Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 726/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1194
BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 726/81 (https://dejure.org/1982,1194)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1982 - IVb ZB 726/81 (https://dejure.org/1982,1194)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 (https://dejure.org/1982,1194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Rentenanwartschaften als Versorgungsausgleich nach Scheidung - Berechnung von Versorgungsanwartschaften - Frist der Zugrundelegung der Bezüge eines Hauptmanns - Ruhegehaltfähigkeit von monatlichen Zulagen - Berechnung der fiktiven Versorgung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587a
    Berechnung der Gesamtzeit; Berücksichtigung einer vorgezogenen Altersgrenze

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2377
  • MDR 1983, 40
  • FamRZ 1982, 1003
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 726/81
    Aus einer derartigen, später möglichen Auswirkung des Versorgungsausgleichs hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Februar 1980 nicht die Nichtigkeit der gesetzlichen Regelung des Versorgungsausgleichs oder ihre Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz abgeleitet, sondern ausgesprochen, es sei von Verfassungs wegen geboten, daß der Gesetzgeber die Bestimmungen über die (Übertragung und) Begründung von Rentenanwartschaften in einer der gesetzlichen Rentenversicherungen durch Regelungen ergänzt, die es ermöglichen, nachträglich eintretenden grundrechtswidrigen Auswirkungen des Versorgungsausgleichs zu begegnen (BVerfGE 53, 257, 303 f., 308).
  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 914/80

    Berücksichtigung einer weniger als zwei Jahre zurückliegenden Beförderung bei der …

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 726/81
    Das stimmt überein mit der Rechtsprechung des Senats zu der entsprechenden Vorschrift des § 5 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG - vom 24. August 1976, BGBl I 2485 (Beschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - NJW 1982, 222 = FamRZ 1982, 31).
  • OLG München, 30.11.1983 - 4 UF 226/83
    a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Berechnung des Amtsgerichts stehe im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der in seinem Beschluß vom 14. Juli 1982 (FamRZ 1982, 1003 = BGHF 3, 430) die Einbeziehung der Stellenzulage unter der Voraussetzung erörtere, daß sie bereits ruhegehaltfähig geworden sei.

    Abs. 1 SVG (FamRZ 1982, 31 = BGHF 2, 889; 1982, 1003 = BGHF 3, 430) angesichts der Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung aufrecht erhalten werde, sei ungewiß.

    Diese Stellenzulage wird nach mindestens fünfjähriger zulageberechtigender Verwendung sowie bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch Tod oder Dienstunfähigkeit infolge eines verwendungsbedingten Dienstunfalles oder gesundheitlicher Schädigung ruhegehaltfähig (vgl. im einzelnen BGH FamRZ 1982, 1003 = BGHF 3, 430 mN).

    ee) Die von der Beschwerdeführerin zu der Stützung ihrer Ansicht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 1982 (FamRZ 1982, 1003 = BGHF 3, 430) steht der Rechtsauffassung des Senats nicht entgegen: Dort war die Stellenzulage für fliegendes Personal zu dem Ende der dortigen Ehezeit bereits ruhegehaltfähig.

    Allerdings werden unter Umständen lediglich 50% der Stellenzulage gewährt, nämlich zum Beispiel dann, wenn der Soldat in dem Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles fünf weitere Jahre nach der Beendigung der zulageberechtigenden Verwendung die Zulage erhalten hat (vgl. BGH FamRZ 1982, 1003 = BGHF 3, 430).

    Ein wesentliches Argument für die volle Einbeziehung ergibt sich schon daraus, daß der Antragsgegner die Stellenzulage zu dem Ende der Ehezeit in Höhe von 450 DM monatlich bezogen hat, und Verbesserungen oder Verschlechterungen der Versorgung, die nach dem Ende der Ehezeit eintreten, die Bewertung nicht mehr beeinflussen (vgl. BGH FamRZ 1982, 1003 = BGHF 3, 430).

    Maßgebend ist bei Soldaten grundsätzlich die besondere Altersgrenze als Regelgrenze (BGH FamRZ 1982, 999 = BGHF 3, 435; 1982, 1003 = BGHF 3, 430).

  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 782/80

    Einbeziehung der Dienstbezüge im .... der Hochschullehrer in den …

    Das kann, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dazu führen, daß der geschiedene Ehegatte auch an besonders hohen - oder besonders schnell erdienten - Versorgungsanwartschaften beteiligt wird, weil diese ihm auch beim Fortbestand der Ehe zugute gekommen wären (BGHZ 82, 66, 80; Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 und IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 999, 1001 und 1982, 1003, 1004).

