Rechtsprechung
| BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Zeitpunkt der Scheidung - Bemessung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Zeitpunkt der Trennung - Bemessung des Anspruchs auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Karrieresprung nach der Trennung: Wann profitiert der Ex-Partner vom Erfolg des anderen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1870
- MDR 1982, 738
- FamRZ 1982, 576
Wird zitiert von ... (94) Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 650/80
Umfang des Unterhaltsbedarfs; Kosten eines Kraftwagens als Bedarfsposten
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt sind die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung und nicht diejenigen im Zeitpunkt der Trennung der Eheleute maßgebend (im Anschluß an das Senatsurteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch - in Anlehnung an die früher nach §§ 58, 59 EheG geltende Regelung - auch nach dem neuen Recht die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; zuletzt: Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80, zur Veröffentlichung bestimmt).
Da es - wie dargelegt - auf die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung ankommt, sind mithin regelmäßig die Einkommensverhältnisse in diesem Zeitpunkt maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80).
Sie lassen auch in der unterhaltsrechtlichen Beurteilung der hier vorliegenden Verhältnisse keinen Rechtsfehler erkennen und halten sich bei der Bemessung des Ergänzungsanspruchs nach § 1573 Abs. 2 BGB im Rahmen der Grundsätze, die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in den Urteilen vom 4. November 1981 (IVb ZR 625/80) und vom 20. Januar 1982 (IVb ZR 650/80, beide zur Veröffentlichung bestimmt) aufgestellt hat.
- OLG Düsseldorf, 30.06.1981 - 6 UF 255/80
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Soweit demgegenüber geltend gemacht wird, von ehelichen Lebensverhältnissen könne aus tatsächlichen Gründen seit der Trennung der Eheleute grundsätzlich nicht mehr gesprochen werden, weil in einem Zeitraum, in dem sie nicht mehr zusammenlebten, keine ehelichen Lebensverhältnisse mehr bestünden (vgl. OLG Düsseldorf, 6. Familiensenat, FamRZ 1981, 887; in der Kommentarliteratur teilweise differenzierend: Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch, 1. EheRG 1978 § 1578 Anm. 4;… Erman/Ronke, BGB 7. Aufl. § 1578 Rdn. 2;… Palandt/Diederichsen, BGB 40. Aufl., § 1578 Anm. 2) beruht dies auf einem zu engen Verständnis des Begriffes "eheliche Lebensverhältnisse".Das Oberlandesgericht Düsseldorf (…aaO) meint hierzu zwar, dem Gesetzgeber sei in diesem Zusammenhang möglicherweise eine sprachliche Ungenauigkeit unterlaufen, wenn er für die Bewertung der ehelichen Lebensverhältnisse einerseits an den Zeitpunkt der Scheidung anknüpfe und andererseits auf eine gemeinsame Leistung der Eheleute abstelle; von einer gemeinsamen Leistung der Ehegatten könne nach deren Trennung nicht mehr gesprochen werden (FamRZ 1981, 887, 889).
Zu demselben Ergebnis gelangt im übrigen für die zuletzt genannten Fälle auch das Oberlandesgericht Düsseldorf, das seine Meinung mit der Erwägung begründet, Entwicklungen der wirtschaftlichen Situation des Unterhaltspflichtigen, die mit Sicherheit oder erheblicher Wahrscheinlichkeit bei der Trennung schon erwartet werden konnten und in diesem Sinne vorprogrammiert gewesen seien, müßten mit zu dem bei der Trennung erreichten wirtschaftlichen Status gerechnet werden; soweit es hiernach angemessen sei, daß der unterhaltsbedürftige Ehegatte an Einkommensverbesserungen des anderen zwischen Trennung und Scheidung teilhabe, wirke sich dies auch für die Zeit nach der Scheidung aus (FamRZ 1981, 887, 890).
- BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 534/80
Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den nachehelichen …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch - in Anlehnung an die früher nach §§ 58, 59 EheG geltende Regelung - auch nach dem neuen Recht die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; zuletzt: Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80, zur Veröffentlichung bestimmt).Der - nacheheliche - Aufstockungsunterhalt des § 1573 Abs. 2 BGB ist an den in § 1578 BGB zum Maßstab für die Bestimmung des vollen Unterhalts gemachten ehelichen Lebensverhältnissen auszurichten (Senatsurteil vom 10. Dezember 1980, FamRZ 1981, 241).
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Sie lassen auch in der unterhaltsrechtlichen Beurteilung der hier vorliegenden Verhältnisse keinen Rechtsfehler erkennen und halten sich bei der Bemessung des Ergänzungsanspruchs nach § 1573 Abs. 2 BGB im Rahmen der Grundsätze, die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in den Urteilen vom 4. November 1981 (IVb ZR 625/80) und vom 20. Januar 1982 (IVb ZR 650/80, beide zur Veröffentlichung bestimmt) aufgestellt hat. - BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80
Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Folge auch eintreten könnte, wenn ein getrenntlebender Ehegatte zwar einen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber seinem inzwischen in außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen lebenden Ehegatten hat, ihn aber nicht geltend macht oder aus besonderen Gründen nicht durchsetzen kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 526/80 - NJW 1980, 2349, 2350), braucht hier nicht entschieden zu werden. - BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80
Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch - in Anlehnung an die früher nach §§ 58, 59 EheG geltende Regelung - auch nach dem neuen Recht die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; zuletzt: Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80
Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch - in Anlehnung an die früher nach §§ 58, 59 EheG geltende Regelung - auch nach dem neuen Recht die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; zuletzt: Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 556/80
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse; …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Der erkennende Senat hat nach Erlaß des angefochtenen Urteils mehrfach entschieden, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch - in Anlehnung an die früher nach §§ 58, 59 EheG geltende Regelung - auch nach dem neuen Recht die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770; vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 534/80 - FamRZ 1981, 241; vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; zuletzt: Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 544/80
Grenzen des Trennungsunterhalts
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
In einem Fall etwa, in dem die Trennung der Parteien über eine längere ("geraume") Zeit hinaus (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 544/80 = FamRZ 1981, 439, 440; vom 10. Juni 1981 - IVb ZR 591/80) zu einem nachhaltigen, nicht nur vorübergehenden Absinken ihres vor der Trennung erreichten Lebensstandards führt, ohne daß sie begründete Aussicht haben, den früheren Lebenszuschnitt wieder zu erlangen, dürfte die Bemessung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Trennung - und nicht nach den Umständen im Zeitpunkt der Scheidung - Bedenken auslösen. - BGH, 10.06.1981 - IVb ZR 591/80
Anspruch auf angemessenen Unterhalt nach den Lebens- und Vermögensverhältnissen - …
Auszug aus BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
In einem Fall etwa, in dem die Trennung der Parteien über eine längere ("geraume") Zeit hinaus (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 544/80 = FamRZ 1981, 439, 440; vom 10. Juni 1981 - IVb ZR 591/80) zu einem nachhaltigen, nicht nur vorübergehenden Absinken ihres vor der Trennung erreichten Lebensstandards führt, ohne daß sie begründete Aussicht haben, den früheren Lebenszuschnitt wieder zu erlangen, dürfte die Bemessung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Trennung - und nicht nach den Umständen im Zeitpunkt der Scheidung - Bedenken auslösen. - OLG Bamberg, 15.04.1980 - 7 UF 10/80
- BGH, 07.06.1984 - III ZR 37/83
Annehmung der Interessen eines Dritten gegen den Auftraggeber eines Rechtsanwalts
Diese Rechtsfrage betrifft keinen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs (BGH Urteil vom 26. März 1982 - V ZR 149/81 = NJW 1982, 1535 und Urteil vom 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 = NJW 1982, 1873 [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80] jew. m.w.Nachw.). - BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01
Umfang der Revisionszulassung
Allerdings hat der Senat in ständiger Rechtsprechung betont, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch grundsätzlich die ehelichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (etwa Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576, 577).Von der Maßgeblichkeit des Scheidungszeitpunktes für die Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen hat der Senat dabei Ausnahmen nach zwei Richtungen zugelassen: Zum einen muß eine dauerhafte Verbesserung der Einkommensverhältnisse, die nach der Trennung der Ehegatten, aber noch vor der Rechtskraft der Scheidung eintritt, für die Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse unberücksichtigt bleiben, wenn sie auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruht (Senatsurteil vom 31. März 1982 aaO 578) oder trennungsbedingt ist (etwa BGHZ 89, 108, 112 und Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 16/85 - FamRZ 1986, 439, 440).
- BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des …
aa) Zwar hat der Senat in ständiger Rechtsprechung betont, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch die ehelichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (etwa Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576, 577).
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
Maßgebend sollen deshalb regelmäßig die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung sein, es sei denn, das Einkommen eines Ehegatten hat während des Getrenntlebens bis zur Scheidung eine unerwartete, vom Normalverlauf erheblich abweichende Entwicklung genommen (vgl. BGH, FamRZ 1982, S. 576 ). - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die für die ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB) maßgebenden Einkommensverhältnisse der Ehegatten seit deren Trennung eine unerwartete, vom Normalverlauf erheblich abweichende Entwicklung genommen haben (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576 = NJW 1982, 1870), trägt im Unterhaltsprozeß der Ehegatte, der daraus Rechte herleitet. - BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82
Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis
Stets ist jedoch erforderlich, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht, über den gesondert entschieden werden könnte (BGH Urteile vom 6. Dezember 1979 - VII ZR 19/79 = VersR 1980, 264 und vom 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 - NJW 1982, 1873 [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80]). - BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80
Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten
Dabei bestimmt sich das Maß ihres Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen der Parteien {§ 1578 Abs. 1 BGB} im Zeitpunkt der Scheidung {Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80 -FamRZ 1982, 576, 577 m.w.N.).Bei dieser Sachlage bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Frage, ob die für die Bemessung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien überhaupt während der Dauer ihres Zusammenlebens bis zu der Trennung in irgendeiner Weise durch die Aussicht auf einen - demnächstigen - Erwerb eines Pflichtteils am Nachlass des Vaters des Ehemannes geprägt worden sind, und ob sich der Anfall des Pflichtteils zu einem Zeitpunkt nach der Trennung der Parteien etwa als außergewöhnliches, in die Vermögensdispositionen der Ehegatten nicht einbezogenes Ereignis darstellte, welches nicht als Maßstab für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse nach § 1578 BGB gewertet werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 661/80 -1982, 576, 578).
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Im einzelnen kann auf das Senatsurteil vom 31. März 1982 (IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576) verwiesen werden, in dem sich der Senat mit den Ausführungen in dem vorliegenden Berufungsurteil bereits auseinandergesetzt hat.Allerdings hat der Senat entschieden, daß Veränderungen in den Einkommensverhältnissen, die auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung seit der Trennung der Eheleute beruhen, nicht geeignet sind, die ehelichen Lebensverhältnisse zu bestimmen und damit die Bemessung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs zu beeinflussen (Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 652/80 a.a.O. S. 578 und IVb ZR 661/80 - FamRZ 1982, 576).
- BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 154/86
Einhaltung der Schriftform des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid
Der in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahmefall, daß das Revisionsgericht anstelle des nach § 237 ZPO zuständigen Gerichts die Wiedereinsetzung aussprechen kann, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (vgl. BGH Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873 f. [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80] unter II. 1; Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650 f. unter 2.), ist hier nicht gegeben. - OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
Begriff des Zusammenlebens über kürzere Zeit i.S. des § 1567 Abs. 2 BGB; …
Das Trennungsjahr, das sowohl für eine Zerrüttungsscheidung (§ 1565 Abs. 1 BGB) wegen § 1565 Abs. 2 BGB als auch für eine einvernehmliche Scheidung gemäß §§ 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB erforderlich ist, ist noch nicht abgelaufen, nachdem die Parteien vom 1. Juli bis 29. Oktober 2008 einen Versöhnungsversuch unternommen haben, dessen Beendigung das Trennungsjahr erneut in Lauf gesetzt hat (BGH FamRZ 1982, 576; OLG München, FamRZ 1990, 885; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554;… Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 7 a.E.), welches daher erst am 29. Oktober 2009 ablaufen wird. - BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße …
- BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91
Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher …
- BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81
Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines …
- BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92
Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> …
- BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84
Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …
- BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91
Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - …
- BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82
Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger …
- BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92
Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick …
- OLG Hamm, 18.12.2015 - 13 UF 31/14
Berücksichtigung der Einkünfte eines Arztes aus einer während der Trennungszeit …
- OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines …
- OLG Frankfurt, 16.09.1985 - 5 UF 268/84
Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte aus einer angefallenen Erbschaft ; …
- KG, 13.08.1987 - 16 UF 2781/87
Unterhalt; Berücksichtigung; Vergütung; Überstunden; Vorjahr
- OLG Frankfurt, 31.10.1983 - 1 UF 203/81
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86
Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen …
- BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 698/80
Verweisung des bedürftigen Ehegatten auf eine Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung …
- BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer
- BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89
Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus
- BGH, 04.10.1990 - IX ZR 270/89
Ersatzaussonderung des Zessionars im Konkurs des Zedenten
- BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 9/85
Berücksichtigung von Zinsen aus im Zugewinnausgleich erlangten Kapitalbeträgen …
- OLG Hamm, 07.03.1990 - 5 UF 438/89
Voraussetzungen und Umfang für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch; Bestimmung …
- OLG Karlsruhe, 12.12.1996 - 2 UF 35/95
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die berufliche Verbesserung eines …
- OLG Jena, 18.11.2005 - 1 WF 436/05
Voraussetzungen und Umfang des Trennungsunterhalts bei Geburt eines …
- OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 7 UF 111/05
Karrieresprung, Begrenzung/Befristung eines Unterhaltsanspruchs
- BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92
Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung
- BGH, 19.06.1986 - VII ZB 20/85
Einhaltung einer Rechtsmittelfrist durch Einsortierung der Rechtsmittelschrift in …
- BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 54/82
Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Angemessenheit …
- OLG Brandenburg, 30.11.2004 - 10 UF 166/03
Streit über die Höhe eines Trennungsgeldanspruchs; Berufung auf grobe …
- BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 15/84
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse bei ungewisser beruflicher …
- BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 673/80
Anspruch auf Unterhalt - Umfang einer Grundrente als ein für Unterhaltszwecke …
- OLG Nürnberg, 01.12.2003 - 7 WF 3447/03
Zur Frage der Einbeziehung einer Beförderung des Ehegatten nach der Scheidung in …
- BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 232/92
Betriebsgewerkschaftsleitung - Demokratische Wahl
- OLG Hamm, 02.10.1987 - 5 UF 121/87
