Rechtsprechung
| BFH, 27.01.2011 - IX B 149/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Feststellungslast und Beweislast für Aufwendungen im Zusammenhang mit Eigenleistungen zur Renovierung
- openjur.de
Feststellungslast und Beweislast für Aufwendungen im Zusammenhang mit Eigenleistungen zur Renovierung
- Bundesfinanzhof
EStG § 9a S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, AO § 162 Abs 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Feststellungslast und Beweislast für Aufwendungen im Zusammenhang mit Eigenleistungen zur Renovierung - rechtsinformationen.bund.de
Feststellungslast und Beweislast für Aufwendungen im Zusammenhang mit Eigenleistungen zur Renovierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9a S 1 EStG 2002, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 162 Abs 2 AO, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
Feststellungslast und Beweislast für Aufwendungen im Zusammenhang mit Eigenleistungen zur Renovierung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - datenbank.nwb.de
Nachweis von Aufwendungen für selbst vorgenommene Erhaltungsarbeiten als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 21.09.2010 - 11 K 385/09
- BFH, 27.01.2011 - IX B 149/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.11.1979 - VIII R 93/73
Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins - Erwerb in Abbruchabsicht - …
Auszug aus BFH, 27.01.2011 - IX B 149/10
Das Finanzgericht (FG) weicht nicht --wie vorgetragen-- vom Urteil des BFH vom 13. November 1979 VIII R 93/73 (BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69) ab.
- BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13
Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG - …
Rn. 63 a) Für den Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 9 EStG trifft den Kläger die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen, die den Abzug der Werbungskosten dem Grunde und der Höhe nach rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2011 IX B 149/10, BFH/NV 2011, 791; zur entsprechenden Beweislast für den Werbungskostenabzug bei den anderen Überschusseinkünften BFH-Urteile vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338; vom 16. März 1984 VI R 174/80, BFHE 140, 460, BStBl II 1984, 433).
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