    Der im Einzelfall auftretenden Unstimmigkeit steht bei der hier gebotenen zweiseitigen Betrachtung, die nicht nur die Belastungen des einen Ehegatten, sondern auch die Rechte des anderen ins Auge faßt, die dem Regelverlauf entsprechende Entwicklung der Verhältnisse in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gegenüber, die eben wegen der vorausschauenden Berücksichtigung der Regelentwicklung zu einer der Höhe nach "richtigen", dem Gesetzeszweck entsprechen den Aufteilung der Versorgungsanwartschaften führt (vgl. zur Berücksichtigung zu erwartender Regelentwicklungen bei der Bewertung von Versorgungsanwartschaften die Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362 und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 1003, 1004).

    Unterschiedlich hohe, insbesondere auch unterschiedlich lange Heranziehungen des Ruheständlers zur pauschalen Refinanzierung des Versorgungsträgers wegen der von diesem zu erstattenden Versorgungsaufwendungen auf die für den Ehegatten begründeten Rentenanwartschaften sind, wie das Oberlandesgericht darlegt, auch sonst anzutreffen und unvermeidlich (vgl. die bereits genannten SenatsentScheidungen T vom 14, Juli 1982 zur Regelung des Versorgungsausgleichs bei Berufssoldaten mit vorgezogenen Altersgrenzen - IVb ZB 741/81 und IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 999, 1001 f. und 1982, 1003, 1004), Angesichts der offensichtlichen Vorzüge, die dem sofort voll durchgeführten Quasi-Splitting gegenüber einer Teilverweisung des Berechtigten auf den in seinem Vollzug ungewissen, zukünftigen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich innewohnen, hält sich die Entscheidung für diese Aus gleichsart nach allem trotz der Vernachlässigung der Fälle, in denen Professoren ausnahmsweise vor dem Emeritierungsalter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, im Rahmen der dem Gesetzgeber zustehenden Regelungskompetenz.

  • BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83

    § 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich

    Zur Tragweite dieser Stichtagsregelung hat der Senat bisher entschieden, daß danach für die Höhe der Versorgung ihr am Ehezeitende erreichter Wert maßgebend ist, wohingegen die Form des Ausgleichs dadurch nicht berührt wird, diese sich vielmehr nach den Umständen richtet, die bei der - tatrichterlichen - Entscheidung gegeben sind (Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 100, 123, vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364 - und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 und IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1003, 1004 und 1005, 1006).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 134/07

    Realteilung von Anrechten des Notarversorgungswerks Hamburg durch Abschluss einer …

    (2) In Ermangelung einer festen Altersgrenze in der Versorgungssatzung muss die der Bemessung des Ehezeitanteils nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b BGB zugrunde zu legende Altersgrenze unter Beachtung der konkreten Umstände der hier betroffenen Berufsgruppe bestimmt werden (Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1982 - IVb ZR 741/81 - FamRZ 1982, 999, 1000 f. und - IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 1003, 1004 [jeweils zur Ehezeit nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB]).
  • BGH, 28.10.1992 - XII ZB 42/91

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei längerer …

    Die Beteiligung des Ehegatten an einer in kürzerer Zeit erworbenen Versorgung entspricht jedoch dem gesetzlich vorgeschriebenen und verfassungsrechtlich (nach Art. 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 GG) gebotenen Grundsatz der Halbteilung der in der Ehezeit erworbenen Anrechte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81, IVb ZB 726/81 und IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 999 ff, 1003 ff und 1005 ff).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83

    Bewertung einer Anwartschaft auf Soldatenversorgung; Berücksichtigung der …

    Nach dem Besoldungsrecht gehört die Zulage von monatlich 450 DM für Soldaten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16, die als Luftfahrzeugführer mit der Erlaubnis zum Führen von ein- oder zweisitzigen strahlgetriebenen Kampf- oder Schulflugzeugen oder als Kampfbeobachter mit der Erlaubnis zum Einsatz in derartigen Flugzeugen verwendet werden, erst dann zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, wenn der Soldat mindestens fünf Jahre in einer solchen Tätigkeit verwendet oder das Dienstverhältnis durch Tod oder Dienstunfähigkeit infolge eines durch die Verwendung erlittenen Dienstunfalls oder einer durch die Besonderheiten dieser Verwendung bedingten gesundheitlichen Schädigung beendet worden ist (Nr. 6 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 4 der Vorbemerkungen der Bundesbesoldungsordnungen A und B, Anl. I, i.V. mit Anl. IX; vgl. Wurster/Wurster Bundesbesoldungsrecht Teil A II Anl. I und Anl. IX; s. auch Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 1003).