- BGH, 22.09.1992 - VI ZB 22/92
Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 64/86
Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung gewährten Erwerbsunfähigkeitsrente; …
- BGH, 23.12.1987 - IVb ZR 108/86
Trennungsunterhalt bei vorübergehender Einkunftslosigkeit des …
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 15/82
Auswirkungen einer zwischen Trennung und Scheidung der Eheleute erstmals …
- BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 560/87
Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf …
- OLG Jena, 26.09.2005 - 2 UF 111/05
- BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 652/80
Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse
- AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten …
- OLG München, 29.06.1989 - 16 UF 854/89
- BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …
- LG Braunschweig, 12.06.2001 - 8 T 605/01
Eintragung von Wohnungsrecht und Reallasten mit Löschungserleichterungsvermerken
- OLG Hamm, 06.08.1997 - 5 UF 299/95
Erträge aus einem durch Erbfall erworbenen Vermögen als Einkünfte im …
- OLG Bamberg, 10.10.1996 - 2 UF 46/96
Umfang der eheprägenden Einkünfte - Auswärtiger Dienst
- BGH, 24.10.1988 - II ZR 68/88
Überweisung von Geldern aus einer Beteiligung einer stillen Gesellschaft auf ein …
- OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 9 UF 67/08
Pflicht des Antragstellers in der Prozesskostenhilfe zum Einsatz von nicht …
- OLG Hamburg, 28.04.1983 - 16 UF 2/83
Verluste aus Vermietung; Verlustzuweisungen; Beteiligung an DS-Fonds; …
- OLG Hamm, 05.02.1996 - 6 UF 459/93
Mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit bei Alkohol- und …
- BGH, 24.06.1987 - IVa ZR 138/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
- LAG Nürnberg, 03.07.1990 - 1 Ta 57/90
Zuständigkeit zur Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
- OLG Düsseldorf, 16.05.1986 - 3 UF 155/85
Angemessenheit ; Krankenvorsorge; Lebensbedarf
- OLG Köln, 07.12.1994 - 26 UF 141/94
Feststellung der ehelichen Lebensverhältnisse
- OLG Koblenz, 26.06.1989 - 13 UF 1117/88
Leichtfertigkeit des Unterhaltsberechtigten
- OLG Karlsruhe, 14.05.1987 - 16 UF 69/86
- BGH, 04.04.1984 - IVb ZR 77/82
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …
- BGH, 06.02.1991 - XII ZB 140/89
Versäumung der Rechtsmittelfrist in einer Verbundsache - Irrtum über den Ablauf …
- BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 20/94
Übergang der bei den Bezirksgerichten anhängigen Gerichtsverfahren auf die im GVG …
- BGH, 16.06.1994 - IX ZB 14/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
- OLG München, 04.03.1992 - 12 UF 941/90
Unbilligkeit der zeitlich unbegrenzten Inanspruchnahme für Ehegattenunterhalt
- OLG Celle, 15.10.1991 - 18 UF 51/97
Anrechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens; Wohnwert des "Eigenbewohnten Hauses" …
- OLG Hamm, 01.04.1987 - 5 UF 370/86
- OLG Hamm, 13.06.1986 - 10 UF 26/86
- OLG Stuttgart, 15.01.1985 - 17 UF 384/84
Widerklage auf Leistung von Unterhalt; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen …
- OLG Nürnberg, 06.11.1984 - 11 UF 1056/84
Streit um sogenannten nachehelichen Aufstockungsunterhalt; Berücksichtigung mit …
- OLG Stuttgart, 03.02.1984 - 15 UF 208/83
Ansprucheiner geschiedenen Ehefrau sowie ihrer Kinder auf rückständigen und …
- BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 393/81
Unterhaltsanspruch der Ehefrau - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch eine …
- KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
Anspruch auf Trennungsunterhalt durch einen getrennt lebenden Ehegatten; Umfang …
- OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 60/97
Bemessung des nachehelichen Unterhalts
- BGH, 26.01.1993 - VI ZB 34/92
Formale Anforderungen an die Berufungsschrift - Erfordernis der Feststellbarkeit …
- BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 69/82
Anwendbarkeit deutschen Rechts bei einer Scheidung von östereichischen …
- BGH, 07.03.1984 - IVb ZR 63/82
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Einkommensverhältnisse der Eheleute im …
- OLG Celle, 06.09.1983 - 18 UF 35/83
Bestehen eines Auskunftsanspruchs im Rahmen der erbrechtlichen …
- OLG Koblenz, 10.01.1983 - 13 UF 834/82
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; …
- OLG Bamberg, 15.04.1980 - 7 UF 10/80
- OLG Düsseldorf, 20.07.1988 - 5 UF 221/87
- OLG Düsseldorf, 16.03.1988 - 5 UF 83/87
- OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 UF 105/83
- OLG München, 21.10.1982 - 26 UF 726/81
- BGH, 05.10.1987 - II ZB 63/87
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in …
- OLG Karlsruhe, 25.06.1984 - 9 W 12/84
Beschwerde gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Pfändung eines …
- OLG Düsseldorf, 03.02.1983 - 6 U 164/82
- OLG Stuttgart, 17.09.1982 - 15 UF 199/81
Unterhaltsansprüche bei einer Halbtagsbeschäftigung aus Gründen des …
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