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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1987 - IVb ZB 86/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2797
BGH, 01.04.1987 - IVb ZB 86/86 (https://dejure.org/1987,2797)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1987 - IVb ZB 86/86 (https://dejure.org/1987,2797)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1987 - IVb ZB 86/86 (https://dejure.org/1987,2797)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85

    Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZB 86/86
    Vielmehr genügt es nach einhelliger Auffassung, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 - FamRZ 1987, 58, 59 und Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 45. Aufl. § 519 Anm. 3 B, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1975 - VI ZR 251/74

    Anforderungen an die Fassung eines Auslegungsantrages

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZB 86/86
    Wie der Bundesgerichtshof ausgesprochen hat, darf eine Berufung wegen Unbestimmtheit eines Teils des Rechtsmittelangriffs nicht insgesamt als unzulässig angesehen werden, solange der Begründungsschrift eindeutig zu entnehmen ist, daß der Rechtsmittelführer seinen Anspruch jedenfalls in einem bestimmten Umfang weiterverfolgen will (vgl. BGH Urteil vom 1. Juli 1975 - VI ZR 251/74 - NJW 1975, 2013, 2014).
  • BGH, 16.12.1981 - VIII ZB 67/81

    Berufung - Unzulässigkeit - Verwertung - Stellungnahme - Pflicht zur Anhörung …

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZB 86/86
    Indessen folgt die Pflicht zur vorherigen Anhörung aus Art. 103 Abs. 1 GG (BGH Beschluß vom 16. Dezember 1981 - VIII ZB 67/81 - VersR 1982, 246).
  • BGH, 25.03.1964 - IV ZR 170/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZB 86/86
    Ein darüber hinausgehendes Begehren stellt lediglich eine Klageerweiterung dar, die an die Frist des § 519 Abs. 2 BGB nicht gebunden ist (vgl. BGH Urteil vom 1. Dezember 1964 - IV ZR 170/63 - VersR 1965, 141) und deren Umfang daher auch im weiteren Berufungsverfahren noch festgelegt oder klargestellt werden kann.
  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 503/14

    Ehe- und Familienstreitsachen: Fehlerhafte Verwerfung eines Rechtsmittels wegen …

    In Ehe- und Familienstreitsachen darf ein Rechtsmittel nicht wegen Unbestimmtheit eines Teils des Beschwerdeangriffs insgesamt als unzulässig angesehen werden, wenn der Begründungsschrift eindeutig zu entnehmen ist, dass der Rechtsmittelführer seinen prozessualen Anspruch jedenfalls in einer bestimmten Höhe weiterverfolgen will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. April 1987, IVb ZB 86/86, juris und BGH Urteil vom 1. Juli 1975, VI ZR 251/74, NJW 1975, 2013).

    Dem Schutzbedürfnis vor Unklarheit über den Umfang des Rechtsmittels, dem die Vorschrift des § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG dient, ist für diesen Teil des Beschwerdeangriffs Genüge getan (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 1987 - IVb ZB 86/86 - juris Rn. 13 und BGH Urteil vom 1. Juli 1975 - VI ZR 251/74 - NJW 1975, 2013, 2014).

  • OLG Rostock, 27.03.2013 - 1 U 173/12

    Berufungsbegründungsfrist und Wiedereinsetzung: Stillschweigend bewilligte …

    Rn. 14 Soweit der BGH in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 30.09.1987 - IVb ZB 86/86, BGHZ 102, 37, Tz. 11 ff. zitiert nach juris) unter Hinweis auf die grundsätzliche Unanfechtbarkeit der Verlängerungsentscheidung des Vorsitzenden als prozessleitender Verfügung noch von der Wirksamkeit einer solchen - nachträglichen - Fristverlängerung ausgegangen ist, hat er diese Auffassung später ausdrücklich aufgegeben und erklärt, hieran nicht mehr festzuhalten (BGH, Beschlüsse vom 17.12.1991 …und vom 20.10.2009, jeweils a.a.O.).

    Rn. 15 Der - soweit ersichtlich - vereinzelt gebliebenen, nur mit dem Hinweis auf die inzwischen überholte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.09.1987 (a.a.O.) und ansonsten nicht näher begründeten Gegenansicht von MünchKommZPO/Rimmelspacher (…4. Aufl., § 520 Rn. 18), auf die sich der Beklagte beruft, vermag sich der Senat nicht anzuschließen, zumal die besseren Argumente gegen sie sprechen: mit Ablauf der - nicht verlängerten - Berufungsbegründungsfrist am 21.01.2013 ist das erstinstanzliche Urteil formell rechtskräftig geworden (§ 705 ZPO).

  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91

    Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags

    Für sie gilt deshalb weder die Frist des § 519 Abs. 2 ZPO noch muß ihr Umfang durch die Berufungsanträge (§ 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) konkretisiert werden, sie ist vielmehr unter den allgemeinen Voraussetzungen (§§ 523, 263, 264 Nr. 2 ZPO) bis zum Schluß der Berufungsverhandlung möglich (BGH, Urteil vo} 24. Februar 1988 - IVb ZR 45/87 = LM ZPO § 519 Nr. 93 = NJW-RR 1988,.1465 f.; Beschluß vom 1. April 1987 - IVb ZB 86/86 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1 "Anfechtungsumfang" Nr. 1).
  • BGH, 12.07.1994 - X ZB 15/94

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch Übermittlung an den falschen …

    Derartige Mitteilungen sind nicht Aufgabe der Geschäftsstelle; sie sind Erfüllung der richterlichen Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 20.01.1977 - IX ZB 105/76, RzW 1977, 94) und sollen das rechtliche Gehör der Partei vor Verwerfung des Rechtsmittels (BGH, Beschl. v. 16.12.1981 - VIII ZB 67/81, VersR 1982, 246; v. 16.04.1975 - VIII ZB 3/75, VersR 1975, 899, 900; vgl. auch BGH, Beschl. v. 01.04.1987 - IVb ZB 86/86, BGHR ZPO § 519 b Abs. 2 - Rechtliches Gehör 1) sicherstellen.
  • BGH, 29.06.1993 - X ZB 21/92

    Pflicht zur Anhörung der Partei vor Verwerfung der Berufung im Beschlusswege - …

    Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (BGH, Beschl. v. 16.12.1981 - VIII ZB 67/81, VersR 1982, 246; BGH, Beschl. v. 16.04.1975 - VIII ZB 3/75, VersR 1975, 899, 900; vgl. auch BGH, Beschl. v. 01.04.1987 - IVb ZB 86/86, BGHR § 519 b Abs. 2 ZPO, rechtliches Gehör Nr. 1).
  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 39/97

    Anforderungen an Bestimmtheit des Berufungsantrags

    Es genügt vielmehr, wenn die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (Senatsbeschluß vom 1. April 1987 - IVb ZB 86/86 - BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1 Anfechtungsumfang 1 m.N.).
  • BGH, 07.04.1993 - XII ZR 244/91

    Bindung der Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auch die Bitte des Ehemannes in seinem Schriftsatz vom 26. Februar 1991, gemäß § 238 Abs. 1 Satz 2 ZPO das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag zu beschränken, hinderte das Bezirksgericht nicht, die Wiedereinsetzung durch Beschluß vom 15. März 1991 zu gewähren und verpflichtete es auch nicht, den Ehemann zuvor von dieser Verfahrensweise zu unterrichten und ihm nochmals Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. Senatsbeschluß vom 1. April 1987 - IVb ZB 86/86 - BGHR ZPO § 519b Abs. 2, Gehör, rechtliches 1).
  • BGH, 07.04.1993 - XII ZB 38/93

    Verschulden für Nichteinhaltung einer Frist bei Überschreitung der regulären …

    Unerheblich ist, daß die Begründungsschrift - neben dem PKH-Gesuch - keinen förmlichen Berufungsantrag enthält, da sich aus ihrem Inhalt eindeutig ergibt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil des Kreisgerichts angefochten werden soll (Senatsbeschluß vom 1. April 1987 - IVb ZB 86/86 - BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1 Anfechtungsumfang 1).
  • BGH, 14.07.1999 - IV ZB 9/99

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Versicherung an Eides Statt

    Der geltend gemachte Verfahrensfehler durch Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 1. April 1987 - IVb ZB 86/86 - BGHR ZPO § 519b Abs. 2 Gehör, rechtliches 1) ist im Beschwerdeverfahren geheilt worden.
  • BGH, 10.07.1991 - IV ZB 7/90

    Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich - Auskunft über Einkommensverhältnisse und …

    Diese Pflicht zur vorherigen Anhörung folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG (BGH, Beschluß vom 01.04.1987 - IVb ZB 86/86 - BGHR ZPO § 519 b Abs. 2, Gehör, rechtliches 1).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 19/95

    Beruhenserfordernis bei Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs im …

  • BGH, 09.11.1994 - XII ZB 130/94

    Erfordernis der Anhörung der Partei vor Verwerfung ihrer Berufung - Verletzung …

  • BGH, 22.02.1994 - XI ZB 19/93

    Beschwerde gegen einen die Berufung verwerfenden Beschluss - Ablauf der …

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZB 176/95

    Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift gegen die Verurteilung zur …

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