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| BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 562/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für die Entscheidung über die elterliche Sorge in der Zeit des Getrenntlebens - Zulässigkeit eines Verfahrens zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79
Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht - …
Auszug aus BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 562/80
Daran fehlt es hier, da weder die Abgabe der Sache durch das Amtsgericht Osnabrück noch die Ablehnung der Übernahme des Verfahrens durch das Amtsgericht Ahaus, die beide ohne Anhörung der Beteiligten erfolgt und ohne Bekanntgabe an diese in gerichtsinternen Aktenvermerken verfügt worden sind, als rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen angesehen werden können (BGH FamRZ 1979, 790). - BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67
Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern
Auszug aus BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 562/80
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß das zuerst angerufene Amtsgericht Osnabrück örtlich zuständig ist, solange keine Ehesache der Eltern rechtshängig wird (§ 621 Abs. 3 ZPO), weil die Kinder seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz haben (§ 7 Abs. 2, § 11 BGB; §§ 621 Abs. 1 Nr. 1, 621 a Abs. 1 ZPO; §§ 36 Abs. 1, 46 Abs. 1, 64 k FGG; vgl. BGHZ 48, 228 und Palandt/Heinrichs, BGB 40. Aufl. § 11 Anm. 1 a).
- BGH, 18.05.1983 - IVb ARZ 13/83
Bestiimung des zuständigen Gerichts hinsichtlich der Regelung über die elterliche …
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß die Kinder seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz haben (§§ 7 Abs. 2, 11 BGB; vgl. BGHZ 48, 228, 233 ff. sowie die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 -, vom 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 - …und vom 23. Juni 1982 - IVb ARZ 29/82 - Palandt/Heinrichs, BGB 42. Aufl. § 11 Anm. 1 a). - BGH, 23.06.1982 - IVb ARZ 29/82
Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts während des Getrenntlebens …
Das Kind hat seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz (s. §§ 11, 7 Abs. 2 BGB; BGHZ 48, 228, 233 ff. m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 - und 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 -, beide nicht veröffentlicht), wovon einer im Bezirk des Amtsgerichts Fulda liegt.
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