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   BGH, 27.02.2020 - IX ZR 337/18   

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BGH, 27.02.2020 - IX ZR 337/18 (https://dejure.org/2020,6034)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2020 - IX ZR 337/18 (https://dejure.org/2020,6034)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - IX ZR 337/18 (https://dejure.org/2020,6034)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Rückzahlung eines Darlehens an einen außenstehenden Dritten als Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens

  • rewis.io

    Darlehen eines Dritten an Gesellschafter als Gesellschafterdarlehen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2
    Anfechtbarkeit der Rückzahlung eines Darlehens an einen außenstehenden Dritten als Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens

  • datenbank.nwb.de

    Darlehen eines Dritten an Gesellschafter als Gesellschafterdarlehen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Darlehen eines außenstehenden Dritten an Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin und dessen Ehefrau kein Gesellschafterdarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das einem GmbH-Gesellschafter gewährte und von der GmbH getilgte Darlehen - und die Insolvenzanfechtung

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Darlehen eines Dritten an Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin kein Gesellschafterdarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Insolvenzanfechtung: Das Darlehen eines Dritten ist kein Gesellschafterdarlehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung der Zahlung auf ein Drittdarlehen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Insolvenzrecht: Keine Anfechtung der Zahlung auf ein Drittdarlehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 549
  • ZIP 2020, 723
  • MDR 2020, 630
  • MDR 2020, 631
  • NZI 2020, 422
  • WM 2020, 694
  • DB 2020, 837
  • NZG 2020, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - IX ZR 337/18
    Grundsätzlich ist deshalb nicht der Leistungsempfänger, sondern dessen Schuldner der richtige Beklagte für eine Anfechtung wegen unentgeltlicher Zuwendung (BGH, Urteil vom 3. März 2005 - IX ZR 441/00, BGHZ 162, 276, 279 f; vom 16. November 2007 - IX ZR 194/04, BGHZ 174, 228 Rn. 8; vgl. auch HK-InsO/Thole, 9. Aufl., § 134 Rn. 8).

    Die Leistung auf eine fremde Schuld ist dann als unentgeltliche Verfügung anfechtbar (BGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO S. 280; vom 16. November 2007, aaO; vgl. auch HK-InsO/Thole, 9. Aufl., § 134 Rn. 9 f).

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 441/00

    Anfechtbarkeit von Leistungen des späteren Insolvenzschuldners auf eine nicht

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - IX ZR 337/18
    Grundsätzlich ist deshalb nicht der Leistungsempfänger, sondern dessen Schuldner der richtige Beklagte für eine Anfechtung wegen unentgeltlicher Zuwendung (BGH, Urteil vom 3. März 2005 - IX ZR 441/00, BGHZ 162, 276, 279 f; vom 16. November 2007 - IX ZR 194/04, BGHZ 174, 228 Rn. 8; vgl. auch HK-InsO/Thole, 9. Aufl., § 134 Rn. 8).

    Die Leistung auf eine fremde Schuld ist dann als unentgeltliche Verfügung anfechtbar (BGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO S. 280; vom 16. November 2007, aaO; vgl. auch HK-InsO/Thole, 9. Aufl., § 134 Rn. 9 f).

  • BGH, 15.11.2018 - IX ZR 39/18

    Insolvenzanfechtung einer Darlehensrückzahlung gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO ;

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - IX ZR 337/18
    Sie kann aber auch - horizontal - so ausgestaltet sein, dass ein Gesellschafter an beiden Gesellschaftern - der Darlehensgeberin und der Darlehensnehmerin - beteiligt ist, und zwar an der letztgenannten in maßgeblicher Weise (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2018 - IX ZR 39/18, WM 2019, 180 Rn. 12 ff, 14).

    Der Gesellschafter kann sich seiner Verantwortung nicht entziehen, indem er eine oder mehrere Gesellschaften zwischenschaltet (BGH, Urteil vom 15. November 2018, aaO Rn. 15).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 79/07

    Verschlechterung der Befriedigungsaussichten durch die Vereinbarung eines nicht

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - IX ZR 337/18
    Der für die tatsächlichen Voraussetzungen auch dieses Anfechtungstatbestandes und der tatsächlichen Vermutung gemäß § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO aF darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 79/07, WM 2009, 615 Rn. 8 mwN) hat behauptet, der Beklagte habe seine Forderung gestundet, nachdem der Ehemann V.   erklärt habe, eine Zahlung zum vereinbarten Termin sei nicht möglich.
  • BGH, 09.03.2017 - IX ZA 16/16

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Tilgungszahlungen auf ein durch eine

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - IX ZR 337/18
    Darlegungs- und beweispflichtig für eine unentgeltliche Leistung des Schuldners ist der Insolvenzverwalter (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - IX ZA 16/16, NZI 2017, 393 Rn. 8 mwN; HK-InsO/Thole, 9. Aufl., § 134 Rn. 21).
  • BGH, 17.12.2020 - IX ZR 205/19

    Anfechtung einer Sicherungsabtretung durch den Insolvenzverwalter

    Der für die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Anfechtungstatbestandes darlegungs- und beweispflichtige Kläger (BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - IX ZR 337/18, NZI 2020, 422 Rn. 15) hat in den Tatsacheninstanzen keinen Sachvortrag gehalten, der eine Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO aF begründen könnte.
  • BGH, 23.02.2023 - IX ZR 136/22

    Stützen des Rückgewähranspruchs auf den Anfechtungstatbestand der inkongruenten

    Die Gegenleistung kann darin bestehen, dass der Zuwendungsempfänger mit dem Empfang der Leistung, die er gemäß § 267 Abs. 2 BGB nur bei Widerspruch seines Schuldners ablehnen kann, eine Forderung gegen seinen Schuldner verliert (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - IX ZR 337/18, WM 2020, 694 Rn. 12).

    Die Leistung auf eine fremde Schuld ist dann als unentgeltliche Verfügung anfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2020, aaO Rn. 12 f).

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   BGH, 07.04.2020 - IX ZR 337/18   

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