Rechtsprechung
| BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 96; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 444; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 § 10e § 21; EigZulG § 8
Mittelbare Grundstücksschenkung - Wohnungseigentumsförderung - datenbank.nwb.de
Keine Wohneigentumsförderung bei mittelbarer Grundstücksschenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.06.2005 - 8 K 510/99
- BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (24)
- BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00
Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung
Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Danach sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit sie für ein Darlehen geleistet worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597).In vollem Umfang sind sie nur zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und die dem vermieteten Gebäudeteil gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, m.w.N.).
- BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98
Gewinnschätzung nach Richtsätzen
Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Kann er diesen --ausschließlich seine Informations- und Tätigkeitssphäre betreffenden-- Nachweis (…vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/99, BFH/NV 2001, 789) nicht führen, können entsprechende Aufwendungen nicht steuermindernd in Ansatz gebracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481, m.w.N.). - BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03
Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung
Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Bei einer solchen Gestaltung ist nach dem Gesamtplan der Vertragsparteien --wie hier vom Finanzgericht (FG) im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung nach den Gesamtumständen des Falles festgestellt-- von vornherein die (teil-)unentgeltliche Überlassung des Objekts Ziel der Übertragung; die Vereinbarung einer Kaufpreiszahlung soll dabei ganz oder teilweise lediglich die Festsetzung einer Eigenheimzulage ermöglichen (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BStBl II 2006, 359, BFH/NV 2006, 642).
- BFH, 01.03.2005 - IX R 58/03
Schuldzinsenabzug bei einem nur teilweise zur Gebäudeanschaffung verwendeten …
Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Danach sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit sie für ein Darlehen geleistet worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597). - BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92
Die Darlehensgewährung eines minderjährigen Kindes an ein Elternteil zur …
Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Nach der Rechtsprechung des BFH kann nämlich ein steuerrechtlich erheblicher Aufwand dann nicht anerkannt werden, wenn er nach dem Gesamtplan des Steuerpflichtigen durch gegenläufige Rechtsakte erst geschaffen oder wieder ausgeglichen wird und damit von vornherein eine wirtschaftliche Belastung in Höhe des Aufwands vermieden werden soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 330, BStBl II 1996, 443;… vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1994, 620; vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393; vom 22. Januar 2002 VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685;… vom 31. Juli 2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26, m.w.N.). - BFH, 18.01.2001 - IV R 58/99
Schenkweise begründete Darlehensverbindlichkeit
Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Nach der Rechtsprechung des BFH kann nämlich ein steuerrechtlich erheblicher Aufwand dann nicht anerkannt werden, wenn er nach dem Gesamtplan des Steuerpflichtigen durch gegenläufige Rechtsakte erst geschaffen oder wieder ausgeglichen wird und damit von vornherein eine wirtschaftliche Belastung in Höhe des Aufwands vermieden werden soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 330, BStBl II 1996, 443;… vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1994, 620; vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393; vom 22. Januar 2002 VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685;… vom 31. Juli 2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26, m.w.N.). - BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98
Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes
Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
In der Rechtsprechung des BFH ist des Weiteren geklärt, dass die Regeln einer strengen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) bei einer durch die langjährige Praxis des Finanzamtes (FA) veranlassten Beweisnot des Steuerpflichtigen nach plötzlich geänderter tatsächlicher Würdigung durch das FA angemessen abzumildern sind, wenn die frühere Sachverhaltswürdigung tatsächlich möglich war und nicht auf einem in der Folgezeit korrigierbaren Rechtsfehler beruht (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407;… vom 12. April 2000 XI R 36/99, BFH/NV 2000, 1196). - BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Die Fehlerhaftigkeit einer solchen Tatsachen- und Beweiswürdigung beträfe indessen materiell-rechtliche Fehler des finanzgerichtlichen Urteils, mit deren Rüge im Rahmen der Verfahrensrevision die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476). - BFH, 01.06.2004 - IX R 61/03
Mittelbare Grundstücksschenkung
Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
b) Eine solche mittelbare Grundstücksschenkung liegt zwar --worauf der Kläger zu Recht hinweist-- grundsätzlich nicht vor, wenn die Schenkung erst nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags über das Grundstück erfolgt und damit lediglich der Geldbetrag als Gegenstand der Schenkung anzusehen ist (BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 61/03, BFH/NV 2005, 27). - BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
Vertrauensschutz; fehlerhafte frühere Veranlagungspraxis
Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Die daraus vom Steuerpflichtigen gezogenen Schlüsse (ggf. auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beweisvorsorge in künftigen Veranlagungszeiträumen) sind infolgedessen allein der Verantwortungssphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68, m.w.N.). - BFH, 22.01.2002 - VIII R 46/00
Kein Betriebskostenabzug von Darlehenszinsen bei
- BFH, 08.06.1994 - X R 51/91
1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein …
- BFH, 29.07.1998 - X R 54/95
§ 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung
- BFH, 28.09.2001 - V B 77/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des …
- BFH, 11.06.2002 - IX R 79/97
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
- BFH, 25.03.2003 - IX R 38/00
Gemischt genutztes Gebäude; Schuldzinsenabzug
- BFH, 31.07.2002 - X R 103/96
Vertrag zwischen nahen Angehörigen; Schuldzinsenabzug bei Schenkung und Darlehen; …
- BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04
EigZul: mittelbare Grundstücksschenkung durch Geldzuwendung
- BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/99
Mitwirkungspflicht des Stpfl.; Aufklärungspflicht des FG
- BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03
EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
Protokollberichtigung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör
- BFH, 27.07.2000 - X R 42/97
SchenkungSt als Vorkosten i.S.v. § 10 e Abs. 6 Satz 1 EStG ?
- BFH, 13.10.1993 - X R 81/91
Ablösung eines Nutzungsrechts aus einem Gebäude (§ 9 EStG )
- BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11
Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW …
Die Würdigung eines Sachverhalts durch das FA in früheren Veranlagungszeiträumen kann nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung stets nur auf diese Zeiträume bezogen werden; die aus einer solchen Würdigung für die Zukunft gezogenen Schlüsse --auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beweisvorsorge für künftige Veranlagungszeiträume-- sind grundsätzlich allein der Verantwortungssphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen (…Anschluss an BFH-Beschlüsse vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68; vom 8. Juni 2006 IX B 121/05, BFH/NV 2006, 1655) 46 .Insbesondere kann die Würdigung eines Sachverhalts durch das Finanzamt in früheren Veranlagungszeiträumen nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung stets nur auf diese Zeiträume bezogen werden, so dass die aus einer solchen Würdigung für die Zukunft gezogenen Schlüsse --ggf. auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beweisvorsorge in künftigen Veranlagungszeiträumen-- grundsätzlich allein der Verantwortungssphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68; vom 8. Juni 2006 IX B 121/05, BFH/NV 2006, 1655).
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