Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1982 - IVb ARZ 29/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts während des Getrenntlebens der Eltern - Örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach Verweisungsbeschluss
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 23.06.1982 - IVb ARZ 29/82
Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nur dann nicht zu beachten, wenn der Verweisungsbeschluß jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich darstellt (BGHZ 71, 69, 72 m.w.N.). - BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 23.06.1982 - IVb ARZ 29/82
Zu den nach § 621 a Abs. 1 Satz 2 ZPO in Familiensachen anzuwendenden zivilprozessualen Vorschriften gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch § 281 ZPO (s. BGHZ 71, 15 ff.). - BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67
Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern
Auszug aus BGH, 23.06.1982 - IVb ARZ 29/82
Das Kind hat seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz (s. §§ 11, 7 Abs. 2 BGB; BGHZ 48, 228, 233 ff. m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 - und 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 -, beide nicht veröffentlicht), wovon einer im Bezirk des Amtsgerichts Fulda liegt. - BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 560/80
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Regelung der elterlichen Sorge während des …
Auszug aus BGH, 23.06.1982 - IVb ARZ 29/82
Das Kind hat seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz (s. §§ 11, 7 Abs. 2 BGB; BGHZ 48, 228, 233 ff. m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 - und 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 -, beide nicht veröffentlicht), wovon einer im Bezirk des Amtsgerichts Fulda liegt. - BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 562/80
Zuständigkeit für die Entscheidung über die elterliche Sorge in der Zeit des …
Auszug aus BGH, 23.06.1982 - IVb ARZ 29/82
Das Kind hat seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz (s. §§ 11, 7 Abs. 2 BGB; BGHZ 48, 228, 233 ff. m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 - und 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 -, beide nicht veröffentlicht), wovon einer im Bezirk des Amtsgerichts Fulda liegt.
- BGH, 18.05.1983 - IVb ARZ 13/83
Bestiimung des zuständigen Gerichts hinsichtlich der Regelung über die elterliche …
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß die Kinder seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz haben (§§ 7 Abs. 2, 11 BGB; vgl. BGHZ 48, 228, 233 ff. sowie die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 -, vom 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 - und vom 23. Juni 1982 - IVb ARZ 29/82 - Palandt/Heinrichs, BGB 42. Aufl. § 11 Anm. 1 a).
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