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BGH, 16.09.2015 - IX ZR 31/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Gericht muss Parteivorbringen zur Kenntnis nehmen, aber nicht über jeden Punkt entscheiden
- IWW
Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO, § 321a ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde; Herbeiführung einer Ergänzung der Begründung der angegriffenen Entscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a
Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde; Herbeiführung einer Ergänzung der Begründung der angegriffenen Entscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 31.05.2012 - 2 O 7/11
- LG Köln, 24.08.2012 - 2 O 7/11
- OLG Köln, 16.01.2014 - 8 U 38/12
- BGH, 16.09.2015 - IX ZR 31/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 16.09.2015 - IX ZR 31/14
Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f).
- OLG Köln, 21.03.2018 - 2 U 14/17 Die Annahme der Kammer, dem Insolvenzverwalter habe eine weite unternehmerische Entscheidungsbefugnis zugestanden, stehe im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2016 (IX ZR 31/14), wonach sich die Ausgestaltung der Vereinbarung an der förmlichen Zwangsverwaltung zu orientieren habe.