    Das Oberlandesgericht hat eine Parallele zu den Fällen angenommen, in denen bei der Ermittlung des Wertes einer Beamten-(Soldaten-)Versorgung von der am Ende der Ehezeit tatsächlich erreichen Besoldungsgruppe auszugehen ist und insoweit das Erfordernis einer mindestens zweijährigen Besoldung in dem erreichten Beförderungsamt (§ 5 Abs. 3 BeamtVG, § 18 Abs. 1 Satz 1 SVG) gemäß § 1587 a Abs. 7 Satz 1 BGB außer Betracht bleibt (Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - FamRZ 1982, 31, 32 f. und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 aaO).

  • BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 118/82

    Berücksichtigung der Beförderung eines Beamten nach dem Ehe der Ehezeit

    Änderungen derartiger Umstände, die erst nach dem Ende der Ehezeit eintreten, bleiben für die Höhe des Ausgleichs unberücksichtigt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364; vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 1003, 1004; vom selben Tage - IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005, 1006 und vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 139/83 - FamRZ 1986, 975 f.).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 4/95

    Bewertung der Soldatenversorgung nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand im …

    Insofern wäre als "Gesamtzeit" i. S.d. § 1587a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 BGB die Zeit bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenzen, wie sie für Berufssoldaten nach § 45 Abs. 2 SG bestehen, zugrunde zu legen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 und IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 999, 1003), wenn der Ehemann bis zu diesem Zeitpunkt (30. September 1999) im Dienst verblieben wäre.
  • BGH, 11.01.1995 - XII ZB 104/91

    Einbeziehung der Versorgung eines Wahlbeamten in den Versorgungsausgleich

    Der Senat hat bereits entschieden, daß in den Fällen von Beamtengruppen mit vorgezogenen Altersgrenzen die Gesamtzeit im Sinne des § 1587a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 BGB nur bis zur jeweils geltenden besonderen Altersgrenze dauert, weil die Versorgung tatsächlich in dieser Zeit erdient wird und eine Hochrechnung bis zur allgemeinen Altersgrenze ihren wahren Wert verfälschen würde (Senatsbeschlüsse jeweils vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 - FamRZ 1982, 999, 1001; IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 1003, 1004 und IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005).
  • OLG Celle, 22.11.2004 - 10 UF 154/04

    Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich einer …

    Die Tatsache, dass eine Versorgung - wie im vorliegenden Fall - innerhalb einer vergleichsweise kurzen Dienstzeit, die im Wesentlichen in die Ehezeit fällt, erworben worden ist, wodurch sich ein vergleichsweise hoher Ehezeitanteil ergibt, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung (vgl. z. B. BGH FamRZ 1982, 1003; 1996, 215 zur Berechnung des Ehezeitanteils der Versorgung von Beamten mit laufbahnspezifisch erheblich herabgesetzten Altersgrenzen und entsprechend kurzer Erwerbszeit der Versorgung).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 132/94

    Versorgungsausgleich bei einem Berufssoldaten im vorzeitigen Ruhestand

  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 741/81

    Berechnung der Gesamtzeit; Berücksichtigung einer vorgezogenen Altersgrenze

  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Ehezeitende; Zustimmung des Scheidungsantrags; …

  • BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 17/83

    Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rentenanwartschaften bei der BfA - …

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 66/83

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Auswirkungen eines Wegfalls eines örtlichen …

  • BGH, 12.06.1985 - IVb ZB 566/81

    Versorgungsausgleich nach Scheidung zwischem einen Beamten und Ehefrau - …

  • BGH, 02.06.1982 - IVb ZB 741/81

    Maßgeblichkeit der allgemeinen Altersgrenze für Berufssoldaten bei der Bewertung …

  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZR 396/81

    Versorgungsausgleich nach Ehescheidung - Versorgungsausgleich im Wege des …

  • OLG Köln, 13.08.1985 - 4 UF 154/85

    Errechnung des Umfangs einer zu begründenden Rentenanwartschaft eines …

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 553/81

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten bei einer Scheidung - Bewertung von …

  • KG, 20.12.1982 - 19 UF 3984/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht