Rechtsprechung
BFH, 20.01.2009 - IX R 35/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen; Kein Vorliegen eines Scheingeschäftes; Einkünfteerzielungsabsicht; Einkommensverwendung
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 22 Nr. 3; ; AO § 41 Abs. 2 S. 1, 2; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der "sonstigen Einkünfte" gem. § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz ( EStG ) i.R.d. durch Vermittlungsvertrag eingenommenen Provisionen
- rechtsportal.de
Begriff der "sonstigen Einkünfte" gem. § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz ( EStG ) i.R.d. durch Vermittlungsvertrag eingenommenen Provisionen
- datenbank.nwb.de
Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen als sonstige Leistung; kein Vorliegen eines Scheingeschäfts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.05.2007 - 10 K 1746/05
- BFH, 20.01.2009 - IX R 35/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02
Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 35/07
Das Verhalten der Klägerin erfüllt den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG schon deshalb, weil es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages war und sich nicht als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, m.w.N.). - BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07
Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 35/07
Insoweit verweist der Senat auf sein zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehenes Urteil vom 20. Januar 2009 IX R 34/07. - BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
Versicherungsvertrag - Vermittlungsprovision
Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 35/07
Insoweit verhält es sich im Streitfall ebenso wie im Fall kreuzweiser Vermittlung von Lebensversicherungen, so dass der Senat zur weiteren Begründung und --um Wiederholungen zu vermeiden-- auf sein Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05 (BFH/NV 2007, 657, unter II. 2. c) verweist.