Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterhaltsanspruch der Ehefrau nach rechtskräftiger Scheidung - Voraussetzungen für einen Ergänzungsunterhalt - Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit nach ehelichen Lebensverhältnissen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1573, § 1578, § 1579, § 1609
Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht auf die Dauer der Ausbildung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 985
- FamRZ 1986, 553
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Verlust des bisherigen …
Auszug aus BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Das Oberlandesgericht hat hiermit die Prognose der zukünftigen Entwicklung der für den Unterhaltsanspruch maßgebenden Verhältnisse (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 29/82 = FamRZ 1984, 988, 989) dahin getroffen, daß die Ehefrau nach Rechtskraft des Scheidungsurteils aufgrund eigener Erwerbsmöglichkeit teilweise nicht unterhaltsbedürftig sein werde.Für die insoweit anzustellende Prognose wird das Oberlandesgericht die Verhältnisse zugrundezulegen haben, wie sie bei Erlaß seiner Entscheidung bestehen (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 aaO).
- BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84
Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten
Auszug aus BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Dann - und erst dann - hat ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts zu unterbleiben (vgl. auch Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 - IVb ZR 52/84 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Auszug aus BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Das Oberlandesgericht hat der Ehefrau lediglich einen Anspruch auf Ergänzungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB zugebilligt, weil sie in der Lage sei, sich nach Rechtskraft des Scheidungsurteils durch eine angemessene Erwerbstätigkeit - teilweise - selbst zu unterhalten (vgl. dazu Hoppenz NJW 1984, 2327, 2328; auch Senatsurteil vom 26. September 1984 - IVb ZR 17/83 = FamRZ 1985, 158, 160).
- BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …
Auszug aus BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Da die Ehefrau das "Zendo" bereits seit Jahren leitet und auch sonstige Meditationsübungen veranstaltet, wäre sie - insoweit ohne die Notwendigkeit einer weiteren besonderen Ausbildung - nicht unterhaltsbedürftig, wenn und soweit sie sich inzwischen, etwa im Hinblick auf eine durch ihre Studien der Zen-Lehre erworbene Befähigung ein Entgelt für ihre auf diesem Gebiet geleisteten Tätigkeiten zurechnen lassen müßte (vgl. dazu Senatsurteil vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 = FamRZ 1980, 665, 668). - BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84
Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in …
Auszug aus BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Der unterhaltsrechtliche Vorrang des geschiedenen Ehegatten gegenüber volljährigen Kindern nach § 1609 Abs. 2 Satz 2 BGB wirkt sich, wie der Senat nach Erlaß des angefochtenen Urteils - insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Berufungsgerichts - entschieden hat (Urteil vom 19. Juni 1985 - IVb ZR 38/84 - FamRZ 1985, 912, 916 m.w.N.), nur dann aus, wenn die verbleibenden Einkünfte des Verpflichteten nicht ausreichen, um den angemessenen Unterhalt des Berechtigten zu gewährleisten. - BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84
Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen …
Auszug aus BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
In diesem Zusammenhang kann der Umstand Bedeutung gewinnen, daß das Oberlandesgericht in dem angefochtenen Urteil vom September 1984 eine Ausbildungsobliegenheit für die Ehefrau bejaht und daß auch der Senat in einer - späteren - Entscheidung vom 24. April 1985 (IVb ZR 9/84 = FamRZ 1985, 782, 784 m.N.) unter bestimmten Umständen eine Obliegenheit bereits des getrennt lebenden Ehegatten angenommen hat, sich bei langer Dauer des Getrenntlebens oder einer auf sonstige Weise erkennbaren Zerrüttung der Ehe auf die neue Lage einzustellen und nach seinen Möglichkeiten, unter Umständen durch Aufnahme einer zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlichen Ausbildung, um eine (Wieder-)Eingliederung in das Erwerbsleben zu bemühen (…vgl. auch Kalthoener/Büttner a.a.O. Rdn. 233). - BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 389/81
Begriff der Ehe von langer Dauer; Berücksichtigung der Ehedauer bis zur …
Auszug aus BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Auf der so gewonnenen Grundlage hat das Berufungsgericht den Unterhaltsbedarf der Ehefrau mit monatlich 1.424,27 DM (2/5 des verbleibenden Einkommens des Ehemannes von 3.560,68 DM) angesetzt, wobei es - mangels konkreter Darlegung - keinen zusätzlichen trennungsbedingten Mehrbedarf berücksichtigt hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 389/81 = FamRZ 1983, 886, 887 m.N.). - BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 49/82
Abänderung eines Prozessvergleichs bezüglich der Höhe des zu zahlenden Unterhalts …
Auszug aus BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Da die Ehefrau nicht nur für die voraussichtliche Dauer einer Ausbildung sondern zeitlich unbegrenzt Unterhalt begehrt, ist darüber hinaus zu prüfen, ob und inwieweit unter Berücksichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt eine konkrete Aussicht besteht, daß sie in ihrem Alter und bei ihrer Vorbildung unter Einsatz aller zumutbarer Anstrengungen - nach Abschluß der erforderlichen Vorbildung - eine entsprechende Tätigkeit finden kann (vgl. Senatsurteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 49/82 = FamRZ 1984, 683, 686;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 3. Aufl. Rdn. 230, 231, 233, 238;… vgl. auch Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht Band 2 § 1573 Rdn. 1). - BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 326/81
Erwerbsobliegenheit des Unterhalt begehrenden Ehegatten
Auszug aus BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Diese tatrichterliche Wertung ist als solche nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1982 - IVb ZR 326/81 = FamRZ 1983, 144, 145).
- BGH, 08.07.1992 - XII ZR 127/91
Angemessenheit des Kilometergeldes
Angesichts dieses Verhaltens der Ehefrau kommt die Annahme, sie habe ihre - teilweise bestehende - Bedürftigkeit durch Unterlassen einer beruflichen Fortbildung mutwillig herbeigeführt (§ 1579 Nr. 3 BGB), so daß die Inanspruchnahme des Ehemannes auf Unterhalt grob unbillig wäre, aus Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. dazu Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 - IVb ZR 68/84 = FamRZ 1986, 553, 555). - BGH, 15.03.1995 - XII ZR 269/94
Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs
Eine Obliegenheit, sich rechtzeitig um eine Erwerbsmöglichkeit zu kümmern, kann auch schon vor den genannten Zeitpunkten bestehen (vgl. Senatsurteile vom 24. April 1985 - IVb ZR 9/84 - FamRZ 1985, 782, 784; und vom 23. Oktober 1985 - IVb ZR 68/84 - FamRZ 1986, 553, 555;… MünchKomm/Richter aaO.). - OLG Hamburg, 18.09.1990 - 12 UF 69/90 Es kann ihr daher ein erzielbares Einkommen nicht zugerechnet werden ( BGB , FamRZ 1986, 553, 554).
Soweit sie die erforderliche Ausbildung in der Vergangenheit erfolgreich hätte absolvieren können, könnte sie sich gemäß § 1579 Nr. 3 BGB - etwa in Höhe des erzielbaren Verdienstes - auf ihre Unterhaltsbedürftigkeit nicht berufen, wenn ihr bisheriges Verhalten als mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit im Sinne dieser Vorschrift zu werten wäre (BGH, FamRZ 1986, 553, 555).
- OLG München, 17.02.2000 - 12 WF 622/00
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 30.11.2004 - 10 UF 166/03
Streit über die Höhe eines Trennungsgeldanspruchs; Berufung auf grobe …
Dann - und erst dann - hat ein Vorwegabzug des Volljährigenunterhalts zu unterbleiben bzw. es ist eine Kürzung vorzunehmen (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1986, 553/555 und FamRZ 1985, 912/916). - OLG Koblenz, 09.07.2003 - 9 UF 142/03
Erhöhung des Selbstbehalts bei Inanspruchnahme der Eltern durch erwachsene Kinder
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 37/85
Erwerbstätigkeit - Scheidung - Ehe - Angemessenheit - Umschulung - Fortbildung
Ergibt die dem OLG obliegende Prognose, daß die Ehefrau wegen der in die Würdigung einzubeziehenden Lage auf dem Arbeitsmarkt eine ihren Unterhalt auf Dauer sichernde Anstellung als Altenpflegerin eher finden wird als in ihrem früheren Beruf, so wird auch eine zeitlich begrenzte Fortdauer der 1982 begonnenen Ausbildung nach der Scheidung hinzunehmen sein (vgl. Senatsurteil FamRZ 1986, 553 ). - BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 35/86
Ausbildungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten
Der von der Antragsgegnerin - wenn auch ohne zeitliche Begrenzung auf die voraussichtliche Dauer der Ausbildung (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 - IVb ZR 68/74 = FamRZ 1986, 553, 555) - geltend gemachte Anspruch auf Finanzierung ihres nicht durch Kapitalerträgnisse und Mieteinnahmen gedeckten Lebensbedarfs als Ausbildungs-Unterhalt scheitert jedenfalls daran, daß sie mit dem selbständigen Betrieb eines Einzelhandels mit Büchern keine Ausbildung betreibt, sondern eine Erwerbstätigkeit ausübt. - OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 2 UF 224/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Bedarf für ein lange Zeit …
Von diesen Grundsätzen gehen auch die von der Antragsgegnerin im Schriftsatz vom 14.04.2008 zitierten Entscheidungen aus (BGH NJW 1984, 1685 ff.; NJW 1985, 1695 ; NJW 1986, 985 ). - OLG Düsseldorf, 28.11.1997 - 6 UF 35/97
Verletzung der Erwerbsobliegenheit als Voraussetzung für die Zurechnung fiktiven …
Nach der vom erkennenden Senat geteilten Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1986, 553, 555; 1985, 912, 916) wird grundsätzlich der nachrangige Unterhalt volljähriger Kinder vorweg vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen; der Abzug unterbleibt jedoch, wenn der angemessene Bedarf den bedürftigen Ehegatten nicht mehr gewahrt ist. - OLG Saarbrücken, 22.03.2000 - 5 U 818/99
Zustandekommen eines Hauptvertrages über eine Vollkaskoversicherung; Versicherung …
- KG, 03.01.2003 - 13 UF 249/02
Nachehelicher Unterhalt: Prägendes Einkommen des den Haushalt führenden und die …
- OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92
Kein schematischer Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Errechnung des …
- OLG Nürnberg, 31.07.1996 - 7 WF 2210/96
Unterhaltsbemessung bei Volljährigkeit eines Kindes; Rechtsfolgen des …
- OLG Hamm, 03.11.1986 - 4 UF 126/86
- OLG Hamburg, 10.11.1987 - 12 WF 87/87
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