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Rechtsprechung
   BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8453
BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93 (https://dejure.org/1994,8453)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1994 - IX B 148/93 (https://dejure.org/1994,8453)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1994 - IX B 148/93 (https://dejure.org/1994,8453)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 164/87

    Keine Werbungskosten durch Vorauszahlungen des Bauherren ohne Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93
    Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage, ob Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung -- AfaA -- (§ 7 Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 Satz 3 EStG) zulässig sind, wenn während der Errichtung eines Gebäudes bereits gebaute Teile wieder abgebrochen werden müssen, könnte allerdings möglicherweise von grundsätzlicher Bedeutung sein, zumal sie in den Senatsurteilen vom 31. März 1992 IX R 164/87 (BFHE 168, 104, BStBl II 1992, 805) und vom 27. Januar 1993 IX R 146/90 (BFHE 171, 42, BStBl II 1993, 702) nicht abschließend behandelt worden ist.
  • BFH, 27.01.1993 - IX R 146/90

    Kein Abzug von AfaA bei einer Eigentumswohnung, die mit kleinerer als der …

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93
    Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage, ob Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung -- AfaA -- (§ 7 Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 Satz 3 EStG) zulässig sind, wenn während der Errichtung eines Gebäudes bereits gebaute Teile wieder abgebrochen werden müssen, könnte allerdings möglicherweise von grundsätzlicher Bedeutung sein, zumal sie in den Senatsurteilen vom 31. März 1992 IX R 164/87 (BFHE 168, 104, BStBl II 1992, 805) und vom 27. Januar 1993 IX R 146/90 (BFHE 171, 42, BStBl II 1993, 702) nicht abschließend behandelt worden ist.
  • BFH, 16.03.1983 - IV R 147/80

    Aufforderung - Tatsachen - Frist

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93
    Soweit die Kläger geltend machen, das FG hätte -- unbeschadet der vom FG (Berichterstatter) im Rahmen einer Aufklärungsanordnung gesetzten Frist -- ihren Schriftsatz vom 13. September 1993 mit Anlagen sowie die in der mündlichen Verhandlung übergebenen Unterlagen berücksichtigen müssen und -- davon abgesehen -- aus den bereits vorliegenden Akten den entscheidungserheblichen Sachverhalt entnehmen können, rügen sie neben einem Verstoß gegen § 79 b FGO sinngemäß eine Verletzung ihres Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. März 1983 IV R 147/80, BFHE 138, 143, BStBl II 1983, 476).
  • BFH, 09.07.1992 - V R 62/91

    Anforderungen an das Vorliegen eines sogenanten "Büroversehens" als Voraussetzung …

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93
    Sie legen nicht dar, welche Vorkehrungen ihr Prozeßbevollmächtigter getroffen hatte, um die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1967 VI R 248/66, BFHE 89, 330, BStBl III 1967, 613, und vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251).
  • BFH, 30.06.1967 - VI R 248/66

    Verletzung der Sorgfaltspflicht durch einen Steuerberater

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93
    Sie legen nicht dar, welche Vorkehrungen ihr Prozeßbevollmächtigter getroffen hatte, um die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1967 VI R 248/66, BFHE 89, 330, BStBl III 1967, 613, …und vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251).
  • BFH, 28.04.1998 - VII B 71/98

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung - Vollstreckungsaufschub - Nachreichen …

    Dazu muß der Beschwerdeführer schlüssig Tatsachen vortragen, aus denen sich --ihre Richtigkeit unterstellt-- ein Verfahrensmangel ergibt und ferner dartun, daß das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der insoweit maßgebenden Rechtsauffassung des FG auf ihm beruhen kann (BFH-Beschluß vom 10. August 1994 IX B 148/93, BFH/NV 1995, 218).
  • BFH, 03.06.1997 - VIII B 69/96

    Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Dazu muß der Beschwerdeführer schlüssig Tatsachen vortragen, aus denen sich -- ihre Richtigkeit unterstellt -- ein Verfahrensmangel ergibt und ferner dartun, daß das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG) auf ihm beruhen kann (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. April 1994 VII S 31/93, BFH/NV 1995, 57, m. w. N.; vom 10. August 1994 IX B 148/93, BFH/NV 1995, 218).
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