286/81

    Übergangener Widerspruch gegen Mahnbescheid

    Auszug aus BGH, 26.10.1989 - IVb ARZ 27/89
    Da der Widerspruch des Beklagten vom 16. Mai 1986 in entsprechender Anwendung des § 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO als Einspruch zu behandeln ist (vgl. BGHZ 85, 361, 364), gilt die Sache als mit Zustellung des Mahnbescheids am 23. Mai 1986 rechtshängig geworden (§ 700 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …

    Auszug aus BGH, 26.10.1989 - IVb ARZ 27/89
    Die Bindungswirkung der Verweisung ist deshalb nicht in Frage gestellt (BGHZ 71, 69, 72).
  • BGH, 08.04.1992 - XII ARZ 8/92

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Trotz dieses Rechtsirrtums des Kreisgerichts Osterburg kann die Verweisung nicht als jeder Rechtsgrundlage entbehrend und deshalb als willkürlich angesehen werden (Senatsbeschlüssevom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 - undvom 15. Mai 1991 - XII ARZ 9/91 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 2 und Bindungswirkung 4).
  • BGH, 18.09.1996 - XII ARZ 10/96

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem isolierten Verfahren auf Regelung …

    Eine Verweisung, die auf einem derartigen Rechtsirrtum beruht, kann allein deswegen noch nicht als jeder Rechtsgrundlage entbehrend und somit als willkürlich angesehen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 2).
  • BGH, 15.10.1996 - XII ARZ 15/96

    Negativer Kompetenzkonflikt im Prozeßkostenhilfeverfahren; Bindungswirkung eines …

    Eine Verweisung, die auf einem derartigen Rechtsirrtum beruht, kann jedoch allein deswegen noch nicht als jeder Rechtsgrundlage entbehrend und somit als willkürlich angesehen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 2).
  • BGH, 15.05.1991 - XII ARZ 9/91

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH - Geltung der Regeln des Gesetzes über die …

    Selbst wenn diese Beurteilung rechtsfehlerhaft sein sollte, beruht sie jedenfalls nicht auf Willkür und rechtfertigt damit keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse generell wirksam sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 2).
  • BGH, 25.09.1996 - XII ARZ 12/96

    Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach verzögerter Mitteilung; Zurückweisung …

    Die von dem Amtsgericht Oberhausen angestellten Zweckmäßigkeitserwägungen zu einheitlicher Verhandlung und Entscheidung über den Ehegatten und den Kindesunterhalt sind nach Abtrennung und zwischenzeitlicher Erledigung des Verfahrens betreffend den Kindesunterhalt - inzwischen überholt, davon abgesehen aber für die Frage der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses vom 24. Juli 1996 ohnehin ohne rechtliche Bedeutung (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 2).
  • BGH, 06.05.1998 - XII ARZ 9/98

    Bindungswirkung einer Verweisung in einer Familiensache

    Selbst wenn diese Beurteilung rechtsfehlerhaft sein sollte, beruht sie jedenfalls nicht auf Willkür und rechtfertigt damit keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse generell wirksam sind (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 2).
  • BGH, 09.07.1997 - XII ARZ 16/97

    Begehren der Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - …

    Selbst wenn diese Beurteilung rechtsfehlerhaft sein sollte, beruht sie jedenfalls nicht auf Willkür und rechtfertigt damit keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse generell wirksam sind (st.Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 2).
  • BGH, 27.01.1993 - XII ARZ 28/92

    Sinn der im Gesetz angeordneten Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Selbst wenn das verweisende Gericht die Zuständigkeit für das Scheidungsverfahren nach § 606 ZPO rechtsirrtümlich beurteilt hätte, könnte die Verweisung nicht als einer Rechtsgrundlage entbehrend und deshalb willkürlich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 - und vom 15. Mai 1991 - XII ARZ 9/91 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 2 und 4).
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