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Rechtsprechung
   BFH, 27.01.2011 - IX B 149/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18736
BFH, 27.01.2011 - IX B 149/10 (https://dejure.org/2011,18736)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2011 - IX B 149/10 (https://dejure.org/2011,18736)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - IX B 149/10 (https://dejure.org/2011,18736)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Feststellungslast und Beweislast für Aufwendungen im Zusammenhang mit Eigenleistungen zur Renovierung

  • openjur.de

    Feststellungslast und Beweislast für Aufwendungen im Zusammenhang mit Eigenleistungen zur Renovierung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9a S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, AO § 162 Abs 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
    Feststellungslast und Beweislast für Aufwendungen im Zusammenhang mit Eigenleistungen zur Renovierung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Feststellungslast und Beweislast für Aufwendungen im Zusammenhang mit Eigenleistungen zur Renovierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9a S 1 EStG 2002, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 162 Abs 2 AO, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Feststellungslast und Beweislast für Aufwendungen im Zusammenhang mit Eigenleistungen zur Renovierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis von Aufwendungen für selbst vorgenommene Erhaltungsarbeiten als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.11.1979 - VIII R 93/73

    Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins - Erwerb in Abbruchabsicht - …

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - IX B 149/10
    Das Finanzgericht (FG) weicht nicht --wie vorgetragen-- vom Urteil des BFH vom 13. November 1979 VIII R 93/73 (BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69) ab.
  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13

    Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG - …

    Rn. 63 a) Für den Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 9 EStG trifft den Kläger die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen, die den Abzug der Werbungskosten dem Grunde und der Höhe nach rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2011 IX B 149/10, BFH/NV 2011, 791; zur entsprechenden Beweislast für den Werbungskostenabzug bei den anderen Überschusseinkünften BFH-Urteile vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338; vom 16. März 1984 VI R 174/80, BFHE 140, 460, BStBl II 1984, 433).
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