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Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2023 - IX B 114/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21848
BFH, 18.08.2023 - IX B 114/22 (https://dejure.org/2023,21848)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2023 - IX B 114/22 (https://dejure.org/2023,21848)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2023 - IX B 114/22 (https://dejure.org/2023,21848)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 105 Abs 5, FGO § 119 Nr 6, FGO § 116 Abs 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 180 Abs 2, AO1977§180Abs2V § 1
    Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 5 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 180 Abs 2 AO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

  • IWW

    § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 1 der Vero... rdnung zu § 180 Abs. 2 AO, § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 6 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 105 Abs. 5 FGO, § 180 Abs. 2 AO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe des finanzgerichtlichen Urteils; Rechtsfolgen der Nichtbehandlung vom Finanzamt in der Einspruchsentscheidung übergangenen tatsächlichen Vorbringens

  • Betriebs-Berater

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

  • Betriebs-Berater

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

  • rechtsportal.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsgründe - und die Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.03.2019 - VIII B 129/18

    Schätzung der sicher beruflich veranlassten Aufwendungen auf einer Firmenfeier

    Auszug aus BFH, 18.08.2023 - IX B 114/22
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen im Sinne von § 119 Nr. 6 FGO liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.03.2019 - VIII B 129/18, Rz 12).
  • BFH, 21.10.2015 - X B 116/15

    Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

    Auszug aus BFH, 18.08.2023 - IX B 114/22
    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt aber voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 21.10.2015 - X B 116/15, Rz 5, m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2007 - III B 59/06

    Bescheidänderung nach Bp; Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 18.08.2023 - IX B 114/22
    Die Rüge einer zu kurzen, lücken- oder fehlerhaften Begründung berechtigt hingegen nicht zu einer Zulassung einer Revision (vgl. BFH-Beschluss vom 19.09.2007 - III B 59/06, BFH/NV 2007, 2245, unter 4.).
  • BFH, 10.11.2006 - XI B 147/05

    NZB: Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 18.08.2023 - IX B 114/22
    Die Vorschrift dient der Entlastung der Gerichte, sofern ihr Zweck, den Beteiligten Kenntnis davon zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Verhältnissen oder rechtlichen Erwägungen die Entscheidung beruht, ohne Nachteil für den Rechtsschutz der Kläger auch durch Bezugnahme auf bereits vorliegende Verwaltungsentscheidungen erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 10.11.2006 - XI B 147/05, BFH/NV 2007, 267, unter 3.a, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2003 - III B 88/02

    Absehen von der Darstellung der Entscheidung - Bezugnahme auf die …

    Auszug aus BFH, 18.08.2023 - IX B 114/22
    Eine Urteilsbegründung, die über die Feststellung, dass das FG der Verwaltungsentscheidung folgt, hinausgeht, ist in diesen Fällen nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 20.11.2003 - III B 88/02, BFH/NV 2004, 517, unter 2.).
  • BFH, 13.08.2024 - VIII B 59/23

    Zahlungen von Verwertungsgesellschaften

    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt aber voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht (BFH-Beschluss vom 18.08.2023 - IX B 114/22, BFH/NV 2023, 1227, Rz 9).

    Die Rüge einer zu kurzen, lücken- oder fehlerhaften Begründung berechtigt deshalb nicht zu einer Zulassung der Revision (BFH-Beschluss vom 18.08.2023 - IX B 114/22, BFH/NV 2023, 1227, Rz 8).

  • BFH, 26.11.2024 - VIII B 79/23

    Bezugnahmen des FG auf Schriftsätze des Finanzamts zur Begründungserleichterung

    Eine Urteilsbegründung, die über die Feststellung hinausgeht, dass das FG der Verwaltungsentscheidung folgt, ist in diesen Fällen nicht erforderlich (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.08.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31, Rz 12; vom 18.08.2023 - IX B 114/22, BFH/NV 2023, 1227, Rz 9).

    Rn. 35 Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt ferner voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht (BFH-Beschlüsse vom 18.08.2023 - IX B 114/22, BFH/NV 2023, 1227, Rz 9; vom 13.08.2024 - VIII B 59/23, juris, Rz 16).

  • FG Hessen, 20.03.2024 - 10 K 1350/22

    Verpflichtung des Finanzamts zu einer abweichenden Feststellung im …

    Ähnliches gelte für den BFH-Beschluss vom 18.08.2023 (IX B 114/22) zu einem Fall, in dem sich das FG mit einem selbständigen Angriffsvorbringen nicht auseinandergesetzt habe.

    Tatsacheninstanz die Zulassung der Wiederaufnahme nicht begründen; Entsprechendes gilt für die von dem Kläger ergänzend angeführten BFH-Beschlüsse vom 09.08.2023 (X B 121/22) und vom 18.08.2023 (IX B 114/22).

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