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Rechtsprechung
   BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2199
BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22 (https://dejure.org/2024,2199)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2024 - IX B 120/22 (https://dejure.org/2024,2199)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2024 - IX B 120/22 (https://dejure.org/2024,2199)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 3, § 76 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die schlüssige Rüge einer Divergenz; Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise

  • Betriebs-Berater

    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die schlüssige Rüge einer Divergenz; Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die Darlegung der Divergenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2024, 405 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.09.2019 - VII R 5/18

    Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im …

    Auszug aus BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22
    Sie hat in der Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde zwar zwei Divergenzentscheidungen benannt (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19.01.2012 - IX ZR 4/11, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 669; BFH-Urteil vom 17.09.2019 - VII R 5/18, BFHE 266, 104, BStBl II 2023, 258), allerdings hat sie keine tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den benannten Divergenzentscheidungen andererseits herausgearbeitet.

    Im Fall der BFH-Entscheidung vom 17.09.2019 - VII R 5/18 (BFHE 266, 104, BStBl II 2023, 258) war die zugrunde liegende Steuerforderung vom Insolvenzverwalter ebenfalls akzeptiert und mit dem der steuerlichen Haftung zugrunde liegenden Wert festgestellt worden.

  • BGH, 19.01.2012 - IX ZR 4/11

    Insolvenzrecht: Beschränkte Wirkung des Forderungseintrags in die Tabelle

    Auszug aus BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22
    Sie hat in der Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde zwar zwei Divergenzentscheidungen benannt (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19.01.2012 - IX ZR 4/11, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 669; BFH-Urteil vom 17.09.2019 - VII R 5/18, BFHE 266, 104, BStBl II 2023, 258), allerdings hat sie keine tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den benannten Divergenzentscheidungen andererseits herausgearbeitet.

    So betraf die Entscheidung des BGH vom 19.01.2012 - IX ZR 4/11 (HFR 2012, 669) den Fall eines Kontokorrentkredits, der widerspruchslos in Höhe von 4.844,28 EUR nebst Kosten und Zinsen zur Tabelle festgestellt war.

  • BFH, 12.01.2023 - IX B 81/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: qualifizierter Rechtsanwendungsfehler, Verletzung des …

    Auszug aus BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22
    Wohl aber muss das FG die sich im Einzelfall aufdrängenden Überlegungen auch ohne entsprechenden Hinweis der Beteiligten anstellen und entsprechende Aufklärungsmaßnahmen treffen (Senatsbeschluss vom 12.01.2023 - IX B 81/21, Rz 13).

    Rn. 11 Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt voraus, dass die Klägerin die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, Rz 9 sowie Senatsbeschluss vom 12.01.2023 - IX B 81/21, Rz 14).

  • BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14

    Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der …

    Auszug aus BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22
    Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (vgl. BFH-Beschluss vom 21.01.2015 - XI B 88/14, Rz 29).
  • BFH, 29.06.2011 - X B 242/10

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des …

    Auszug aus BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 29.06.2011 - X B 242/10, Rz 8 und vom 11.04.2016 - X B 77/15, Rz 9).
  • BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19

    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der …

    Auszug aus BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22
    Rn. 11 Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt voraus, dass die Klägerin die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (BFH-Beschluss vom 05.03.2020 - VIII B 30/19, Rz 9 sowie Senatsbeschluss vom 12.01.2023 - IX B 81/21, Rz 14).
  • BFH, 11.04.2016 - X B 77/15

    Rüge eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 29.06.2011 - X B 242/10, Rz 8 und vom 11.04.2016 - X B 77/15, Rz 9).
  • BFH, 08.04.2020 - IX B 103/19

    Darlegung von Zulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22
    Dabei muss das FG seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (Senatsbeschluss vom 08.04.2020 - IX B 103/19).
  • FG Düsseldorf, 10.03.2022 - 9 K 299/21

    Klage gegen einen Haftungsbescheid wegen Steuerschulden

    Auszug aus BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10.03.2022 - 9 K 299/21 H wird als unzulässig verworfen.
  • BFH, 31.08.2026 - V B 79/25

    Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs

    Rn. 14 aa) Die Rüge mangelnder Sachaufklärung des FG durch Nichterhebung angebotener oder sich aufdrängender Beweise gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (BFH-Beschluss vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409, Rz 11).
  • BFH, 17.08.2026 - V B 89/25
    Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen Entscheidung und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.01.2022 - XI B 60/20, BFH/NV 2022, 827, Rz 4; vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409, Rz 5;… vom 16.07.2024 - XI B 37/23, BFH/NV 2024, 1357, Rz 15).
  • BFH, 28.04.2025 - V B 1/24

    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG habe auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist genau anzugeben, welchen vorgetragenen Tatsachen das FG auch ohne Beweisantritt hätte nachgehen müssen, welche Beweismittel sich dem FG hätten aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aus diesen Beweismitteln für den festgestellten Sachverhalt ergeben hätten und inwiefern das angefochtene Urteil nach Maßgabe der sachlich-rechtlichen Auffassung des FG auf der unterlassenen Sachaufklärung beruhen kann (BFH-Urteil vom 25.07.2019 - III R 34/18, BFHE 265, 487, BStBl II 2021, 20, Rz 34; BFH-Beschluss vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409, Rz 11).

    Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen Entscheidung und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (BFH-Beschluss vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409, Rz 4 und 5).

  • BFH, 16.07.2024 - XI B 37/23

    Keine Klärungsbedürftigkeit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von …

    Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen Entscheidung und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.01.2022 - XI B 60/20, BFH/NV 2022, 827, Rz 4; vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409, Rz 5).
  • BFH, 20.09.2024 - V B 15/23

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten …

    Vielmehr hält der Kläger im Kern mit seinem Beschwerdevorbringen auch insoweit die Rechtsauffassung des FG für falsch und stellt --womit die Zulassung der Revision wegen einer Divergenz nicht erreicht werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409)-- die materielle Rechtmäßigkeit der Entscheidung in Frage.
  • BFH, 13.04.2026 - V B 64/25

    Kein Anspruch auf eine Schlussbesprechung nach Einleitung eines …

    Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, so dass sich in der angefochtenen Entscheidung und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.01.2022 - XI B 60/20, BFH/NV 2022, 827, Rz 4; vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409, Rz 5;… vom 16.07.2024 - XI B 37/23, BFH/NV 2024, 1357, Rz 15).
  • BFH, 11.09.2024 - XI B 18/24

    Umfang des Akteneinsichtsrechts beim Finanzgericht

    Schließlich fehlt auch Vortrag dazu, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 06.09.2012 - V B 14/12, BFH/NV 2013, 345, Rz 6;… vom 20.10.2022 - VI B 33/22, BFH/NV 2023, 41, Rz 2; vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409, Rz 11, jeweils m.w.N.).
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